Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn Stv
Uwe Wegner
Kolibristraße 33
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Ordnungsamt
Bonner Str. 9-11
Frau Bongard
0 22 35 / 409-815
Ihre Anfrage vom 30.01.2006
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
13.10.2008
F 175/2006
21.03.2006
Anfrage bzgl. Personalstruktur im Bereich des Ordnungsamtes;
"Ruhender Verkehr"
Sehr geehrter Herr Wegner!
Zu 1.:
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen, die Zahl
der beschäftigten Politessen von 3 auf 5 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden anzuheben.
Dieser Beschluss konnte im Jahre 2005 noch nicht vollständig ausgeführt werden, da die
stellenplanmäßigen Voraussetzungen in 2005 nicht mehr realisiert werden konnten. Im Stellenplan
2005 waren lediglich 4 Halbtagsstellen für Politessen ausgewiesen, die seit dem 01.12.2005 durch
insgesamt 4 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden besetzt sind. Im Stellenplan 2006 soll nun
eine weitere Halbtagsstelle für eine 5. Mitarbeiterin eingerichtet werden.
Mithin sind derzeit 4 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden ausschließlich mit der
Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs beschäftigt. Unterstützt werden diese
Mitarbeiterinnen von den insgesamt 3 beim Ordnungsamt tätigen Außendienstmitarbeitern sowie
von dem für die Ausführung des Landeshundegesetzes zuständigen Mitarbeiter. Diese 4
Mitarbeiter/innen überwachen im Rahmen Ihrer Außendiensttätigkeiten ebenfalls den ruhenden
Straßenverkehr mit etwa 10 Wochenstunden.
Zu berücksichtigen ist auch, dass Personal im Innendienst vorhanden ist, welches die
entsprechenden Anhörungen und Einsprüche bearbeitet und für die kassentechnische Abwicklung
zuständig ist. Zurzeit wird die Sachbearbeitung im Innendienst mit etwa 34 Wochenstunden
vorgenommen.
Zu 2.:
Im Falle der im Außendienst mit der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs beschäftigten
Mitarbeiterinnen (Politessen) ist die tägliche Arbeitszeit auf 4 Stunden/Tag festgesetzt. Diese
Arbeitszeit wird im Schichtsystem, geleistet. Der Schichtplan wird in der Regel monatlich erstellt.
Bei der Erstellung des Schichtplanes wird zum einen darauf geachtet, dass die Zeiten von 8 Uhr –
20 Uhr abgedeckt werden und dass mindestens 2 Stadtteile gleichzeitig kontrolliert werden. Die
Schichtzeiten sind nicht starr geregelt, sondern varriieren von Woche zu Woche, so dass keine
Regelmäßigkeiten erkennbar werden.
Zu 3., 4. und 5.:
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen bieten die Möglichkeit die Mitarbeiterinnen auch
samstags, sonntags und an Feiertagen sowie am Abend nach 20 Uhr oder am frühen Morgen
einzusetzen. Für die Wochenenden werden unter Einbeziehung der Außendienstmitarbeiter/innen
Dienstpläne erstellt. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt an den Wochenenden auf dem
Marktplatz Lechenich. Wenn Veranstaltungen im Stadtgebiet (bspw. Gymicher Ritt,
Weihnachtsmarkt, Erftstadt-Lauf, sonstige besondere Feste und Veranstaltungen) mit großem
Besucheraufkommen stattfinden werden die Mitarbeiterinnen ebenfalls zur Kontrolle des ruhenden
Straßenverkehrs mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs eingesetzt. In den
Abend- und Morgenstunden liegt der Schwerpunkt der Kontrolltätigkeiten in den Gebieten, in
denen nur Bewohnerparken erlaubt ist oder in verkehrsberuhigten Bereichen, in denen außerhalb
markierter Flächen nicht geparkt werden darf; aber auch im Bereich des Marktplatzes Lechenich.
Da diese Kontrollen außerhalb der regelmäßigen Schichtzeiten stattfinden, ist die Deklarierung
dieser Arten von Kontrollen als Ausnahmefälle von der Regel richtig. Wochenenddienst wird an
jedem Wochenende geleistet; größere Veranstaltungen kommen im Jahresdurchschnitt 6-mal vor.
Kontrollen am frühen Morgen und späten Abend kommen im Jahresdurchschnitt einmal in der
Woche vor.
Zu berücksichtigen ist, dass Kontrollen als Ausnahmefälle immer dazu führen, dass die betroffene
Mitarbeiterin Überstunden leistet, die wiederum dazu führen, dass die Mitarbeiterin für die
regelmäßige Kontrolle ausfällt.
Eine Ausweitung der als Ausnahme deklarierten Kontrollen geht zu Lasten der regelmäßigen
Kontrollen.
Der Bedarf bei den regelmäßigen Kontrollen in der Zeit von 8 Uhr – 20 Uhr ist aber
erfahrungsgemäß sehr hoch (Einkaufsbetrieb, Arztbesuche, Parkverhalten von Berufstätigen, Park
& Ride-Verkehr ab Bahnhof Liblar, Parken und Halten im Bereich von Schulen und Kindergärten,
Schwimmbädern, etc.) und mit dem Fehlverhalten am Abend und sehr frühen Morgen oder am
Wochenende nicht vergleichbar. Aus diesem Grunde reichen die außerhalb der Regel zurzeit
durchgeführten Kontrollen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs aus.
Unter der
Voraussetzung, dass am Abend oder am Wochenende ein erhöhter Bedarf erkennbar wird,
werden die Kontrollen zu Lasten der tagsüber durchgeführten Kontrollen verstärkt.
In Vertretung
(Erner)
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