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Anfrage (Anfrage bzgl. Personalstruktur im Bereich des Ordnungsamtes; "Ruhender Verkehr")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Personalstruktur im Bereich des Ordnungsamtes;   
"Ruhender Verkehr") Anfrage (Anfrage bzgl. Personalstruktur im Bereich des Ordnungsamtes;   
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Uwe Wegner Kolibristraße 33 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Ordnungsamt Bonner Str. 9-11 Frau Bongard 0 22 35 / 409-815 Ihre Anfrage vom 30.01.2006 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.10.2008 F 175/2006 21.03.2006 Anfrage bzgl. Personalstruktur im Bereich des Ordnungsamtes; "Ruhender Verkehr" Sehr geehrter Herr Wegner! Zu 1.: Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen, die Zahl der beschäftigten Politessen von 3 auf 5 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden anzuheben. Dieser Beschluss konnte im Jahre 2005 noch nicht vollständig ausgeführt werden, da die stellenplanmäßigen Voraussetzungen in 2005 nicht mehr realisiert werden konnten. Im Stellenplan 2005 waren lediglich 4 Halbtagsstellen für Politessen ausgewiesen, die seit dem 01.12.2005 durch insgesamt 4 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden besetzt sind. Im Stellenplan 2006 soll nun eine weitere Halbtagsstelle für eine 5. Mitarbeiterin eingerichtet werden. Mithin sind derzeit 4 Mitarbeiterinnen mit je 20 Wochenstunden ausschließlich mit der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs beschäftigt. Unterstützt werden diese Mitarbeiterinnen von den insgesamt 3 beim Ordnungsamt tätigen Außendienstmitarbeitern sowie von dem für die Ausführung des Landeshundegesetzes zuständigen Mitarbeiter. Diese 4 Mitarbeiter/innen überwachen im Rahmen Ihrer Außendiensttätigkeiten ebenfalls den ruhenden Straßenverkehr mit etwa 10 Wochenstunden. Zu berücksichtigen ist auch, dass Personal im Innendienst vorhanden ist, welches die entsprechenden Anhörungen und Einsprüche bearbeitet und für die kassentechnische Abwicklung zuständig ist. Zurzeit wird die Sachbearbeitung im Innendienst mit etwa 34 Wochenstunden vorgenommen. Zu 2.: Im Falle der im Außendienst mit der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs beschäftigten Mitarbeiterinnen (Politessen) ist die tägliche Arbeitszeit auf 4 Stunden/Tag festgesetzt. Diese Arbeitszeit wird im Schichtsystem, geleistet. Der Schichtplan wird in der Regel monatlich erstellt. Bei der Erstellung des Schichtplanes wird zum einen darauf geachtet, dass die Zeiten von 8 Uhr – 20 Uhr abgedeckt werden und dass mindestens 2 Stadtteile gleichzeitig kontrolliert werden. Die Schichtzeiten sind nicht starr geregelt, sondern varriieren von Woche zu Woche, so dass keine Regelmäßigkeiten erkennbar werden. Zu 3., 4. und 5.: Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen bieten die Möglichkeit die Mitarbeiterinnen auch samstags, sonntags und an Feiertagen sowie am Abend nach 20 Uhr oder am frühen Morgen einzusetzen. Für die Wochenenden werden unter Einbeziehung der Außendienstmitarbeiter/innen Dienstpläne erstellt. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt an den Wochenenden auf dem Marktplatz Lechenich. Wenn Veranstaltungen im Stadtgebiet (bspw. Gymicher Ritt, Weihnachtsmarkt, Erftstadt-Lauf, sonstige besondere Feste und Veranstaltungen) mit großem Besucheraufkommen stattfinden werden die Mitarbeiterinnen ebenfalls zur Kontrolle des ruhenden Straßenverkehrs mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs eingesetzt. In den Abend- und Morgenstunden liegt der Schwerpunkt der Kontrolltätigkeiten in den Gebieten, in denen nur Bewohnerparken erlaubt ist oder in verkehrsberuhigten Bereichen, in denen außerhalb markierter Flächen nicht geparkt werden darf; aber auch im Bereich des Marktplatzes Lechenich. Da diese Kontrollen außerhalb der regelmäßigen Schichtzeiten stattfinden, ist die Deklarierung dieser Arten von Kontrollen als Ausnahmefälle von der Regel richtig. Wochenenddienst wird an jedem Wochenende geleistet; größere Veranstaltungen kommen im Jahresdurchschnitt 6-mal vor. Kontrollen am frühen Morgen und späten Abend kommen im Jahresdurchschnitt einmal in der Woche vor. Zu berücksichtigen ist, dass Kontrollen als Ausnahmefälle immer dazu führen, dass die betroffene Mitarbeiterin Überstunden leistet, die wiederum dazu führen, dass die Mitarbeiterin für die regelmäßige Kontrolle ausfällt. Eine Ausweitung der als Ausnahme deklarierten Kontrollen geht zu Lasten der regelmäßigen Kontrollen. Der Bedarf bei den regelmäßigen Kontrollen in der Zeit von 8 Uhr – 20 Uhr ist aber erfahrungsgemäß sehr hoch (Einkaufsbetrieb, Arztbesuche, Parkverhalten von Berufstätigen, Park & Ride-Verkehr ab Bahnhof Liblar, Parken und Halten im Bereich von Schulen und Kindergärten, Schwimmbädern, etc.) und mit dem Fehlverhalten am Abend und sehr frühen Morgen oder am Wochenende nicht vergleichbar. Aus diesem Grunde reichen die außerhalb der Regel zurzeit durchgeführten Kontrollen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs aus. Unter der Voraussetzung, dass am Abend oder am Wochenende ein erhöhter Bedarf erkennbar wird, werden die Kontrollen zu Lasten der tagsüber durchgeführten Kontrollen verstärkt. In Vertretung (Erner) -2-