Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 570/2007
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 10 2 - Datum: 29.10.2007
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
21.11.2007
Finanz- und Personalausschuss
11.12.2007
Sportausschuss
22.01.2008
Finanz- und Personalausschuss
12.03.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Umsetzung des Handlungskonzepts im Bereich Sport
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.10.2007
Beschlussentwurf:
Die finanzielle, organisatorische und personelle Umsetzung des Handlungskonzepts für den
Sportbereich wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008 behandelt.
Begründung:
Im Rahmen eines Workshops hat der Sportausschuss am 05./06.05.2006 angeregt, dass die
vielfältigen – aufgrund der Personalsituation derzeit nicht wahrgenommenen – Aufgabengebiete
durch zusätzliches Personal belebt und aufgewertet werden sollen. Diese Ansicht wurde auch in
verschiedenen Sitzungen des Sportausschusses bekräftigt.
Zu diesem Zweck sollte die Sportabteilung durch eine/einen zusätzliche/zusätzlichen
Mitarbeiterin/Mitarbeiter verstärkt werden, die/der als Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner für
folgende Aufgabenbereiche eingesetzt werden sollte:
- Sportmarketing
Darstellung des vielfältigen erftstädtischen Sportangebots nach außen, Planung und Organisation
von sportlichen Veranstaltungen (z. B. Erftstadt-Lauf, Sommerspaß im Stadion, ErftstadtWandertag, Sportlerehrung, sonstige zusätzliche Sportereignisse) in Zusammenarbeit mit
Vereinen u. a., Akquisition von Sponsoren
- Erarbeitung , Umsetzung und Fortschreibung eines Konzeptes zur Förderung des Seniorensports
- Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung eines Konzeptes zur Förderung des nichtorganisierten Sports
- Erarbeitung Sportstättenleitplan
Für diese Aufgaben wird zunächst ein Stundenkontingent von 20-25 Stunden als ausreichend
angesehen. Da die Stelle mit einer Personen des gehobenen Dienstes bzw. im entsprechenden
Beschäftigungsverhältnis besetzt werden sollte, wird dies Personalkosten i. H. v. ca. 40.000,00 €/
jährlich verursachen.
(Bösche)
-2-