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Beschlussvorlage (Umsetzung des Handlungskonzepts im Bereich Sport)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 570/2007 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 10 2 - Datum: 29.10.2007 Beratungsfolge Sportausschuss Termin 21.11.2007 Finanz- und Personalausschuss 11.12.2007 Sportausschuss 22.01.2008 Finanz- und Personalausschuss 12.03.2008 Betrifft: Bemerkungen Umsetzung des Handlungskonzepts im Bereich Sport Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.10.2007 Beschlussentwurf: Die finanzielle, organisatorische und personelle Umsetzung des Handlungskonzepts für den Sportbereich wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2008 behandelt. Begründung: Im Rahmen eines Workshops hat der Sportausschuss am 05./06.05.2006 angeregt, dass die vielfältigen – aufgrund der Personalsituation derzeit nicht wahrgenommenen – Aufgabengebiete durch zusätzliches Personal belebt und aufgewertet werden sollen. Diese Ansicht wurde auch in verschiedenen Sitzungen des Sportausschusses bekräftigt. Zu diesem Zweck sollte die Sportabteilung durch eine/einen zusätzliche/zusätzlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiter verstärkt werden, die/der als Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner für folgende Aufgabenbereiche eingesetzt werden sollte: - Sportmarketing Darstellung des vielfältigen erftstädtischen Sportangebots nach außen, Planung und Organisation von sportlichen Veranstaltungen (z. B. Erftstadt-Lauf, Sommerspaß im Stadion, ErftstadtWandertag, Sportlerehrung, sonstige zusätzliche Sportereignisse) in Zusammenarbeit mit Vereinen u. a., Akquisition von Sponsoren - Erarbeitung , Umsetzung und Fortschreibung eines Konzeptes zur Förderung des Seniorensports - Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung eines Konzeptes zur Förderung des nichtorganisierten Sports - Erarbeitung Sportstättenleitplan Für diese Aufgaben wird zunächst ein Stundenkontingent von 20-25 Stunden als ausreichend angesehen. Da die Stelle mit einer Personen des gehobenen Dienstes bzw. im entsprechenden Beschäftigungsverhältnis besetzt werden sollte, wird dies Personalkosten i. H. v. ca. 40.000,00 €/ jährlich verursachen. (Bösche) -2-