Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.158, E. -Konradsheim, Frenzenstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitge Bürgerbeteiligung )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.158, E. -Konradsheim, Frenzenstraße
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitge Bürgerbeteiligung ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.158, E. -Konradsheim, Frenzenstraße
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die frühzeitge Bürgerbeteiligung )

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 608/2007 Az.: 61.21-20/158 Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 15.11.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 04.12.2007 Rat 18.12.2007 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr.158, E. -Konradsheim, Frenzenstraße I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die frühzeitge Bürgerbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.11.2007 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.158, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Vorentwurfsplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Bürgerversammlung durchzuführen. Begründung: zu I. Die Fa. PJK Konradsheim hat mit B 285/2007, Ausschuss für Stadtentwicklung am 05.06.2007, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke: Gemarkung Lechenich, Flur 7, Flurstücke 280, 293 u.a.(siehe Anlage 1) beantragt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat dazu beschlossen, zunächst die landschafts- und planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Bezirksplanungsbehörde Köln und der Unteren Landschaftsbehörde, Rhein-Erft-Kreis, abzustimmen und dem Ausschuss auf dieser Grundlage eine entsprechende Beschlussfassung vorzulegen. Aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und gegen die entsprechend notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes, wenn sich die Ausdehnung der Bebauung im Rahmen der in der Anlage 2 dargestellten Vorentwurfsplanung bewegt. Die Untere Landschaftsbehörde hat eine Zustimmung und positive Begleitung der Herausnahme der entsprechenden Flächen aus dem Landschaftschutzgebiet grundsätzlich in Aussicht gestellt, wenn geeignete Kompensationsmaßnahmen festgesetzt werden. Da auch aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen eine Bebauung der o.g. Flächen bestehen, sollte nunmehr ein Aufstellungsbeschluss erfolgen; die Detailabstimmung wird im weiteren Planverfahren erfolgen. Dabei ist auch die Flächeninanspruchnahme durch die geplante Kreisstraße K 44n/K46n entsprechend zu berücksichtigen. Zu II. Der Vorhabenträger hat in der Zwischenzeit auf der Grundlage der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen (s. I.) einen städtebaulichen Vorentwurf (siehe Anlage 2) erarbeitet. In der Anlage ist zudem eine entsprechende Vorentwurfsbegründung beigefügt.(Anlage 3) Als nächster Verfahrensschritt soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Danach ist vorgesehen, den Bebauungsplanentwurf für den Offenlegungsbeschluss und den Beschluss über die Änderung und Offenlage der planungsrechtlich erforderlichen Flächennutzungsplan-Änderung entsprechend vorzubereiten. (Bösche) Anlagen: Übersichtsplan Städtebaulicher Entwurf Vorentwurfsbegründung -2-