Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 620/2007
Az.: 40
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 20.11.2007
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
26.02.2008
Bemerkungen
Antrag bzgl. Berufsberatung für Schüler an weiterführenden Schulen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.11.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Sonderprogramm des Landes zur Berufsberatung „Zukunft fördern – vertiefte
Berufsorientierung gestalten“ richtet sich an alle allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen in
Nordrhein-Westfalen. Hierbei stehen zehn Module zur Wahl, mit denen Schulen ihre
Berufsorientierungsmaßnahmen erweitern und vertiefen können, angepasst an ihre individuellen
Bedürfnisse und die regionalen Bedingungen. Jede Schule kann die Module auswählen, die sie
implementieren will. Es ist erklärtes Ziel, mit den Modulen die Eltern in den Berufswahlprozess
miteinzubeziehen. Bei den Modulen eins bis vier ist dies verpflichtend.
Das vollständige Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars durch die Schule ist erste Voraussetzung
für die Förderung im Rahmen der Initiative; ein Anspruch erwächst aus der Anmeldung jedoch
nicht. Die ausgewählten Projektmodule sind mit der regionalen Agentur für Arbeit abzustimmen.
Die Anmeldefrist endete am 15.01.2008. Genauere Umsetzungsvoraussetzungen und
Zuwendungsbedingungen sollten den Schulen voraussichtlich Ende Januar mitgeteilt worden sein.
Die Stiftung „Partner für Schule“ entscheidet unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach
fachlichen und finanziellen Kriterien, welches der ausgewählten Module die Schule durchführen
kann und erteilt die Förderzusage.
Aus der als Anlage beigefügten Aufstellung ist die Resonanz der Erftstädter Schulen bzgl. der
Teilnahme an diesem Landesprogramm zu ersehen.
Zum Modul drei – Kompetenzfeststellungsverfahren in der Jahrgangsstufe 8 – ist anzumerken,
dass diese Maßnahme an den durch den Ausbildungskonsens NRW bis Herbst 2006 angebotenen
sogenannten „Kompetenzcheck“ anknüpft, an dem sich auch Erftstädter Schulen beteiligt haben.
Nachdem dieser „Kompetenzcheck“ für das laufende Schuljahr nicht mehr zur Verfügung stand,
unterbreitete der Rhein-Erft-Kreis den Hauptschulen und Realschulen eine Teilnahmemöglichkeit
an dem Alternativverfahren „Potenzialcheck“, um Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen im
beruflichen Orientierungsprozess zu unterstützen. Sowohl die beiden Erftstädter Hauptschulen als
auch die Realschulen nehmen bereits seit dem laufenden Schuljahr bzw. ab dem kommenden
Schuljahr an diesem für die Dauer von fünf Jahren angelegten Projekt teil. Insofern erübrigt sich
eine Bewerbung dieser Schulen für das Modul drei des Landesprogramms.
Mit Blick auf die berufliche Orientierung von jungen Menschen bieten die Erftstädter
weiterführenden Schulen grundsätzlich schulspezifische Berufsorientierungskonzepte mit
differenzierten Angeboten, wie z. B. Beruforientierungsprojekte, Informationsveranstaltungen,
Methodentage, Berufsvertreterabende und Schülerpraktika an.
In Vertretung
(Erner)
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