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Antrag (Antrag bzgl. Berufsberatung für Schüler an weiterführenden Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 620/2007 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 20.11.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 26.02.2008 Bemerkungen Antrag bzgl. Berufsberatung für Schüler an weiterführenden Schulen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.11.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Das Sonderprogramm des Landes zur Berufsberatung „Zukunft fördern – vertiefte Berufsorientierung gestalten“ richtet sich an alle allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen. Hierbei stehen zehn Module zur Wahl, mit denen Schulen ihre Berufsorientierungsmaßnahmen erweitern und vertiefen können, angepasst an ihre individuellen Bedürfnisse und die regionalen Bedingungen. Jede Schule kann die Module auswählen, die sie implementieren will. Es ist erklärtes Ziel, mit den Modulen die Eltern in den Berufswahlprozess miteinzubeziehen. Bei den Modulen eins bis vier ist dies verpflichtend. Das vollständige Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars durch die Schule ist erste Voraussetzung für die Förderung im Rahmen der Initiative; ein Anspruch erwächst aus der Anmeldung jedoch nicht. Die ausgewählten Projektmodule sind mit der regionalen Agentur für Arbeit abzustimmen. Die Anmeldefrist endete am 15.01.2008. Genauere Umsetzungsvoraussetzungen und Zuwendungsbedingungen sollten den Schulen voraussichtlich Ende Januar mitgeteilt worden sein. Die Stiftung „Partner für Schule“ entscheidet unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach fachlichen und finanziellen Kriterien, welches der ausgewählten Module die Schule durchführen kann und erteilt die Förderzusage. Aus der als Anlage beigefügten Aufstellung ist die Resonanz der Erftstädter Schulen bzgl. der Teilnahme an diesem Landesprogramm zu ersehen. Zum Modul drei – Kompetenzfeststellungsverfahren in der Jahrgangsstufe 8 – ist anzumerken, dass diese Maßnahme an den durch den Ausbildungskonsens NRW bis Herbst 2006 angebotenen sogenannten „Kompetenzcheck“ anknüpft, an dem sich auch Erftstädter Schulen beteiligt haben. Nachdem dieser „Kompetenzcheck“ für das laufende Schuljahr nicht mehr zur Verfügung stand, unterbreitete der Rhein-Erft-Kreis den Hauptschulen und Realschulen eine Teilnahmemöglichkeit an dem Alternativverfahren „Potenzialcheck“, um Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen im beruflichen Orientierungsprozess zu unterstützen. Sowohl die beiden Erftstädter Hauptschulen als auch die Realschulen nehmen bereits seit dem laufenden Schuljahr bzw. ab dem kommenden Schuljahr an diesem für die Dauer von fünf Jahren angelegten Projekt teil. Insofern erübrigt sich eine Bewerbung dieser Schulen für das Modul drei des Landesprogramms. Mit Blick auf die berufliche Orientierung von jungen Menschen bieten die Erftstädter weiterführenden Schulen grundsätzlich schulspezifische Berufsorientierungskonzepte mit differenzierten Angeboten, wie z. B. Beruforientierungsprojekte, Informationsveranstaltungen, Methodentage, Berufsvertreterabende und Schülerpraktika an. In Vertretung (Erner) -2-