Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
17.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 340/2006
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 12.04.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
17.05.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Verzicht die Erhebung von Kindergartenbeiträgen ("Kindergärten gebührenfrei")
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.04.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Prinzipiell stimmt die Verwaltung den Antragstellerinnen zu. Die Gebührenfreiheit im Kindergarten
wäre ein familienpolitisches und bildungspolitisches Signal. Grundbildung wäre kostenfrei und
Familien finanziell entlastet. Darüber hinaus wäre dies ein Meilenstein in Richtung
Bürokratieabbau. Die von den Kommunen erhobenen Elternbeiträge bräuchten nicht vom Bund
über die Absetzbarkeit von der Steuerschuld subventioniert zu werden.
Doch kann die Stadt Erftstadt, wie fast alle anderen Kommunen auch, derzeit nicht auf die
Einnahmen verzichten.
Im Jahre 2006 sind die Einnahmen mit 1.370.000 Euro veranschlagt.
Im Jugendamt bearbeiten 1,2 Kräfte der Besoldungsgruppe A 8 die Elternbeiträge. Das entspricht
einem Kostenfaktor von 51.000 Euro jährlich.
In der Stadtkasse bearbeiten 0,25 Kräfte der Besoldungsgruppe A 7 ebenfalls die Elternbeiträge.
Dies entspricht einem Kostenfaktor von 9.900 Euro. Zusätzlich fallen in beiden Ämtern grob
geschätzt ca. 3.200 Euro an Sachkosten an.
Ein Wegfall der Elternbeiträge kompensiert durch einen Ausgleich bei der Grundsteuer B würde
eine Erhöhung um annähernd 100 %-Punkte bedeuten.
Eine Kompensation ausgefallener Elternbeiträge über eine andere Einnahmequelle ist zur Zeit
nicht erkennbar. Hier sind Landes- und Bundesgesetzgeber gefordert, die Gemeindefinanzierung
endlich grundlegend zu reformieren.
I.V.
(Erner)