Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Verzicht die Erhebung von Kindergartenbeiträgen ("Kindergärten - gebührenfrei"))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
17.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Verzicht die Erhebung von Kindergartenbeiträgen ("Kindergärten - gebührenfrei"))

öffnen download melden Dateigröße: 8,4 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 340/2006 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 12.04.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 17.05.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Verzicht die Erhebung von Kindergartenbeiträgen ("Kindergärten gebührenfrei") Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.04.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Prinzipiell stimmt die Verwaltung den Antragstellerinnen zu. Die Gebührenfreiheit im Kindergarten wäre ein familienpolitisches und bildungspolitisches Signal. Grundbildung wäre kostenfrei und Familien finanziell entlastet. Darüber hinaus wäre dies ein Meilenstein in Richtung Bürokratieabbau. Die von den Kommunen erhobenen Elternbeiträge bräuchten nicht vom Bund über die Absetzbarkeit von der Steuerschuld subventioniert zu werden. Doch kann die Stadt Erftstadt, wie fast alle anderen Kommunen auch, derzeit nicht auf die Einnahmen verzichten. Im Jahre 2006 sind die Einnahmen mit 1.370.000 Euro veranschlagt. Im Jugendamt bearbeiten 1,2 Kräfte der Besoldungsgruppe A 8 die Elternbeiträge. Das entspricht einem Kostenfaktor von 51.000 Euro jährlich. In der Stadtkasse bearbeiten 0,25 Kräfte der Besoldungsgruppe A 7 ebenfalls die Elternbeiträge. Dies entspricht einem Kostenfaktor von 9.900 Euro. Zusätzlich fallen in beiden Ämtern grob geschätzt ca. 3.200 Euro an Sachkosten an. Ein Wegfall der Elternbeiträge kompensiert durch einen Ausgleich bei der Grundsteuer B würde eine Erhöhung um annähernd 100 %-Punkte bedeuten. Eine Kompensation ausgefallener Elternbeiträge über eine andere Einnahmequelle ist zur Zeit nicht erkennbar. Hier sind Landes- und Bundesgesetzgeber gefordert, die Gemeindefinanzierung endlich grundlegend zu reformieren. I.V. (Erner)