Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 606/2007
Az.: 61.21-20 / 119B
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.11.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
04.12.2007
Rat
18.12.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld
Beschluss über die Durchführung der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.11.2007
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) und §
86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt
gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als
Bebauungsplanentwurf Nr. 119B, E. – Gymnich, Grisfeld beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3
Abs. 2 (BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) einzuholen.
Begründung:
Bezüglich des bisherigen Planverfahren wird auf die V 7 / 0903, Rat am 12.12.2000, V 7 / 1495,
Rat am 18.09.2001, V 7 / 1955, PlanA am 29.05.2002, V 7 / 2175, Rat am 29.10.2002 und V 7 /
2852 Rat am 30.09.2003 verwiesen.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 12.12.2000 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119
Erftstadt – Gymnich, Grisfeld beschlossen. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
(05.06.1998 bis 14.07.1998) und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (26.09.2001) fand in der Zeit
vom 21.11.2002 bis 20.12.2002 die einmonatige Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Da zum
damaligen Zeitpunkt die archäologischen Untersuchungen im zweiten Bauabschnitt (BP 119B)
noch nicht abgeschlossen waren und die Realisierung des ersten Bauabschnittes (BP 119 A)
begonnen werden konnte, hat der Rat am 30.09.2003 die Teilung des Bebauungsplanes Nr. 119
in die Bebauungspläne 119A und 119B beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde der
Satzungsbeschluss für den BP 119A gefasst.
Die archäologischen Untersuchungen bzw. Grabungen im Bereich des BP 119B sind in der
Zwischenzeit abgeschlossen, sodass das Bebauungsplanverfahren nunmehr zum Abschluss
gebracht werden kann.
Aufgrund der Änderungen des Baugesetzbuches, insbesondere der Einführung der Umweltprüfung
für Bauleitpläne (2004) und der planerischen Änderungen gegenüber der Planfassung, die 2002
offengelegen hat, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit für den Planbereich des BP 119B eine
erneute Offenlage bzw. die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die
Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB eingeholt werden, sodass Anfang 2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Da in der Zwischenzeit auch die Vermarktung der städtischen Baugrundstücke im BP 119A bis auf
wenige Grundstücke fortgeschritten ist, soll im Laufe des Jahres 2008 sukzessive die Realisierung
und Grundstücksvermarktung des Plangebietes BP 119B vorangetrieben werden.
(Bösche)
Anlagen
- Anlageplan
- BP - Entwurf und Begründung einschl. Umweltbericht und schalltechnische Untersuchung an die
Fraktionen und sachkundigen Einwohner
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