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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld Beschluss über die Durchführung der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld   
Beschluss über die Durchführung der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld   
Beschluss über die Durchführung der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 606/2007 Az.: 61.21-20 / 119B Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.11.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 04.12.2007 Rat 18.12.2007 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld Beschluss über die Durchführung der Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.11.2007 Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) und § 86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 119B, E. – Gymnich, Grisfeld beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 (BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) einzuholen. Begründung: Bezüglich des bisherigen Planverfahren wird auf die V 7 / 0903, Rat am 12.12.2000, V 7 / 1495, Rat am 18.09.2001, V 7 / 1955, PlanA am 29.05.2002, V 7 / 2175, Rat am 29.10.2002 und V 7 / 2852 Rat am 30.09.2003 verwiesen. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 12.12.2000 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 Erftstadt – Gymnich, Grisfeld beschlossen. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (05.06.1998 bis 14.07.1998) und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (26.09.2001) fand in der Zeit vom 21.11.2002 bis 20.12.2002 die einmonatige Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Da zum damaligen Zeitpunkt die archäologischen Untersuchungen im zweiten Bauabschnitt (BP 119B) noch nicht abgeschlossen waren und die Realisierung des ersten Bauabschnittes (BP 119 A) begonnen werden konnte, hat der Rat am 30.09.2003 die Teilung des Bebauungsplanes Nr. 119 in die Bebauungspläne 119A und 119B beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde der Satzungsbeschluss für den BP 119A gefasst. Die archäologischen Untersuchungen bzw. Grabungen im Bereich des BP 119B sind in der Zwischenzeit abgeschlossen, sodass das Bebauungsplanverfahren nunmehr zum Abschluss gebracht werden kann. Aufgrund der Änderungen des Baugesetzbuches, insbesondere der Einführung der Umweltprüfung für Bauleitpläne (2004) und der planerischen Änderungen gegenüber der Planfassung, die 2002 offengelegen hat, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit für den Planbereich des BP 119B eine erneute Offenlage bzw. die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt werden, sodass Anfang 2008 der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Da in der Zwischenzeit auch die Vermarktung der städtischen Baugrundstücke im BP 119A bis auf wenige Grundstücke fortgeschritten ist, soll im Laufe des Jahres 2008 sukzessive die Realisierung und Grundstücksvermarktung des Plangebietes BP 119B vorangetrieben werden. (Bösche) Anlagen - Anlageplan - BP - Entwurf und Begründung einschl. Umweltbericht und schalltechnische Untersuchung an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner -2-