Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 612/2007
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 16.11.2007
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
18.12.2007
Bemerkungen
Wahl von Schiedspersonen und stellv. Schiedspersonen für die Bezirke I,II,III und IV
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.11.2007
Beschlussentwurf:
Für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt I (Ahrem, Herrig, Konradsheim, Lechenich) wird gewählt,
als Schiedsperson _______________________________
als stellv. Schiedsperson ______________________________
Für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt II (Blessem, Frauenthal, Liblar) wird gewählt
als stellv. Schiedsperson ______________________________
Für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt III (Bliesheim, Borr/Scheuren, Erp, Friesheim, Niederberg)
wird gewählt
als Schiedsperson _______________________________
als stellv. Schiedsperson ______________________________
Für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt IV (Dirmerzheim, Gymnich/Mellerhöfe, Kierdorf, Köttingen)
wird gewählt
als Schiedsperson _______________________________
als stellv. Schiedsperson ______________________________
Begründung:
Für die Wahl der Schiedspersonen gilt das Schiedsamtsgesetz Nordrhein Westfalen.
Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson soll in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk den
Wohnsitz haben, mindestens 30 Jahre, aber höchstens 70 Jahre alt sein. Für das Amt der
Schiedsperon ist darüber hinaus niemand geeignet, der durch gerichtliche Anordnung in der
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedspersonen sind zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen. Bei
bestimmten Delikten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung etc.) ist die Durchführung von
Schlichtungsverhandlungen, bevor der Klageweg eingeschlagen werden kann, gesetzlich sogar
vorgeschrieben. Durch diese Regelung erwartet man die Eindämmung von Klageverfahren. Von
daher sollten die Schiedspersonen aufgrund ihrer persönlichen Eignung in der Lage sein dafür
Sorge zu tragen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen. Die
Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der
Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Brühl bestätigt. Bis zum Amtsantritt der neu gewählten
Schiedsperson bleibt die bisherige Schiedsperson tätig.
In den einzelnen Schiedsamtsbezirken stellt sich die Situation wie folgt dar:
Schiedsamtsbezirk I (Ahrem, Herrig, Konradsheim, Lechenich)
Schiedsperson: Herr Hans Joachim Schmidt, wohnhaft Vilskaul 31, Erftstadt-Lechenich
stellv. Schiedsperson: Herr Jörg Kliem, wohnhaft Finkenweg 8, Erftstadt-Lechenich
Die Amtszeiten sind abgelaufen. Sowohl Herr Schmidt, als auch Herr Kliem stehen für eine
Wiederwahl zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes wurde öffentlich
bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk I eine Wiederwahl ansteht, sich darüber hinaus aber
auch noch andere Personen bewerben können. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen.
Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen
satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen;
Bezirksvereinigung NRW) sowie das Amtsgericht Brühl wurden zur Wiederwahl der Herren
Schmidt und Kliem gehört. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. Die übrigen Voraussetzungen
nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW werden von den Herren Schmidt und
Kliem erfüllt. Einer Wiederwahl steht mithin nichts im Wege.
Schiedsamtsbezirk II (Blessem, Frauenthal, Liblar)
Schiedsperson: Herr Peter Mertin, wohnhaft Breslauer Str. 50, Erftstadt-Liblar
Stellv. Schiedsperson: Herr Johannes Henseler, wohnhaft Carl-Schurz-Str. 199, ErftstadtLiblar
Die Amtszeit von Herrn Mertin ist noch nicht abgelaufen. Die Amtszeit von Herrn Henseler ist
abgelaufen. Herr Henseler steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Nach den Vorschriften
des Schiedsamtsgesetzes wurde öffentlich bekannt gemacht, dass für den Schiedsamtsbezirk II
die Neuwahl einer stellv. Schiedsperson ansteht. Daraufhin hat sich beworben:
Herr Frank Schreiner, wohnhaft Bertolt-Brecht-Straße 196, Erftstadt-Liblar
Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen
satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen;
Bezirksvereinigung NRW) wurde zu der Bewerbung gehört. Es wurden keine Bedenken
vorgetragen. Die übrigen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes
NRW werden von Herrn Schreiner erfüllt. Einer Wahl von Herrn Schreiner zur stellv.
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II steht mithin nichts im Wege.
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Schiedsamtsbezirk III (Bliesheim, Borr, Erp, Friesheim, Niederberg)
Schiedsperson: Herr Hans-Georg Hunke, wohnhaft Bolzengasse 17, Erftstadt-Friesheim
Stellv. Schiedsperson: Frau Ute Junker, Karolingerstr. 59, Erftstadt-Bliesheim
Die Amtszeiten sind abgelaufen. Sowohl Herr Hunke, als auch Frau Junker stehen für eine
Wiederwahl zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes wurde öffentlich
bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk III eine Wiederwahl ansteht, sich darüber hinaus
aber auch noch andere Personen bewerben können. Weitere Bewerbungen sind nicht
eingegangen. Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der
Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen; Bezirksvereinigung NRW) sowie das Amtsgericht Brühl wurden zur Wiederwahl
von Herrn Hunke und Frau Junker gehört. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. Die übrigen
Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW werden von Herrn
Hunke und Frau Junker erfüllt. Einer Wiederwahl steht mithin nichts im Wege.
Schiedsamtsbezirk IV (Dirmerzheim, Gymnich, Kierdorf, Köttingen)
Schiedsperson: Herr Hans-Jakob Obladen, wohnhaft Neustr. 23, Erftstadt-Gymnich
Stellv. Schiedsperson: Herr Johannes Dürpisch, wohnhaft Forstweg 15, Erftstadt-Köttingen
Die Amtszeit ist abgelaufen. Sowohl Herr Obladen, als auch Herr Dürpisch stehen für eine
Wiederwahl nicht zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes wurde
öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk IV eine Neuwahl ansteht. Daraufhin sind
für das Amt der Schiedsperson vier Bewerbungen eingegangen:
(1) Herr Dr. Ing. Heinrich-Josef Clemens, wohnhaft Im Grisfeld 21, Erftstadt-Gymnich
(2) Herr Wilhelm Hubert Segschneider, wohnhaft Kohlstr. 152, Erftstadt-Gymnich
(3) Frau Maria Margareta Mathieu-Herrmann, wohnhaft Paul-Klee-Str. 15, ErftstadtKöttingen
(4) Herr Friedhelm Prinz, wohnhaft Sauerlandstr. 10, Erftstadt-Gymnich
Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen
satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen;
Bezirksvereinigung NRW) wurde zu den Bewerbungen gehört. Von dieser Stelle aus wurde Herr
Prinz für die Wahl zur Schiedsperson vorgeschlagen. Herr Prinz war seit 2002 als Schiedsmann in
Köln tätig. Desweiteren wurden keine Bedenken vorgetragen.
Für das Amt der stellv. Schiedsperson sind keine Bewerbungen eingegangen. Frau MathieuHerrmann und Herr Dr. Clemens haben jedoch signalisiert, dass sie auch das Amt der stellv.
Schiedsperson für den Fall annehmen würden, dass sie nicht zur Schiedsperson gewählt werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden den Fraktionen gesondert zur Verfügung gestellt.
(Bösche)
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