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Beschlussvorlage (Wahl von Schiedspersonen und stellv. Schiedspersonen für die Bezirke I,II,III und IV)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wahl von Schiedspersonen und stellv. Schiedspersonen für die Bezirke I,II,III und IV) Beschlussvorlage (Wahl von Schiedspersonen und stellv. Schiedspersonen für die Bezirke I,II,III und IV) Beschlussvorlage (Wahl von Schiedspersonen und stellv. Schiedspersonen für die Bezirke I,II,III und IV)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 612/2007 Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 16.11.2007 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 18.12.2007 Bemerkungen Wahl von Schiedspersonen und stellv. Schiedspersonen für die Bezirke I,II,III und IV Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.11.2007 Beschlussentwurf: Für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt I (Ahrem, Herrig, Konradsheim, Lechenich) wird gewählt, als Schiedsperson _______________________________ als stellv. Schiedsperson ______________________________ Für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt II (Blessem, Frauenthal, Liblar) wird gewählt als stellv. Schiedsperson ______________________________ Für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt III (Bliesheim, Borr/Scheuren, Erp, Friesheim, Niederberg) wird gewählt als Schiedsperson _______________________________ als stellv. Schiedsperson ______________________________ Für den Schiedsamtsbezirk Erftstadt IV (Dirmerzheim, Gymnich/Mellerhöfe, Kierdorf, Köttingen) wird gewählt als Schiedsperson _______________________________ als stellv. Schiedsperson ______________________________ Begründung: Für die Wahl der Schiedspersonen gilt das Schiedsamtsgesetz Nordrhein Westfalen. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson soll in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk den Wohnsitz haben, mindestens 30 Jahre, aber höchstens 70 Jahre alt sein. Für das Amt der Schiedsperon ist darüber hinaus niemand geeignet, der durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die Schiedspersonen sind zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen. Bei bestimmten Delikten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung etc.) ist die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen, bevor der Klageweg eingeschlagen werden kann, gesetzlich sogar vorgeschrieben. Durch diese Regelung erwartet man die Eindämmung von Klageverfahren. Von daher sollten die Schiedspersonen aufgrund ihrer persönlichen Eignung in der Lage sein dafür Sorge zu tragen, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wieder herstellen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Brühl bestätigt. Bis zum Amtsantritt der neu gewählten Schiedsperson bleibt die bisherige Schiedsperson tätig. In den einzelnen Schiedsamtsbezirken stellt sich die Situation wie folgt dar: Schiedsamtsbezirk I (Ahrem, Herrig, Konradsheim, Lechenich) Schiedsperson: Herr Hans Joachim Schmidt, wohnhaft Vilskaul 31, Erftstadt-Lechenich stellv. Schiedsperson: Herr Jörg Kliem, wohnhaft Finkenweg 8, Erftstadt-Lechenich Die Amtszeiten sind abgelaufen. Sowohl Herr Schmidt, als auch Herr Kliem stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes wurde öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk I eine Wiederwahl ansteht, sich darüber hinaus aber auch noch andere Personen bewerben können. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen. Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen; Bezirksvereinigung NRW) sowie das Amtsgericht Brühl wurden zur Wiederwahl der Herren Schmidt und Kliem gehört. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. Die übrigen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW werden von den Herren Schmidt und Kliem erfüllt. Einer Wiederwahl steht mithin nichts im Wege. Schiedsamtsbezirk II (Blessem, Frauenthal, Liblar) Schiedsperson: Herr Peter Mertin, wohnhaft Breslauer Str. 50, Erftstadt-Liblar Stellv. Schiedsperson: Herr Johannes Henseler, wohnhaft Carl-Schurz-Str. 199, ErftstadtLiblar Die Amtszeit von Herrn Mertin ist noch nicht abgelaufen. Die Amtszeit von Herrn Henseler ist abgelaufen. Herr Henseler steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes wurde öffentlich bekannt gemacht, dass für den Schiedsamtsbezirk II die Neuwahl einer stellv. Schiedsperson ansteht. Daraufhin hat sich beworben: Herr Frank Schreiner, wohnhaft Bertolt-Brecht-Straße 196, Erftstadt-Liblar Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen; Bezirksvereinigung NRW) wurde zu der Bewerbung gehört. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. Die übrigen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW werden von Herrn Schreiner erfüllt. Einer Wahl von Herrn Schreiner zur stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II steht mithin nichts im Wege. -2- Schiedsamtsbezirk III (Bliesheim, Borr, Erp, Friesheim, Niederberg) Schiedsperson: Herr Hans-Georg Hunke, wohnhaft Bolzengasse 17, Erftstadt-Friesheim Stellv. Schiedsperson: Frau Ute Junker, Karolingerstr. 59, Erftstadt-Bliesheim Die Amtszeiten sind abgelaufen. Sowohl Herr Hunke, als auch Frau Junker stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes wurde öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk III eine Wiederwahl ansteht, sich darüber hinaus aber auch noch andere Personen bewerben können. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen. Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen; Bezirksvereinigung NRW) sowie das Amtsgericht Brühl wurden zur Wiederwahl von Herrn Hunke und Frau Junker gehört. Es wurden keine Bedenken vorgetragen. Die übrigen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW werden von Herrn Hunke und Frau Junker erfüllt. Einer Wiederwahl steht mithin nichts im Wege. Schiedsamtsbezirk IV (Dirmerzheim, Gymnich, Kierdorf, Köttingen) Schiedsperson: Herr Hans-Jakob Obladen, wohnhaft Neustr. 23, Erftstadt-Gymnich Stellv. Schiedsperson: Herr Johannes Dürpisch, wohnhaft Forstweg 15, Erftstadt-Köttingen Die Amtszeit ist abgelaufen. Sowohl Herr Obladen, als auch Herr Dürpisch stehen für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Nach den Vorschriften des Schiedsamtsgesetzes wurde öffentlich bekannt gemacht, dass im Schiedsamtsbezirk IV eine Neuwahl ansteht. Daraufhin sind für das Amt der Schiedsperson vier Bewerbungen eingegangen: (1) Herr Dr. Ing. Heinrich-Josef Clemens, wohnhaft Im Grisfeld 21, Erftstadt-Gymnich (2) Herr Wilhelm Hubert Segschneider, wohnhaft Kohlstr. 152, Erftstadt-Gymnich (3) Frau Maria Margareta Mathieu-Herrmann, wohnhaft Paul-Klee-Str. 15, ErftstadtKöttingen (4) Herr Friedhelm Prinz, wohnhaft Sauerlandstr. 10, Erftstadt-Gymnich Die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat (Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen; Bezirksvereinigung NRW) wurde zu den Bewerbungen gehört. Von dieser Stelle aus wurde Herr Prinz für die Wahl zur Schiedsperson vorgeschlagen. Herr Prinz war seit 2002 als Schiedsmann in Köln tätig. Desweiteren wurden keine Bedenken vorgetragen. Für das Amt der stellv. Schiedsperson sind keine Bewerbungen eingegangen. Frau MathieuHerrmann und Herr Dr. Clemens haben jedoch signalisiert, dass sie auch das Amt der stellv. Schiedsperson für den Fall annehmen würden, dass sie nicht zur Schiedsperson gewählt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden den Fraktionen gesondert zur Verfügung gestellt. (Bösche) -3-