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Beschlussvorlage (Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und - entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und - entwicklung"
sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft") Beschlussvorlage (Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und - entwicklung"
sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 566/2007 Az.: 82.4 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82. Datum: 29.10.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Termin 28.11.2007 Rechnungsprüfungsausschuss 13.12.2007 Rat 18.12.2007 Betrifft: Bemerkungen Feststellung der Jahresabschlüsse 2006 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und - entwicklung" sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft" Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.10.2007 Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig „Bodenbevorratung und - entwicklung („Boden“) Der Jahresabschluss des Betriebszweigs Boden, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht sowie Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, werden gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von minus 234.944,99 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und – nach Ablauf von fünf Jahren – mit den Gewinnrücklagen verrechnet. 2. Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft („Gebäude“) Der Jahresabschluss des Betriebszweigs Gebäude, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht sowie Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, werden gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von minus 293.950,44 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und – nach Ablauf von fünf Jahren – mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Begründung: Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte aufzustellen und – über Betriebsausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss - dem Rat der Stadt Erftstadt zur Feststellung vorzulegen. Die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlust- rechnung sowie Bestätigungsvermerk) sind beigefügt; je ein Exemplar der testierten Bilanzberichte in Langversion (beinhaltend u. a. Anhang, Lagebericht, Aufgliederungen/ Erläuterungen sowie Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (nach § 53 HGrG) wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr zur Prüfung der Sonderkasse „Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft“ (ergänzende Kassenprüfung) wird als gesonderter Vorgang dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat der Stadt Erftstadt vorgelegt; dies gilt auch für die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zu den vorstehend aufgeführten Jahresabschlüssen. (Bösche) Anlagen: 1. Bilanz Betriebszweig „Boden“ zum 31.12.2006 2. Gewinn- und Verlustrechnung Betriebszweig „Boden“ 01.01.2006 bis 31.12.2006 3. Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 4. Bilanz Betriebszweig „Gebäude“ zum 31.12.2006 5. Gewinn- und Verlustrechnung Betriebszweig „Gebäude“ 01.01.2006 bis 31.12.2006 6. Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft -2-