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Beschlussvorlage (Übersicht Änderungen GO)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

-1- Übersicht über die wichtigsten Änderungen des GO-Reformgesetz Paragraph GO NRW Änderungen §1 Wesen der Gemeinden ƒ Programmatischer Zusatz zur Generationenverantwortung §4 Zusätzliche Aufgaben kreisangehöriger Gemeinden ƒ Senkung der Schwellenwerte der Großen und Mittleren kreisangehörigen Gemeinden auf 50.000 EW (bisher 60.000 EW) bzw. 20.000 EW (bisher 25.000 EW) auf Antrag der Gemeinden § 13 Name und Bezeichnung ƒ Einführung des Begriffes „Kreisstadt“ § 26 Bürgerbegehren/(Rats)Bürgerentscheid ƒ Einführung eines Rats-Bürgerentscheides aufgrund eines Zwei-Drittel-Mehrheitsbeschlusses des Rates ƒ Einführung einer Sperrwirkung hinsichtlich eines vom Rat für zulässig erklärten Bürgerbegehrens § 36 Bezirksvertretungen in kreisfreien Städten ƒ Einführung der Möglichkeit zur Bezeichnung der Bezirksvorsteher als „Bezirksbürgermeister“ durch Ratsbeschluss § 39 Gemeindebezirke in kreisangehörigen Gemeinden ƒ Einführung der Möglichkeit zur Bezeichnung der Ortsvorsteher als „Ortsbürgermeister“ durch Ratsbeschluss § 40 Träger der Gemeindeverwaltung ƒ Einbeziehung des Bürgermeisters als „gesetzliches“ Mitglied im Rat Folge: Erweiterung / Klarstellung des Stimmrechts des Bürgermeisters in Einzelfällen (Anpassung verschiedener GO-Regelungen: §§ 7, 26, 34, 43 bis 45, 47, 49, 50, 58, 66, 67) § 41 Zuständigkeiten des Rates ƒ Einführung eines Ratsvorbehaltes u. a. für die Veräußerung (un)mittelbarer Beteiligungen von Gesellschaften, Vereinigungen privaten Rechts sowie weiterer Rechtsgeschäfte (§§ 111, 114a u. a.) § 45 Entschädigung ehrenamtlicher Mandatsinhaber ƒ Weiterentwicklung der Entschädigungsregelungen Ausweitung der Aufwandsentschädigungen z. B. auf stv. Ausschussmitglieder (stv. sachkundige Bürger); Zahlung auch für Teilfraktionssitzungen, Höchstzahlbegrenzung Paragraph GO NRW Änderungen ƒ Anpassung der Entschädigung alle 2,5 Jahre auf der Grundlage der Steigerung des Kostenindexes ausgewählter Waren und Leistungen § 50 Abstimmungen) ƒ Besetzung der Ausschüsse nach dem Hare/Niemeyer-Prinzip (ab der nächsten Wahlperiode 2009 bis 2014) ƒ Befangenheit des Bürgermeisters § 50 Abs. 6 ƒ Entsendung von gemeindlichen Vertretern in „weitere Gremien“ (§§ 63 Abs. 2 bzw. 113) nach dem Hare/Niemeyer-Prinzip (ab 2009) Paragraph GO ) Änderungen § 53 Behandlung der Ratsbeschlüsse ƒ Klarstellende Regelung zum Handeln des ehrenamtlichen bzw. hauptamtlichen Vertreters des Bürgermeisters § 55 Kontrolle der Verwaltung ƒ Einführung einer (allgemeinen) Auskunfts- und Stellungnahmeverpflichtung des Bürgermeisters gegenüber dem einzelnen Rats- bzw. Bezirksvertretungsmitglied ƒ Einführung eines Akteneinsichtsrechts einzelner Rats-, Ausschuss- bzw. Bezirksvertretungsmitglieder sowie Ausschussvorsitzender und Bezirksvorsteher zur Vorbereitung bzw. hinsichtlich der Kontrolle von Angelegenheiten des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches ƒ Erweiterung des allgemeinen Akteneinsichtsrechts auf Fraktionen § 56 Fraktionen ƒ Herabsetzung der Anzahl der Ratsmitglieder zur Bildung einer Fraktion im kreisangehörigen Raum auf generell 2 und im kreisfreien Raum auf generell 3 Personen ƒ Regelung zur Gruppenbildung ab 2 Personen ƒ Festlegung eines Anspruches auf Zuwendungen auch für Gruppen und Sachzuwendungen für einzelne Ratsmitglieder ƒ Klarstellung der Wahrnehmung der Ratsmitgliedschaft durch hauptamtliche Fraktionsmitarbeiter sowie der Berücksichtigung von Hospitanten in der Fraktion ƒ Regelung zur Übermittlung personenbezogener Daten § 58 Zusammensetzung der Ausschüsse und ihr Verfahren ƒ Verpflichtende Berücksichtigung der vom Bürgermeister bzw. einer Fraktion für eine Ausschusssitzung beantragten Tagesordnungspunkte Paragraph GO NRW § 65 Wahl des Bürgermeisters Änderungen ƒ Neuregelung der Wahlzeit des Bürgermeisters auf 6 Jahre) – Stichwahlregelung entfällt gemäß § 46 c KWahlG ƒ Anwendung der dienstrechtlichen Regelung nach Maßgabe des § 195 LBG NRW (Aufhebung der Altersbegrenzung von 68 Jahren) § 66 Abwahl des Bürgermeisters (§ 45 KreisO) ƒ Einführung eines verkürzten Abwahlverfahrens ohne Bürgerentscheid durch Verzicht des Bürgermeisters § 71 Wahl der Beigeordneten ƒ Redaktionelle Klarstellung der fachlichen Voraussetzungen § 73 Geschäftsverteilung ƒ Neuregelung: Festlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister (bei Uneinigkeit: Festlegung durch den Rat mit gesetzlicher Mehrheit) ƒ Generelle Zuweisung der dienstrechtlichen Kompetenzen auf den Bürgermeister ƒ Möglichkeit zur Übertragung dienstrechtlicher Entscheidungen bzgl. leitender Bediensteter auf den Rat durch Hauptsatzungsregelung (einvernehmliche Regelung zwischen Rat und Bürgermeister erforderlich; bei Uneinigkeit: Entscheidung durch den Rat mit Zwei-Drittel-Mehrheit) § 97 Sondervermögen ƒ Möglichkeit zur sinngemäßen Anwendung der für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geltenden Vorschriften § 98 Treuhandvermögen ƒ Modifizierung der haushaltsrechtlichen Verfahrensvorschriften Paragraph GO NRW § 107 Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung Änderungen ƒ Einführung des Erfordernisses des „dringenden“ öffentlichen Zweckes und des Erfordernisses „besserer Aufgabenerfüllung“ durch die Kommunen hinsichtlich der Neuaufnahme von wirtschaftlichen Betätigungen außerhalb des Kernbereiches der Daseinsvorsorge (Energie-, Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr, Telekommunikation) ƒ Gleiche Regelung gilt auch für die Neuaufnahme wirtschaftsbezogener überörtlicher Tätigkeiten, wirtschaftlicher Auslandsbetätigungen sowie Tätigkeiten nichtwirtschaftlicher Art (Sonderregelung Krankenhäuser) § 108 Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts ƒ Anpassung des Zustimmungserfordernisses der Gemeindevertreter an die Voraussetzungen des § 107 § 111 Veräußerung von Unternehmen, Einrichtungen und Beteiligungen ƒ Einführung eines Ratsvorbehaltes § 113 Vertretung der Gemeinde in Unter- ƒ Konkretisierung der Wahrnehmung gemeindlicher Interessen auch bei mittelbaren Beteiligungen nehmen oder Einrichtungen § 114a Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) ƒ Konkretisierung der Beteiligungsregelungen an anderen Unternehmen bzw. der Neugründung nach Maßgabe des Anstaltszweckes sowie der Einbeziehung des Rates § 115 Anzeige ƒ Erweiterung der Anzeigepflicht z. B. bei der Erweiterung der AöR oder mittelbarer Beteiligung an Unternehmen u. a. Im Rahmen der Kommunalverfassungsreform erfolgt zugleich eine redaktionelle Anpassung z. B. im Hinblick auf die Rechtsstellung des Bürgermeisters als „gesetzliches Mitglied im Rat“ (vgl. § 40) sowie die Bezeichnung der Arbeitnehmer (Beamte, Angestellte, Arbeiter) als „Bedienstete“ (§§ 64, 68, 74, 79, 93, 113). Paragraph LBG NRW § 195 LBG Änderungen ƒ Wahl der (Ober-) Bürgermeister / Landräte auf sechs Jahre – Wahltermin September / Oktober 2009 (mit der Kommunalwahl) ƒ Aufhebung der Altersbegrenzung von 68 Jahren, keine Anwendung der §§ 44, 45 beim Bürgermeister ƒ Klarstellung zur Begründung von Versorgungsansprüchen nach „Erreichen“ einer mindestens achtjährigen ruhegehaltfähigen Dienstzeit ƒ Einführung einer Ermessensregelung zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten durch den Rat Paragraph GKG NRW §4 GKG §§ 27, 28 Änderungen ƒ Möglichkeit zur Übernahme allgemeiner – nicht nur einzelner – Aufgaben durch gemeindliche Zweckverbände / Mehrfachzweckverbände ƒ Einführung des interkommunalen Kommunalunternehmens AöR