Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
24.01.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 37/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.01.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.01.2006
Anregung von Herrn Borchert u.a., Parkstraße Erftstadt
Betrifft: Verkehrsberuhigung der Parkstraße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.01.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Parkstraße verläuft parallel zur Bliesheimer Straße und ist sicherlich - wie im Antrag
beschrieben - eine reine Anliegerstraße. Aufgrund ihrer sehr schmalen Fahrbahn- und
Gehwegbreite habe ich sie bereits für den Lkw-Verkehr gesperrt. Von dieser Regelung
ausgenommen ist der Anliegerverkehr. Wegen der engen und zum Teil sehr mäßigen
Beschaffenheit der Fahrbahn sowie der in Teilbereichen vorhandenen Unübersichtlichkeit
des Streckenverlaufes wird die Parkstraße entsprechend meinen Beobachtungen von
Autofahrern mit Ausnahme der Anwohner weitestgehend gemieden. Aufgrund der
vorhandenen längeren Wegstrecke erscheint mir die Parkstraße als Alternative zur
Bliesheimer Straße wenig geeignet.
Aus den o. g. Gründen ist eine Ausweisung der Parkstraße als reine Anliegerstraße
(gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen Nr. 260 und dem Zusatz „Anlieger frei“) nicht
zwingend erforderlich.
(Bösche)