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Bürgerantrag (Anregung von Herrn Borchert u.a., Parkstraße Erftstadt Betrifft: Verkehrsberuhigung der Parkstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
24.01.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung von Herrn Borchert u.a., Parkstraße Erftstadt
Betrifft: Verkehrsberuhigung der Parkstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 37/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.01.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2006 Anregung von Herrn Borchert u.a., Parkstraße Erftstadt Betrifft: Verkehrsberuhigung der Parkstraße Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die Parkstraße verläuft parallel zur Bliesheimer Straße und ist sicherlich - wie im Antrag beschrieben - eine reine Anliegerstraße. Aufgrund ihrer sehr schmalen Fahrbahn- und Gehwegbreite habe ich sie bereits für den Lkw-Verkehr gesperrt. Von dieser Regelung ausgenommen ist der Anliegerverkehr. Wegen der engen und zum Teil sehr mäßigen Beschaffenheit der Fahrbahn sowie der in Teilbereichen vorhandenen Unübersichtlichkeit des Streckenverlaufes wird die Parkstraße entsprechend meinen Beobachtungen von Autofahrern mit Ausnahme der Anwohner weitestgehend gemieden. Aufgrund der vorhandenen längeren Wegstrecke erscheint mir die Parkstraße als Alternative zur Bliesheimer Straße wenig geeignet. Aus den o. g. Gründen ist eine Ausweisung der Parkstraße als reine Anliegerstraße (gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen Nr. 260 und dem Zusatz „Anlieger frei“) nicht zwingend erforderlich. (Bösche)