Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
18.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 346/2006
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 13.04.2006
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
03.05.2006
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
11.05.2006
Jugendhilfeausschuss
17.05.2006
Jugendhilfeausschuss
06.09.2006
Jugendhilfeausschuss
18.10.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Integrierte Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6-Jährige
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.04.2006
Beschlussentwurf:
1. Die integrierte Kindertagestättenbedarfsplanung für 0- bis 6-Jährige wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieser Planung einen Ausbaustufenplan zu
erstellen, der bis zum Jahr 2010 eine bedarfsgerechte Versorgung der unter 3-Jährigen
sicherstellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils zum 15.03. der Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010 den
aktuellen Bedarf für die Betreuung der unter 3-Jährigen zu ermitteln und diesen dem jeweiligen
Ausbaustand gegenüber zu stellen.
4. Die in den Kindertagestätten frei werdenden Kapazitäten werden für unter 3-Jährige zur
Verfügung gestellt, wobei grundsätzlich nur 2- bis 3-jährige Kinder unter den gesetzlichen
Voraussetzungen des SGB VIII § 24 a aufgenommen werden. Bei darüber hinausgehenden
Überkapazitäten wird durch mögliche Gruppenzusammenlegungen die Erzielung von
Einspareffekten angestrebt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Spielgruppenkonzept für unter 3-Jährige zu entwickeln.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss eine umfassende Regelung für den
Bereich der Kindertagespflege zur Beschlussfassung vorzulegen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, zur langfristigen Sicherstellung der ortsnahen Versorgung mit
Kindergartenplätzen Verhandlungen mit der katholischen Kirchengemeinde in Bliesheim
aufzunehmen.
8. Da durch die Schließung von Kindergartengruppen in kath. Trägerschaft der Transport von
Kindergartenkindern eine noch größere Inanspruchnahme erfahren wird, ist im Zuge der
Haushaltsplanberatungen zu entscheiden, ob die Stadt Ertstadt die Kostenübernahme für den
Bustransport zum 01.08.2007 einstellt.
Begründung:
Diese Kindertagesstättenbedarfsplanung hat die Aufgabe
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die Versorgung der 3 bis 6-Jährigen bedarfsgerecht sicher zu stellen,
die Schließungsabsichten der katholischen und der evangelischen Kirche dabei zu
berücksichtigen,
die neue Schulgesetzgebung des Landes mit der früheren Einschulung ab dem Jahr 2007
zu berücksichtigen,
den demografischen Wandel mit einzuplanen und die
die Bedarfsplanung für die unter 3-Jährigen umzusetzen.
Diesbezüglich orientiert sich die Planung an drei Daten:
1. in Bezug auf eine kurzfristige Planung unter Berücksichtigung der vorliegenden
Geburtenzahlen und der Schließungsabsichten der Kirchen auf den 01.08.2008,
2. in Bezug auf eine mittelfristige Planung unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Pflichtaufgabe spätestens ab 2010 bedarfsgerecht unter 3-jährige zu versorgen auf
den 01.08.2010 und
3. in Bezug auf den vorzeitigen Schuleintritt und die demografische Entwicklung mit
den niedrigsten Zahlen für unter 6-Jährige im Jahre 2013 mit dann wieder
steigenden Kinderzahlen auf den 01.08.2015.
Die Bedarfsplanung für unter 3-Jährige steht im Einklang mit den Bedarfserhebungen des
Bundesgesetzgebers, der Landesregierung und der eigenen Befragung Erftstädter Eltern. Für 20
% der unter 3-Jährigen sind demnach Plätze in Tageseinrichtungen, Spielgruppen und
Tagespflege vorzuhalten. Nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.04.2005
sind dies ca. 90 Plätze in Kitas, 60 Plätze in Spielgruppen und 60 Plätze in Kindertagespflege.
Da die Stadt Erftstadt der gesetzlichen Verpflichtung durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz
(TAG), bedarfsgerechte Betreuungsplätze für unter 3-Jährige mit dem Inkrafttreten des Gesetzes
am 01.01.2005 vorzuhalten, wie fast alle westdeutschen Städte nicht gerecht wird, kann der
Jugendhilfeausschuss beschließen, dass die Verpflichtung erst ab einem späteren Zeitpunkt,
spätestens ab dem 1. Oktober 2010 erfüllt wird. In diesem Fall ist die Stadt Erftstadt im Rahmen
der Jugendhilfeplanung verpflichtet,
1. für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten
Angebots zu beschließen und
2. jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten
Ausbaustand festzustellen.
Solange das erforderliche Angebot aber noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe neu
geschaffener Plätze
1. Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist, und
2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder
Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne
des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen,
besonders zu berücksichtigen.
Neben der Betreuung der unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen ist mit dem TAG die
Kindertagespflege aufgewertet worden. Der Gesetzgeber wollte – zumindest mittelfristig – das
qualitative Gefälle zwischen den beiden Angebotsformen aufheben. Das Gesetz regelt deshalb
Qualitätsanforderungen an Tagespflegepersonen. Dazu zählt die persönliche Eignung,
Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft aber auch vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der
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Anforderungen der Kindertagespflege, die in qualifizierten Lehrgängen erworben worden oder in
anderer Weise nachgewiesen sind. Diese sind Voraussetzungen für die öffentlich finanzierte
Tagespflege auf der Grundlage der Bedarfskriterien. Die Tagespflege soll zukünftig wesentlich
stärker entlohnt werden als bisher. Darüber hinaus soll der Tagespflegeperson der hälftige Beitrag
zu einer angemessenen Altersvorsorge erstattet werden sowie der Beitrag für eine angemessene
Beitrag für eine Unfallversicherung. Die Eltern, die für ihr Kind Tagespflege in Anspruch nehmen,
werden zukünftig einen Beitrag in Höhe des Elternbeitrags in der Kindertagesstätte zahlen.
Die Jugendamtsleitungen im Erftskreis stimmen fachlich überein, die Kindertagespflege in ihren
Grundsätzen möglichst kreiseinheitlich zu gestalten. Das schließt individuelle kommunale
Regelungen nicht aus. Diesbezüglich ist von den Jugendämtern die in der Anlage beigefügte
„Rahmenvereinbarung über das Angebot der qualitätsorientierten Kindertagespflege“ erarbeitet
worden.
Die detaillierte Ausgestaltung der Kindertagespflege für das Jugendamt der Stadt Erftstadt wird in
den kommenden Monaten erfolgen. Mit Datum vom 10. April 2006 sind den Kommunen die vom
Städtetag NW, dem Landkreistag NW und dem Städte- und Gemeindebund NW erarbeiteten
Empfehlungen und Hinweise zur Kindertagespflege übersandt worden. Gleichsam deutet sich eine
Landesregelung an. Die Landesregierung will die Kindertagespflege in ein neues Gesetz
übernehmen, das das Kindergartengesetz NW ablösen soll. Dort soll auch die Finanzierung der
Kindertagesstätten völlig neu geregelt werden. Es ist von Pro-Kopf-Zuschüssen auszugehen mit
einer Erhöhung für Familienzentren, behinderte Kinder, unter 3-Jährige, Kinder mit
Sprachförderbedarf, Kinder mit Migrationshintergrund, etc. Gleichzeitig soll der Eigenanteil der
freien Träger 12 % nicht übersteigen.
Neben der Betreuung der unter 3-Jährigen in Kitas und Kindertagespflege werden nun auch
Spielgruppen mehr Bedeutung bekommen. Einige Spielgruppen mit unter 3-Jährigen sind in
Erftstadt bereits existent. Eine weitere wird im Familienzentrum in der Willy-Brandt-Straße
entstehen. Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern erhoben.
Die Schließung von Gruppen in kirchlicher Trägerschaft hat in Bliesheim langfristig gravierende
Auswirkungen auf die ortsnahe Versorgung. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt hier eine
Sonderfinanzierung der zweiten katholischen Gruppe durch die Stadt Erftstadt vor.
Die freien Raumkapazitäten der katholischen Kirchengemeinden St. Barbara in Liblar und St.
Pantaleon in Erp bieten sich ab dem 01.08.2008 für die Nutzung von Spielgruppen für unter 3Jährige an. Die zeitlichen und finanziellen Modalitäten müssen verhandelt werden. Eine definitive
Entscheidung für die dortige Einrichtung von Spielgruppen wird von dem Ergebnis der jeweils
aktuellen Bedarfsabfragen zum 15.03.2007 und 15.03.2008 abhängig gemacht.
(Bösche)
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