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Beschlussvorlage (Integrierte Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6-Jährige)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
18.10.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 346/2006 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - Datum: 13.04.2006 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 03.05.2006 Unterausschuss Jugendhilfeplanung 11.05.2006 Jugendhilfeausschuss 17.05.2006 Jugendhilfeausschuss 06.09.2006 Jugendhilfeausschuss 18.10.2006 Betrifft: Bemerkungen Integrierte Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6-Jährige Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.04.2006 Beschlussentwurf: 1. Die integrierte Kindertagestättenbedarfsplanung für 0- bis 6-Jährige wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis dieser Planung einen Ausbaustufenplan zu erstellen, der bis zum Jahr 2010 eine bedarfsgerechte Versorgung der unter 3-Jährigen sicherstellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils zum 15.03. der Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010 den aktuellen Bedarf für die Betreuung der unter 3-Jährigen zu ermitteln und diesen dem jeweiligen Ausbaustand gegenüber zu stellen. 4. Die in den Kindertagestätten frei werdenden Kapazitäten werden für unter 3-Jährige zur Verfügung gestellt, wobei grundsätzlich nur 2- bis 3-jährige Kinder unter den gesetzlichen Voraussetzungen des SGB VIII § 24 a aufgenommen werden. Bei darüber hinausgehenden Überkapazitäten wird durch mögliche Gruppenzusammenlegungen die Erzielung von Einspareffekten angestrebt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Spielgruppenkonzept für unter 3-Jährige zu entwickeln. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss eine umfassende Regelung für den Bereich der Kindertagespflege zur Beschlussfassung vorzulegen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, zur langfristigen Sicherstellung der ortsnahen Versorgung mit Kindergartenplätzen Verhandlungen mit der katholischen Kirchengemeinde in Bliesheim aufzunehmen. 8. Da durch die Schließung von Kindergartengruppen in kath. Trägerschaft der Transport von Kindergartenkindern eine noch größere Inanspruchnahme erfahren wird, ist im Zuge der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden, ob die Stadt Ertstadt die Kostenübernahme für den Bustransport zum 01.08.2007 einstellt. Begründung: Diese Kindertagesstättenbedarfsplanung hat die Aufgabe • • • • • die Versorgung der 3 bis 6-Jährigen bedarfsgerecht sicher zu stellen, die Schließungsabsichten der katholischen und der evangelischen Kirche dabei zu berücksichtigen, die neue Schulgesetzgebung des Landes mit der früheren Einschulung ab dem Jahr 2007 zu berücksichtigen, den demografischen Wandel mit einzuplanen und die die Bedarfsplanung für die unter 3-Jährigen umzusetzen. Diesbezüglich orientiert sich die Planung an drei Daten: 1. in Bezug auf eine kurzfristige Planung unter Berücksichtigung der vorliegenden Geburtenzahlen und der Schließungsabsichten der Kirchen auf den 01.08.2008, 2. in Bezug auf eine mittelfristige Planung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtaufgabe spätestens ab 2010 bedarfsgerecht unter 3-jährige zu versorgen auf den 01.08.2010 und 3. in Bezug auf den vorzeitigen Schuleintritt und die demografische Entwicklung mit den niedrigsten Zahlen für unter 6-Jährige im Jahre 2013 mit dann wieder steigenden Kinderzahlen auf den 01.08.2015. Die Bedarfsplanung für unter 3-Jährige steht im Einklang mit den Bedarfserhebungen des Bundesgesetzgebers, der Landesregierung und der eigenen Befragung Erftstädter Eltern. Für 20 % der unter 3-Jährigen sind demnach Plätze in Tageseinrichtungen, Spielgruppen und Tagespflege vorzuhalten. Nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.04.2005 sind dies ca. 90 Plätze in Kitas, 60 Plätze in Spielgruppen und 60 Plätze in Kindertagespflege. Da die Stadt Erftstadt der gesetzlichen Verpflichtung durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), bedarfsgerechte Betreuungsplätze für unter 3-Jährige mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2005 vorzuhalten, wie fast alle westdeutschen Städte nicht gerecht wird, kann der Jugendhilfeausschuss beschließen, dass die Verpflichtung erst ab einem späteren Zeitpunkt, spätestens ab dem 1. Oktober 2010 erfüllt wird. In diesem Fall ist die Stadt Erftstadt im Rahmen der Jugendhilfeplanung verpflichtet, 1. für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und 2. jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Solange das erforderliche Angebot aber noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe neu geschaffener Plätze 1. Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist, und 2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen, besonders zu berücksichtigen. Neben der Betreuung der unter 3-Jährigen in Kindertageseinrichtungen ist mit dem TAG die Kindertagespflege aufgewertet worden. Der Gesetzgeber wollte – zumindest mittelfristig – das qualitative Gefälle zwischen den beiden Angebotsformen aufheben. Das Gesetz regelt deshalb Qualitätsanforderungen an Tagespflegepersonen. Dazu zählt die persönliche Eignung, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft aber auch vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der -2- Anforderungen der Kindertagespflege, die in qualifizierten Lehrgängen erworben worden oder in anderer Weise nachgewiesen sind. Diese sind Voraussetzungen für die öffentlich finanzierte Tagespflege auf der Grundlage der Bedarfskriterien. Die Tagespflege soll zukünftig wesentlich stärker entlohnt werden als bisher. Darüber hinaus soll der Tagespflegeperson der hälftige Beitrag zu einer angemessenen Altersvorsorge erstattet werden sowie der Beitrag für eine angemessene Beitrag für eine Unfallversicherung. Die Eltern, die für ihr Kind Tagespflege in Anspruch nehmen, werden zukünftig einen Beitrag in Höhe des Elternbeitrags in der Kindertagesstätte zahlen. Die Jugendamtsleitungen im Erftskreis stimmen fachlich überein, die Kindertagespflege in ihren Grundsätzen möglichst kreiseinheitlich zu gestalten. Das schließt individuelle kommunale Regelungen nicht aus. Diesbezüglich ist von den Jugendämtern die in der Anlage beigefügte „Rahmenvereinbarung über das Angebot der qualitätsorientierten Kindertagespflege“ erarbeitet worden. Die detaillierte Ausgestaltung der Kindertagespflege für das Jugendamt der Stadt Erftstadt wird in den kommenden Monaten erfolgen. Mit Datum vom 10. April 2006 sind den Kommunen die vom Städtetag NW, dem Landkreistag NW und dem Städte- und Gemeindebund NW erarbeiteten Empfehlungen und Hinweise zur Kindertagespflege übersandt worden. Gleichsam deutet sich eine Landesregelung an. Die Landesregierung will die Kindertagespflege in ein neues Gesetz übernehmen, das das Kindergartengesetz NW ablösen soll. Dort soll auch die Finanzierung der Kindertagesstätten völlig neu geregelt werden. Es ist von Pro-Kopf-Zuschüssen auszugehen mit einer Erhöhung für Familienzentren, behinderte Kinder, unter 3-Jährige, Kinder mit Sprachförderbedarf, Kinder mit Migrationshintergrund, etc. Gleichzeitig soll der Eigenanteil der freien Träger 12 % nicht übersteigen. Neben der Betreuung der unter 3-Jährigen in Kitas und Kindertagespflege werden nun auch Spielgruppen mehr Bedeutung bekommen. Einige Spielgruppen mit unter 3-Jährigen sind in Erftstadt bereits existent. Eine weitere wird im Familienzentrum in der Willy-Brandt-Straße entstehen. Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern erhoben. Die Schließung von Gruppen in kirchlicher Trägerschaft hat in Bliesheim langfristig gravierende Auswirkungen auf die ortsnahe Versorgung. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt hier eine Sonderfinanzierung der zweiten katholischen Gruppe durch die Stadt Erftstadt vor. Die freien Raumkapazitäten der katholischen Kirchengemeinden St. Barbara in Liblar und St. Pantaleon in Erp bieten sich ab dem 01.08.2008 für die Nutzung von Spielgruppen für unter 3Jährige an. Die zeitlichen und finanziellen Modalitäten müssen verhandelt werden. Eine definitive Entscheidung für die dortige Einrichtung von Spielgruppen wird von dem Ergebnis der jeweils aktuellen Bedarfsabfragen zum 15.03.2007 und 15.03.2008 abhängig gemacht. (Bösche) -3-