Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
04.10.10, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Az.:
TOP
Drs.-Nr.: 110.06
Datum :
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Termin
17.10.2006
Stadtrat
X
04.10.2006
Bemerkungen
31.10.2006
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan HO 294/1.Änderung " Bahnhofsvorplatz ", Stadtteil Horrem,
hier: Aufstellungsbeschluss
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
HhSt.:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearb
eiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 20
Erster
Beigeordne
ter und
Kämmerer
Bürgermeisterin Büro des
Rates
Beschlussentwurf:
Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof ", Stadtteil Horrem
zur
1.
Änderung
des
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen beschließt :
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof“, im Stadtteil
Horrem gem. § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ ZOB Bahnhof“ liegt im
Zentrum des Stadtteiles Horrem südlich der Bahnlinie Köln-Aachen. Den Kern des
Plangebietes bildet der Bahnhofsvorplatz, die Josef-Bitschnau Straße sowie angrenzende
Flächen.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, auf den derzeit unbebauten Fläche westlich des
Bahnhofsvorplatzes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines
neuen zentralen Omnibusbahnhofes zu schaffen, sowie unter Beibehaltung der
städtebaulichen Grundkonzeption, auf die Anlegung von großflächigem Einzelhandel zu
verzichten.
Beschlussvorlage 110.06
Seite 2
MAßNAHME: __1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof ", Stadtteil Horrem
ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN
lfd. Jahr
2006
1. Folgejahr 2. Folgejahr
2007
2008
3. Folgejahr
2009
4. Folgejahr
2010
1.000.000,-
1.000.000,-
800.000,--
5.000,-
5.000,-
5.000,-
1.005.000,-
1.005.000,-
805.000,-
Zuschüsse
500.000,-
1.000.000,-
600.000,-
Verkaufserlöse
300.000,800.000,-
1.000.000,-
600.000,-
205.000,-
5.000,-
205.000,-
nach
Herstellung
56.000,-
Einmalkosten
Ausgaben
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
5.000,-
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
5.000,50.000,-
5.000,-
55.000,-
Einnahmen
gesamt:
Aufwand netto:
5.000,-
55.000,-
Folgekosten:
Ausgaben
2 % der
Gesamt
kosten
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
16.000,-
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Einnahmen
Verkaufserlöse
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 110.06
Kostenvergleich
derzeitige Konzeption
bisherige Baukosten
davon ca. 75 % Förderung
angestrebter Verkaufserlös
zus. Grunderwerb
Eigenanteil
Konzeption 1. Änderung
Baukosten
davon ca. 75 % Förderung
angestrebter Verkaufserlös
Eigenanteil
56.000,-
4,3 Mio €
3,2 Mio €
0,9 Mio €
1,1 Mio €
1,3 Mio €
128.000,-
2,8 Mio €
2,1 Mio €
0,3 Mio €
0,4 Mio €
Seite 3
Begründung:
1.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 294 “ ZOB Bahnhof " liegt im Zentrum des
Stadtteiles Horrem.
Den Kern des Plangebietes bildet ein südlich der Bahnlinie Köln-Aachen gelegenes
Gelände mit dem Bahnhofsgebäude, dem Bahnhofsvorplatz, westlich hieran anschließende
Flächen und ein Lagerschuppen, die derzeitigen Flächen der Josef- Bitschnau Straße
sowie südlich hieran anschließende Flächen mit Wohnhäusern sowie einem WohnGeschäftshaus.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Bahnlinie Köln-Aachen und im Süden durch die
Straße „Auf dem Postberg“ begrenzt. Im Osten umfasst das Plangebiet den
Einmündungsbereich der Oscar-Strauß Straße, im Westen reicht das Plangebiet bis zur
Einmündung der Mittelstraße.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Städtebauliches Leitbild und wesentliche Zielvorstellung der Planung für den
Bahnhofsbereich Kerpen-Horrem wurde innerhalb der Rahmenplanung Bahnhof Horrem
entwickelt, mit einer Vielzahl von Beteiligten abgestimmt und vom Rat der Stadt Kerpen
verabschiedet.
Ziel der gesamten Rahmenplanung ist es, den Bahnhofsbereich Horrem im Hinblick auf die
durch die Inbetriebnahme der S-Bahn steigende Verkehrsleistung aufzuwerten und im
Umfeld des Bahnhofes Entwicklungsflächen auszuweisen.
Um hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen hat der Rat am 14.12.04
den B.-Plan Ho 294 als Satzung beschlossen.
Die seinerzeitige Absicht, neben der infrastrukturellen Neuorganisation des ÖPNV sowie
der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, großflächigen Einzelhandel hier zu platzieren
hat sich als nicht realisierbar herausgestellt.
Die geforderten Ansprüche des Einzelhandels an diesem Standort lassen sich weder
städtebaulich noch in einem vertretbaren Kostenrahmen umsetzen.
Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof" ist, unter
Beibehaltung der städtebaulichen Grundkonzeption, auf die Ansiedlung von einzelnen
großflächigem Betrieben zu verzichten.
Die überbaubaren Flächen werden somit wesentlich verkleinert.
Es ist eine bis zu 4-geschossige Bebauung mit kleinteiligen, bahnhofsbereichtypischen
Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben in den Untergeschossen vorgesehen.
Beabsichtigte Nutzung für die Obergeschosse sind z.B. eine Hotellerie, Gastronomie,
Fitness/Freiteit sowie geförderter barrierefreier Wohnungsbau.
Auf die beabsichtigte Verlegung der Josef-Bitschnau-Str. kann dadurch verzichtet werden.
Hierdurch werden die öffentlichen Bau- und Grunderwerbskosten in erheblichem Maße
minimiert.
Anlagen: Übersichtsplan,
Beschlussvorlage 110.06
bisherige Konzeption,
Konzeption 1. Änderung
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