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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 294/1.Änderung " Bahnhofsvorplatz ", Stadtteil Horrem, hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
04.10.10, 11:20
Beschlussvorlage (Bebauungsplan HO 294/1.Änderung " Bahnhofsvorplatz ", Stadtteil Horrem, 
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hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Az.: TOP Drs.-Nr.: 110.06 Datum : Beratungsfolge Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Termin 17.10.2006 Stadtrat X 04.10.2006 Bemerkungen 31.10.2006 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan HO 294/1.Änderung " Bahnhofsvorplatz ", Stadtteil Horrem, hier: Aufstellungsbeschluss Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : HhSt.: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : HhSt.: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearb eiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Erster Beigeordne ter und Kämmerer Bürgermeisterin Büro des Rates Beschlussentwurf: Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof ", Stadtteil Horrem zur 1. Änderung des Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen beschließt : Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof“, im Stadtteil Horrem gem. § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ ZOB Bahnhof“ liegt im Zentrum des Stadtteiles Horrem südlich der Bahnlinie Köln-Aachen. Den Kern des Plangebietes bildet der Bahnhofsvorplatz, die Josef-Bitschnau Straße sowie angrenzende Flächen. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung ist es, auf den derzeit unbebauten Fläche westlich des Bahnhofsvorplatzes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen zentralen Omnibusbahnhofes zu schaffen, sowie unter Beibehaltung der städtebaulichen Grundkonzeption, auf die Anlegung von großflächigem Einzelhandel zu verzichten. Beschlussvorlage 110.06 Seite 2 MAßNAHME: __1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof ", Stadtteil Horrem ÜBERSICHT AUSGABEN / EINNAHMEN lfd. Jahr 2006 1. Folgejahr 2. Folgejahr 2007 2008 3. Folgejahr 2009 4. Folgejahr 2010 1.000.000,- 1.000.000,- 800.000,-- 5.000,- 5.000,- 5.000,- 1.005.000,- 1.005.000,- 805.000,- Zuschüsse 500.000,- 1.000.000,- 600.000,- Verkaufserlöse 300.000,800.000,- 1.000.000,- 600.000,- 205.000,- 5.000,- 205.000,- nach Herstellung 56.000,- Einmalkosten Ausgaben Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten 5.000,- Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 5.000,50.000,- 5.000,- 55.000,- Einnahmen gesamt: Aufwand netto: 5.000,- 55.000,- Folgekosten: Ausgaben 2 % der Gesamt kosten Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen 16.000,- Abschreibung Personalkosten gesamt Einnahmen Verkaufserlöse Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 110.06 Kostenvergleich derzeitige Konzeption bisherige Baukosten davon ca. 75 % Förderung angestrebter Verkaufserlös zus. Grunderwerb Eigenanteil Konzeption 1. Änderung Baukosten davon ca. 75 % Förderung angestrebter Verkaufserlös Eigenanteil 56.000,- 4,3 Mio € 3,2 Mio € 0,9 Mio € 1,1 Mio € 1,3 Mio € 128.000,- 2,8 Mio € 2,1 Mio € 0,3 Mio € 0,4 Mio € Seite 3 Begründung: 1. Lage des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 294 “ ZOB Bahnhof " liegt im Zentrum des Stadtteiles Horrem. Den Kern des Plangebietes bildet ein südlich der Bahnlinie Köln-Aachen gelegenes Gelände mit dem Bahnhofsgebäude, dem Bahnhofsvorplatz, westlich hieran anschließende Flächen und ein Lagerschuppen, die derzeitigen Flächen der Josef- Bitschnau Straße sowie südlich hieran anschließende Flächen mit Wohnhäusern sowie einem WohnGeschäftshaus. Das Plangebiet wird im Norden durch die Bahnlinie Köln-Aachen und im Süden durch die Straße „Auf dem Postberg“ begrenzt. Im Osten umfasst das Plangebiet den Einmündungsbereich der Oscar-Strauß Straße, im Westen reicht das Plangebiet bis zur Einmündung der Mittelstraße. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. 2. Ziel und Zweck der Planung Städtebauliches Leitbild und wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bahnhofsbereich Kerpen-Horrem wurde innerhalb der Rahmenplanung Bahnhof Horrem entwickelt, mit einer Vielzahl von Beteiligten abgestimmt und vom Rat der Stadt Kerpen verabschiedet. Ziel der gesamten Rahmenplanung ist es, den Bahnhofsbereich Horrem im Hinblick auf die durch die Inbetriebnahme der S-Bahn steigende Verkehrsleistung aufzuwerten und im Umfeld des Bahnhofes Entwicklungsflächen auszuweisen. Um hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen hat der Rat am 14.12.04 den B.-Plan Ho 294 als Satzung beschlossen. Die seinerzeitige Absicht, neben der infrastrukturellen Neuorganisation des ÖPNV sowie der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes, großflächigen Einzelhandel hier zu platzieren hat sich als nicht realisierbar herausgestellt. Die geforderten Ansprüche des Einzelhandels an diesem Standort lassen sich weder städtebaulich noch in einem vertretbaren Kostenrahmen umsetzen. Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof" ist, unter Beibehaltung der städtebaulichen Grundkonzeption, auf die Ansiedlung von einzelnen großflächigem Betrieben zu verzichten. Die überbaubaren Flächen werden somit wesentlich verkleinert. Es ist eine bis zu 4-geschossige Bebauung mit kleinteiligen, bahnhofsbereichtypischen Einzelhandel und Dienstleistungsbetrieben in den Untergeschossen vorgesehen. Beabsichtigte Nutzung für die Obergeschosse sind z.B. eine Hotellerie, Gastronomie, Fitness/Freiteit sowie geförderter barrierefreier Wohnungsbau. Auf die beabsichtigte Verlegung der Josef-Bitschnau-Str. kann dadurch verzichtet werden. Hierdurch werden die öffentlichen Bau- und Grunderwerbskosten in erheblichem Maße minimiert. Anlagen: Übersichtsplan, Beschlussvorlage 110.06 bisherige Konzeption, Konzeption 1. Änderung Seite 4