Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Konzept zur Schulwegsicherung durch Schülerlotsen und sonstigen Arbeiten in Zusammenarbeit mit der ARGE Rhein-Erft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
23.11.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Konzept zur Schulwegsicherung durch Schülerlotsen und sonstigen Arbeiten in Zusammenarbeit mit der ARGE Rhein-Erft)

öffnen download melden Dateigröße: 8,4 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 675/2006 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 26.09.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Schulausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 15.11.2006 23.11.2006 Antrag bzgl. Konzept zur Schulwegsicherung durch Schülerlotsen und sonstigen Arbeiten in Zusammenarbeit mit der ARGE Rhein-Erft Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 31.10.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Zusätzlich zum ursprünglichen Antrag ist zwischenzeitlich ein Ergänzungsantrag eingegangen, der als Anlage beigefügt ist. Inzwischen wurden erste Gespräche mit der ARGE geführt; jedoch sind insbesondere bzgl. der Förderfähigkeit eines zu erarbeitenden Konzeptes weitere Sondierungen nötig. Entsprechende Kontakte mit den zuständigen Organisationen, z. B. Helios und Gemeinwohl, sind bereits geknüpft. In der nächsten Stadtschulleiterkonferenz wird die Thematik zudem mit den betroffenen Schulleiterinnen und Schulleitern diskutiert. Wie in der Ergänzung des Antrags zutreffend dargestellt, ist die Umstellung von Aufgaben aus bestehenden Arbeitsverhältnissen in ein ARGE-Projekt nicht möglich. Inwiefern jedoch eine Kombination der Schülerlotsentätigkeit mit anderen, von der ARGE geförderten Maßnahmen und Tätigkeiten möglich ist, bedarf einer weitergehenden Prüfung. (Bösche)