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Antrag (Antrag 617/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag 617/2007) Antrag (Antrag 617/2007)

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Inhalt der Datei

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt ~ SPD-Fraktion . Bahnhofstraße 38 . 50374 Erftsta Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus im Einkaufszentrum Holzdamm Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt Tel. (02235) 463005 50374 Erftstadt 16. November 2007 Antrag Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten: Die Verwaltung wird aufgefordert, das abgeschaffte Widerspruchsverfahren durch bürgerfreundliche Instrumente zu ersetzen und alle rechtssicheren Möglichkeiten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, um sie zumindest bei offensichtlich einfachen Korrekturbedarfen in Bescheiden vor einer Klage beim Verwaltungsgericht zu schützen. Begründung: Zum 1. November 2007 ist das so genannte "Bürokratieabbaugesetz 11" in Kraft getreten. Damit hat das Land NRW das Widerspruchsverfahren für fast alle Bescheide im Behördenverkehr mit dem Land und den Kommunen abgeschafft. Aufgabe des Widerspruchsverfahrens eines Verwaltungsaktes aufschiebende Wirkung. war es bisher, die Recht- und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Zudem Der Widerspruch war hatte der Widerspruch ein wertvolles Instrument nachträglichen Überprüfung von komplizierten Bescheiden der Stadtverwaltung. SPD-Bürgerbüro' Bahnhofstraße 38 . 50374 Erftstadt. oftmals Telefon (0 22 35) 46 30 03 zur 2 Wer sich zukünftig gegen einen Bescheid der Verwaltung wehren will, muss direkt beim Verwaltungsgericht klagen. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist der Bescheid bestandskräftig und unanfechtbar. Bei offensichtlichen Fehlern des Bescheides oder bei tatsächlicher Veränderung einer Ange!egenheit durch Ze~ablauf erscheint der qirekte Gang vor die Verw..,aJtJJJlgSQerichte u. a.: · Deutliche Mehrarbeit für die Verwaltungsgerichte und damit längere Wartezeiten bis zu einer Entscheidung. · Gerichtskostenvorschuss (mindestens 75 Euro) und Anwaltskosten. · Erhebliche psychologische Hürden zum Beschreiten des Gerichtsweges. · Der Klageweg ist auch bei offensichtlich einfachen Mängeln des Bescheides erforderlich. · Die Fachkompetenz und der pelsönliche Kontakt der Verwaltung mit dem Bürger gehen im Klageverfahrer' verloren. Bürgerfreundliche und für die Verwaltung praktikable Lösungen sollen helfen, zumindest bei offensichtlichen und einfachen Mängeln von Bescheiden im praktischen Rechtsverkehr einen Gang vor die Verwaltungsgerichte Selbstkorrektur der Verwaltung zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen /) /~( Be~nd Bohlen Fraktionsvorsitzender zu vermeiden und eine