Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
13.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
~
SPD-Fraktion
.
Bahnhofstraße
38
.
50374
Erftsta
Herrn Bürgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus im Einkaufszentrum
Holzdamm
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
Tel. (02235) 463005
50374 Erftstadt
16. November 2007
Antrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion bitte ich Sie, den folgenden Antrag den zuständigen
Gremien des Rates zuzuleiten:
Die Verwaltung wird aufgefordert, das abgeschaffte Widerspruchsverfahren
durch
bürgerfreundliche Instrumente zu ersetzen und alle rechtssicheren Möglichkeiten im
Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, um sie zumindest bei offensichtlich
einfachen Korrekturbedarfen in Bescheiden vor einer Klage beim Verwaltungsgericht zu
schützen.
Begründung:
Zum 1. November 2007 ist das so genannte "Bürokratieabbaugesetz 11" in Kraft
getreten. Damit hat das Land NRW das Widerspruchsverfahren für fast alle Bescheide
im Behördenverkehr mit dem Land und den Kommunen abgeschafft.
Aufgabe des Widerspruchsverfahrens
eines Verwaltungsaktes
aufschiebende
Wirkung.
war es bisher, die Recht- und Zweckmäßigkeit
zu überprüfen.
Zudem
Der Widerspruch
war
hatte der Widerspruch
ein wertvolles
Instrument
nachträglichen Überprüfung von komplizierten Bescheiden der Stadtverwaltung.
SPD-Bürgerbüro'
Bahnhofstraße
38 . 50374 Erftstadt.
oftmals
Telefon (0 22 35) 46 30 03
zur
2
Wer sich zukünftig gegen einen Bescheid der Verwaltung wehren will, muss direkt beim
Verwaltungsgericht
klagen. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist
ist der Bescheid
bestandskräftig und unanfechtbar.
Bei offensichtlichen Fehlern des Bescheides oder bei tatsächlicher Veränderung einer
Ange!egenheit durch Ze~ablauf erscheint der qirekte Gang vor die Verw..,aJtJJJlgSQerichte
u. a.:
· Deutliche Mehrarbeit für die Verwaltungsgerichte und damit längere Wartezeiten bis
zu einer Entscheidung.
· Gerichtskostenvorschuss (mindestens 75 Euro) und Anwaltskosten.
· Erhebliche psychologische Hürden zum Beschreiten des Gerichtsweges.
· Der Klageweg ist auch bei offensichtlich
einfachen Mängeln des Bescheides
erforderlich.
· Die Fachkompetenz und der pelsönliche Kontakt der Verwaltung mit dem Bürger
gehen im Klageverfahrer' verloren.
Bürgerfreundliche
und für die Verwaltung
praktikable
Lösungen
sollen
helfen,
zumindest bei offensichtlichen und einfachen Mängeln von Bescheiden im praktischen
Rechtsverkehr
einen Gang vor die Verwaltungsgerichte
Selbstkorrektur der Verwaltung zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
/)
/~(
Be~nd Bohlen
Fraktionsvorsitzender
zu vermeiden
und eine