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Beschlussvorlage (Änderung der Betriebssatzung Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,8 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 678/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 29.09.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.12.2006 Rat 19.12.2006 Betrifft: Bemerkungen Änderung der Betriebssatzung Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: Keine da Gebührenhaushalt Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.09.2006 Beschlussentwurf: Die in der Anlgage beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Straßen der Stadt-Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Durch die Umgliederung der Organisationseinheit „-70- Müllabfuhr“ aus dem Verantwortungsbereich von –20- nach –65- wird eine neue Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Straßen notwendig, da sich hierdurch die Aufgaben im Betriebszweig Straßenreinigung verändert haben. Auf Grund der veränderten Aufgabenstellung soll die Bezeichnung für den Betriebszweig in Zukunft „Stadtreinigung und Abfallentsorgung“ lauten. Die Zuordnung der Abfallentsorgung zum Eigenbetrieb Straßen halte ich für sinnvoll da der Eigenbetrieb im Bereich Straßenneubau und durch verkehrsrechtliche Anordnungen die Belange der Müllabfuhr ohne Reibungsverluste in besonderer Weise berücksichtigen kann. Da die betroffenen Mitarbeiter ohnehin bereits hälftig für die Straßenreinigung tätig sind kann man hier Synergieeffekte erwarten (Bösche) -2-