Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,8 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 678/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 29.09.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
07.12.2006
Rat
19.12.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Änderung der Betriebssatzung Eigenbetrieb Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine da Gebührenhaushalt
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.09.2006
Beschlussentwurf:
Die in der Anlgage beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Straßen der Stadt-Erftstadt
wird beschlossen.
Begründung:
Durch die Umgliederung der Organisationseinheit „-70- Müllabfuhr“ aus dem Verantwortungsbereich
von –20- nach –65- wird eine neue Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Straßen notwendig, da sich
hierdurch die Aufgaben im Betriebszweig Straßenreinigung verändert haben.
Auf Grund der veränderten Aufgabenstellung soll die Bezeichnung für den Betriebszweig in Zukunft
„Stadtreinigung und Abfallentsorgung“ lauten.
Die Zuordnung der Abfallentsorgung zum Eigenbetrieb Straßen halte ich für sinnvoll da der Eigenbetrieb im Bereich Straßenneubau und durch verkehrsrechtliche Anordnungen die Belange der
Müllabfuhr ohne Reibungsverluste in besonderer Weise berücksichtigen kann.
Da die betroffenen Mitarbeiter ohnehin bereits hälftig für die Straßenreinigung tätig sind kann man
hier Synergieeffekte erwarten
(Bösche)
-2-