Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
21.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Bonn, 27.10.2005
35-Ka
Verteiler: Ka, Sr,
Stadt
5281v-Energiekonzept-Vers1
ENTWURF
WirtschaftsParkErftstadt
Thema Energiekonzept
Aktueller Sachstand – Weiteres Vorgehen
1.
Ausgangssituation
Auf der Grundlage des Leistungs- und Honorarangebotes von BauGrund vom 03.02.2005
wurde mit Schreiben der Stadt vom 02.03.2005 BauGrund der Auftrag zur Bündelung
und Koordinierung des Themas „Energiekonzept“ erteilt.
Hintergrund ist, dass für den WirtschaftsPark Erftstadt Wege und Möglichkeiten eines
innovativen Energiekonzeptes untersucht werden sollen. Dies gilt sowohl für die Bereitstellung der Energieversorgung (Strom, Wärme) als auch für die Optimierung des Energieverbrauches bei den späteren Abnehmern. Hierzu gehört auch die Prüfung denkbarer
Energieberatungsangebote für die Kaufinteressenten.
Das Beratungsbüro OperaThing hat im Auftrag der Stadt eine erste Kurz-Studie zu diesem Themenkomplex erstellt („Machbarkeitsanalyse – Einsatz und Umsetzung neuer
Technologien für den WirtschaftsPark Erftstadt“, erstellt von Operathing GmbH beauftragt durch die Stadt Erftstadt, August 2004). Auf Grundlage dieser Studie wurden verschiedene Gespräche bei der Stadt geführt, die z.T. weiteren Untersuchungsbedarf erkennen ließen.
Aufgabe von BauGrund in diesem Zusammenhang ist es, die bislang erarbeiteten und
diskutierten Arbeitsergebnisse zusammen zu führen, ggf. punktuell um eigene Recherchen zu ergänzen und Vorschläge für die weitere Vorgehensweise zu erarbeiten. Es gehört nicht zu den Aufgaben von BauGrund, eigene gutachterliche Ausarbeitungen zum
Thema Energiekonzept zu erstellen.
2.
Zusammenführung der bisherigen Arbeitsergebnisse
Die Zusammenführung der bisherigen Arbeitsergebnisse erfolgt zeitchronologisch, wobei
die Rückbetrachtung mit den ersten konkreten Gesprächen zwischen der Stadt und dem
Büro OperaThing im Jahre 2003 einsetzt. Etwaige weiter zurückreichende Überlegungen
sind hier nicht bekannt und bleiben unberücksichtigt.
-2-
Oktober 2003
In einem Gespräch zwischen der Verwaltung und OeraThing, Hr. Dr, Knauff wurde ein
grober Rahmen von Fragestellungen für die Durchführung einer Konzeptstudie abgesteckt.
November 2003
Das Büro OperaThing legt der Stadt auf der Grundlage des Gespräches im Oktober ein
Leistungs- und Honorarangebot für eine Konzeptstudie vor. Zu einer Beauftragung
kommt es zunächst nicht, da aus Sicht der Stadt eine weitergehende Eingrenzung und
Konkretisierung des Leistungsbildes erforderlich ist.
Februar 2004
Nach der Beauftragung von BauGrund mit der weiteren Vorbereitung (Marketingkonzept
und Gestaltungshandbuch) und Vermarktung des WirtschaftsParks wurde BauGrund in
die Diskussion um das Thema Energiekonzept eingebunden.
In diesem Zusammenhang wurde von Stadt und BauGrund die Durchführung eines Experten-Workshops initiiert, um fachliche Aspekte der Erschließung und Vermarktung zu
diskutieren und Erkenntnisses und Vorgaben für die Bauleitplanung und Investorenakquisition abzuleiten.
Neben den Themenbereichen „Architektur/Gestaltung“, „Telekommunikation/neue Medien“ und „Projektentwicklung“ wurde auch das Themenfeld „Energie“ – vertreten durch
die Energieagentur Nordrhein Westfalen – im Workshop Februar 2004 behandelt. Auf
der Grundlage einiger im Vorfeld von BauGrund erstellter Leitfragen stellte der Vertreter
der Energieagentur NW in seinem Beitrag insbesondere folgende Aspekte heraus:
Ein innovatives Energiekonzept dient sowohl dem Imagegewinn des Projektes als
auch den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen, da sie Kostenvorteile generieren können
Für Unternehmen in Gewerbegebieten ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Wärme, Kälte, Strom etc. von entscheidender Bedeutung
Von den mittlerweile zahlreichen Modulen einer innovativen Gebietsversorgung,
wie
o Blockheizkraftwerke
o Solarenergienutzung
o Geothermie
o Biomasse
o Windkraft
o Wasserstoff
etc., für deren Einsatzmöglichkeiten zum Teil schon mehrjährige Erfahrungen
vorliegen, befindet sich die Brennstoffzellentechnik noch im Versuchsstadium.
-3-
Mit einem Einsatz z.B. auch für die Versorgung von Baugebieten ist frühestens in
6-8 Jahren zu rechnen.
Etwas anders sieht es im Bereich „virtuelles Kraftwerk“ aus (mehrere BHKWS
bzw. Energieproduzenten und –abnehmer werden über moderne Kommunikationstechnologien zusammengeschlossen und zentral gesteuert), zu dem es bundesweit schon einige Pilotprojekte gibt. Kennzeichnend für die bereits laufenden
virtuellen Kraftwerke ist, dass es in der Regel einen „Initiator“ (z.B. großer Abwärmelieferant, Stadtwerke, BHKW-Betreiber o.ä.) gibt, der unter dem Aspekt
der Auslastungsoptimierung weitere Abnehmer bzw. Lieferanten an sein Leitungsnetz anbinden möchte. Bei der erstmaligen Erschließung von Neubaugebieten fehlt es erfahrungsgemäß an einem solchen „Initiator“.
Für neue Gewerbegebiete gilt dies umso mehr, da in der Regel die Anforderungen
der späteren Bauherren noch nicht hinreichend bestimmbar sind. Daher bleibt den
Kommunen als Erschließungsträger häufig nur die Möglichkeit, im Rahmen der
Baugebietsplanung und -erschließung einen modularen Aufbau der Energieversorgung vorzusehen und die hierfür notwendigen (technischen) Vorkehrungen
(z.B. Verlegung der Leitungsmedien, Einplanung von Standorten für BHKW etc.)
zu schaffen.
Abschließend empfahl der Vertreter der Energieagentur NRW, ggf. ein Energiegutachten
für das neue Gewerbegebiet erstellen zu lassen.
Mai 2004
Auf der Grundlage des Expertenworkshops, der zum Thema Energie erwartungsgemäß
nur einen relativ allgemeinen Überblick liefern konnte, wurde im Mai 2004 mit OperaThing, Herrn Dr. Knauff ein vertiefendes Gespräch (Stadt, Dr. Knauff, BauGrund) zur
Konkretisierung der Leistungsinhalte für die geplante Konzeptstudie geführt. Von Seiten
Stadt/BauGrund wurde vor allem Wert darauf gelegt, dass im Rahmen der Konzeptstudie
die Machbarkeit und Kosten neuer Technologien der Energieeinsparung, des Energieeinsatzes sowie der Einsatzoptimierung für eine Umsetzung im WirtschaftsPark untersucht
werden sollen. Dabei sollen – zur Reduzierung des Bearbeitungs- und Kostenaufwandes
– zunächst die Themen strukturiert und angerissen werden, um in einem zweiten Schritt
sehr gezielt die - aufgrund der in Erftstadt anzutreffenden Rahmenbedingungen - für den
WirtschaftsPark infrage kommenden Technologien bzw. Versorgungsmöglichkeiten vertieft zu untersuchen.
Juni 2004
Das Büro OperaThing legt ein überarbeitetes Leistungs- und Honorarangebot vor, das
von der Stadt sodann beauftragt worden ist.
November 2004
Nach Vorlage und Auswertung der Konzeptstudie kommen Stadt, BauGrund und Dr.
Knauff wieder zusammen, um das Ergebnis der Studie sowie die weitere Vorgehensweise zu diskutieren. Die zentralen Ergebnisse und Empfehlungen aus der Konzeptstudie
von OperaThing lassen sich wie folgt zusammenfassen (vgl.: („Machbarkeitsanalyse –
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Einsatz und Umsetzung neuer Technologien für den WirtschaftsPark Erftstadt“, erstellt
von Operathing GmbH beauftragt durch die Stadt Erftstadt, August 2004):
Neben den ökologischen Vorteilen (z.B. Energieeinsparung, CO2 Minderung)
muss eine moderne Versorgungsinfrastruktur Kostenvorteile für den Kunden im
Gewerbegebiet bringen. Nur so ist der Standort (WirtschaftsPark) konkurrenzfähig.
Intensive Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung durch gleichzeitige Erzeugung
von Wärme und elektrischer Energie im Gebiet über wenige große und viele kleinere Kraftwerke.
Über die Kommunikationsinfrastruktur im Gebiet (zellulares Kommunikationsnetz) werden die einzelnen Einheiten zu einem sog. virtuellen Kraftwerk miteinander verschaltet, so dass die unterschiedlichen Lastprofile (Grundlast, Spitzenlast) optimiert werden können.
Die Installation von Wärmespeichern als Teil des Nahwärmenetzes ist Bestandteil
der Infrastruktur, ermöglicht die optimale Verteilung von Wärmelasten (Kühlung
oder Heizung) und leistet so einen erheblichen Beitrag zur Kostensenkung beim
Endverbraucher.
Anstatt der fossilen Brennstoffe wie Öl oder Erdgas bietet sich für den WirtschaftsPark eine Versorgung auf Basis von Wasserstoff an. Erdgasleistungen sind
für den Transport von Wasserstoff geeignet; klassische Verbrennungsgeräte wie
Gasthermen oder Gasmotoren können mit Wasserstoff betrieben werden.
Mit Wasserstoff als Energieträger könnte ein Alleinstellungsmerkmal für den
WirtschaftsPark generiert werden. Der Kostenvorteil läge in den geringen Energiekosten für Wasserstoff.
Die ideale Umsetzung von Wasserstoff zu elektrischem Strom und Wärme erfolgt
in einer Brennstoffzelle. Während Großsysteme schon einsetzbar sind, laufen für
kleinere Anlagen (5 bis 50 kW) noch Feldversuche. Voraussetzung für den
Brennstoffzelleneinsatz ist eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur.
Für die Umsetzung der Ergebnisse und Empfehlungen könnten Fördermittel der
EU, des Bundes wie auch des Landes eingeworben werden.
Im Zuge einer gemeinsamen Diskussion der vorgenannten Ergebnisse aus der Konzeptstudie konnten folgende Sachverhalte weiter konkretisiert werden:
Bei einem gebäudebezogenen Erdwärmetauscher wird bei den Fundamentarbeiten
ein Rohrleitungssystem verlegt, das später als Wärmetauscher fungiert. Die Kosten sind relativ gering; Umgesetzt wurde dies beispielsweise bei der FH RheinSieg sowie am Lufthansagebäude am Flughafen Köln/Bonn.
Das Lufthansagebäude arbeitet zudem mit einem Latentwärmespeicher (mobiler
Container, der 2,5 MW/Std. Energie liefert und etwa alle zwei Tage – im Wechsel
– via LKW ausgetauscht wird). Der Wärmeverlust eines modernen Wärmespeichers liegt bei etwa 1 Promille pro Tag.
Über eine normale Erdgasleitung kann sowohl Erdgas als auch Wasserstoff transportiert werden; allerdings muss die Gasleitung hierfür ausgelegt sein. Über eine
entsprechende Separiereinheit (Membran) beim Endabnehmer erfolgt die Zuführung zur Verbrennungsanlage entweder als Methangas oder Wasserstoff.
-5-
Zur Versorgung des WirtschaftsParks könnte eine Anbindung an die vorhandene
Wasserstoffinfrastruktur der Degussa / Infraserv Knapsack erfolgen. Bis zu einer
Übergabestation im WirtschaftsPark – oder am Rande – könnten die Netze für
Erdgas und Wasserstoff getrennt geführt und ab dort im Mischsystem ins Gebiet
verteilt werden. Die Endverbraucher könnten – mittels Einbau der Separiereinheit – dann entscheiden, ob sie Erdgas oder Wasserstoff als Energieträger einsetzen.
Denkbar ist auch, anstatt der bzw. ergänzend zur Übergabestation ein BHKW zu
betreiben, bei dem Wasserstoff als Energieträger eingesetzt wird.
In der gemeinsamen Bewertung der Ergebnisse bestand unter den Diskutanten Einvernehmen, das Thema Brennstoffzellentechnik vorläufig zurückzustellen. Die Ergebnisse
der Feldversuche sind abzuwarten; die Stadt hat später alle Möglichkeiten, dieses Thema
wieder aufzugreifen.
Der Aufbau eines Netzwerkes für ein virtuelles Kraftwerk käme grundsätzlich in Frage,
wobei das „managen“ des Stroms weniger problematisch ist als das der Wärme. Für den
Aufbau eines virtuellen Kraftwerkes müssten zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen (bestehende Verträge mit Versorgungsträgern etc.) geprüft werden. Die Kommunikation unter den Versorgungs- und Abnehmereinheiten könnte über Telefonleitungen erfolgen, ein eigenes Telekommunikationsnetz wäre nicht erforderlich. Die klassische DSLLeitung reicht hierfür aber nicht aus. Von daher sollten mit den regionalen Anbietern
(Netcologne, Ish, Primacom) die technischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine entsprechende Ausstattung des Gebietes geführt werden.
Die Installation einer modernen Versorgungsinfrastruktur (virtuelles Kraftwerk, Einsatz
von Wasserstoff als Energieträger) könnte zu einem „Leuchtturmprojekt“ für den WirtschaftsPark weiterentwickelt werden. Dabei würde es darum gehen, das Alleinstellungsmerkmal einer gebietsbezogenen, CO2 freien Energieversorgung thematisch „zu besetzen“ und aktiv „zu promoten“ (Demonstrationsvorhaben). Bei der Vermarktung des
WirtschaftsParks würden speziell Unternehmen und Dienstleister, die sich mit Wasserstoff als Energieträger befassen, (Ing.büros, Hersteller technischer Anlagen, Heizungsund Sanitärbetriebe, Servicebetriebe, Softwareentwickler etc.) angesprochen.
Fazit:
Mit der Machbarkeitsstudie von OperaThing wurde der Rahmen für die Installation einer
modernen Versorgungsinfrastruktur für den WirtschaftsPark abgesteckt. Die Umsetzbarkeit eines virtuellen Kraftwerks sowie der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger sollen weiter untersucht, das Thema Brennstoffzellentechnik vorläufig zurückgestellt werden.
Für die vertiefende Untersuchung soll OperaThing ein Leistungs- und Honorarangebot
unterbreiten. Das Leistungsbild soll u.a. folgende Aspekte umfassen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen: vergleichende Betrachtung zwischen einer
„klassischen Gebietsversorgung“ (Verlegung einer Erdgasleitung durch den Versorgungsträger mit Hausanschlüssen für die einzelnen Nutzer) und einer moderne
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Versorgungsinfrastruktur (wie oben ausgeführt). Dabei sollen auch potenzielle
Wärmelieferanten bzw. –abnehmer im Stadtgebiet (z.B. Freibad) mit berücksichtigt werden.
Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Auswertung der bestehenden Konzessionsverträge mit den Versorgungsträgern) – eine Vorauswertung werden
Stadt/BauGrund vornehmen.
Konzept für eine Beratung der potenziellen Bauherren im WirtschaftsPark; wer
berät ? wie kann die Beratung in die allgemeine Investorenberatung eingebunden
werden ? Welche Kosten entstehen ?
Auswertung von best-practise-Projekten für virtuelle Kraftwerke, Einsatz von Latentwärmespeichern, Blockheizkraftwerke in Gewerbegebieten, Biomasseheizkraftwerke
Kontaktanbahnung zu Ansprechpartnern beim Land (Ministerien) sowie zu Finanzierungsinstituten (u.a. KfW) zur Ermittlung der Fördermöglichkeiten für
Demonstrationsvorhaben.
Zu einer Angebotsabgabe von OperaThing ist es nicht gekommen. Von Seiten der Stadtverwaltung konnte aufgrund anderer Prioritäten das Thema zunächst nicht weiter verfolgt werden, Anfang März wurde BauGrund mit der weiteren Koordinierung des Themas beauftragt.
Januar 2005 (Exkurs: Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke)
Ein zweiter Ansatz für eine innovative Versorgungsstruktur im WirtschaftPark ist der
Einsatz von Biomasse als Energieträger für die Produktion von Wärme und Strom. Hierzu wurden im Februar / März verschiedene Gespräche geführt und eine Besichtigung der
Biogasanlage Schornbusch GmbH & Co KG in Euskirchen-Palmersheim durchgeführt.
Ausgangspunkt dafür, diesen Ansatz zu verfolgen war zum einen das Interesse eines
Erftstädter Landwirtes ein Biomasseheizkraftwerk auf seinem Hof zu errichten. Zum
anderen wird der Betrieb von Biogas- bzw. Biomasseheizkraftwerken aufgrund der Umstrukturierungen in der Landwirtschaft sowie der mit dem Erneuerbare Energie Gesetz
(EEG) vom 01.08.2004 geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Betreiber
zunehmend interessanter und wirtschaftlich attraktiver.
Aufgrund des hohen Anteils des Zuckerrübenanbaus im Rhein-Erft-Kreis wird sich die
Reform der Zuckermarktordnung gerade hier besonders stark auswirken und den Anbau
anderer Anbausorten, z.B. nachwachsender Rohstoffe befördern.
Die Versorgung des WirtschaftsParks mit Strom und Wärme aus einem Biomasseheizkraftwerk könnte - ähnlich wie der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger – zu einem
Alleinstellungsmerkmal für den WirtschaftsPark weiterentwickelt werden.
Aufgrund der kreisweiten Auswirkungen der Zuckermarktreform sowie der Interessenlage in der Landwirtschaft, ein Biomasseheizkraftwerk zu betreiben, war seit Anfang 2005
von Seiten des Rhein-Erft-Kreises beabsichtigt, eine Untersuchung in Auftrag zu geben,
in der die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine industrielle Kraftwerksanlage
-7-
auf Biomassebasis untersucht werden soll. (Die Studie wurde schließlich im September
2005 von BioTech Erft e.V. in Auftrag gegeben). Soweit spezielle Fragestellungen aus
der Sicht von Erftstadt vorliegen, können diese in die Studie eingebracht werden. Die
Ergebnisse der Untersuchung können dann in die Erstellung eines Energiekonzeptes für
den WirtschaftsPark einfließen.
Grundsätzlich sollte im Rahmen der Erarbeitung eines Energiekonzeptes für den WirtschaftsPark auch die Möglichkeit der Gebietsversorgung mit Strom und/oder Wärme
durch ein Biomasseheizkraftwerk berücksichtigt werden. Der Standort eines solchen
Kraftwerks muss nicht im WirtschaftsPark liegen. Ein spezielles Gutachten für den WirtschaftsPark ist nicht erforderlich.
April bis August 2005
Nachdem BauGrund im April die Bearbeitung aufgenommen hat, wurde zunächst geprüft, ob die Erarbeitung und Umsetzung eines innovativen Energiekonzeptes für den
WirtschaftsPark über das Modellvorhaben „Nachhaltige Gewerbegebiete in NRW“ gefördert werden könnte. Über einen Kontakt von BauGrund zum zuständigen Referat des
seinerzeitigen MUNVL wurde ein Vor-Ort-Termin in Erftstadt (24.05.2005) durchgeführt, in dem den Vertretern des Ministeriums das Konzept des WirtschaftsParks vorgestellt worden ist.
Von Seiten des Ministeriums werden jedoch keine Möglichkeiten gesehen, gerade das
Thema Energie zu unterstützen bzw. zu fördern, da in anderen Modellvorhaben bereits
entsprechende Projekte und Maßnahmen laufen. Die Auswertung dieser Modellprojekte
zeigt jedoch, dass sich hieraus keine neuen Erkenntnisse für die Energieversorgung des
WirtschaftsParks ableiten lassen. So sieht z.B. das Energiekonzept für das Modellvorhaben der Stadt Kürten (Ökologisches Gewerbegebiet) vor, ein BHKW zu errichten, das
mit Holzhackschnitzeln betrieben werden soll. Hintergrund ist, dass unmittelbar neben
dem geplanten Gebiet ein großer Holzbetrieb ansässig ist, der an Errichtung und Betrieb
des BHKW interessiert ist, um seine Holzabfälle zu verwerten. Dies wäre nach hiesiger
Einschätzung auch ohne das geplante Gewerbegebiet möglich. Ob und inwieweit die
Betriebe im Gewerbegebiet später tatsächlich über das BHKW versorgt werden, bleibt
abzuwarten.
Gespräch mit der Energieagentur NRW am 29.06.2005
Auf der Grundlage vorab von BauGrund übersandter Unterlagen sowie eines Gesprächsleitfadens führte BauGrund am 29.06.2005 ein Gespräch mit Herrn van Loon vom Bereich Unternehmensberatung der Energieagentur Nordrhein-Westfalen.
Das Ergebnis des Gespräches hat die Energieagentur mit Schreiben vom 13.07.2005 zu
einem Kurzbericht zusammengefasst, wobei folgende Erkenntnisse und Empfehlungen
wesentlich sind:
-8-
Zur Energieversorgung in Gewerbegebieten sind – anders als bei Wohngebieten –
wenige Veröffentlichungen von Informationsbroschüren oder Beispielprojekten
verfügbar.
Ein aktuelles Beispiel, das die Energieagentur anführt, ist das Gewerbegebiet
Flughafen Siegerland, wo im Mai 2005 der Baubeginn für ein 16 Megawatt Biomasseheizkraftwerk erfolgt ist. Die Bestückung erfolgt mit Holzresten, es wird
Strom produziert, der ins Netz eingespeist wird. Wie im oben angeführten Beispiel Kürten auch, ist nach hiesiger Auffassung der Zusammenhang mit der Entwicklung von Gewerbegebieten allenfalls mittelbar gegeben. Ob und inwieweit
sich später die Unternehmen an das BHKW anschließen werden, ist offen. Auch
das Beispiel Gewerbegebiet Flughafen Siegerland zeigt aber, dass sich dort, wo
Primärenergielieferanten in der Nähe sind (in den beiden Beispielen Holzbetriebe,
denkbar sind aber ebenso Landwirtschaftliche Betriebe), die Errichtung von
BHKW´s anbietet, die dann - auch - zur Versorgung von Baugebieten dienen
können. Der Vorteil liegt darin, dass der Energieversorger bereits vorhanden ist,
und der Ansiedlungsinteressent die Wahl hat, ob er sich an das BHKW anschließt
oder ans allgemeine Leistungsnetz, das ja in der Regel ebenfalls verlegt wird,
geht.
Der Einsatz von Wasserstoff als Primärenergieträger ist aus Sicht der Energieagentur grundsätzlich möglich und auch der Anschluss an eine Wasserstoffleitung
in Hürth-Knappsack wäre eine denkbare technische Variante. Allerdings dürfte
der Rohrleitungsbau über mittlere und größere Entfernungen wirtschaftlich nicht
darstellbar sein.
Eine wirtschaftlich interessante Alternative zum Erdgas könnte aus Sicht der Energieagentur möglicherweise eine Heizwärmeversorgung über Wärmepumpen
sein. Hier wäre insbesondere mit dem Stromversorger zu klären, ob dieser einen
eigenen Wärmepumpentarif anbietet. In diesem Fall wäre die Versorgung auch
für Kleingewerbekunden günstig; für größere Verbraucher wäre sie es ohnehin.
Der Einsatz von Wärmepumpen erscheint auch aus hiesiger Sicht weiterverfolgenswert, zumal Wärmepumpen auch zum Kühlen von Gebäuden eingesetzt werden können. Auf eine – parallele – Versorgung mit Erdgas wird aber wohl nicht
verzichtet werden können.
Die Errichtung einer Biogasanlage kommt aus Sicht der Energieagentur ebenfalls
grundsätzlich in Frage; hier ist das örtliche bzw. regionale Interesse der Landwirtschaft zu ermitteln. Die vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass die Mehrzahl der
derzeit betriebenen Biogasanlagen „nur“ den erzeugten Strom einspeist und nur in
wenigen Fällen auch eine wirtschaftliche Verwertung der Wärmeverwendung
umfasst. Sobald ein gesicherter Wärmeabnehmer vorhanden ist (z.B. Schwimmbad, größeres Unternehmen o.ä.) rechnet sich dagegen auch die Abgabe von
Wärme.
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Fazit: Die Beratung durch die Energieagentur Nordrhein –Westfalen zum Thema innovative Versorgung des Gewerbegebietes hat keine neuen Erkenntnisse geliefert. Die Enregieagentur empfiehlt die Erarbeitung eines Energiekonzeptes durch ein Ingenieurbüro.
Auch die Hinweise zu den alternativen Energieversorgungssystemen und Primärenergieträgern sind sehr allgemein. Allein der zur Verfügung gestellte „Leitfaden zum energieeffizienten Industrie- und Gewerbebau“ (Anlage) liefert gute Beispiele für den effizienten
Energieeinsatz im Hochbau. Hierbei handelt es sich jedoch weniger um ein Thema der
Gebietsversorgung als vielmehr um eines der Bau- und Energieberatung der späteren
Bauherren.
Gespräch mit OperaThing, Dr. Knauff am 23.08.2005
Anknüpfend an die Gespräche aus 2004 wurden Herrn Dr. Knauff zunächst der aktuelle
Planungsstand und der Zeitplan für die Erschließung des ersten Bauabschnittes dargestellt. Im weiteren wurden die beiden Themenkomplexe Energieversorgung des Gebietes
insgesamt und Möglichkeiten der Energieberatung für die späteren Bauherren erörtert.
Zum Thema der Energieversorgung des Gewerbegebietes besteht Einvernehmen, dass die
Versorgungsleitungen im Gebiet (Gas, Telekommunikation) zukunftsoptional sein sollten. Das heißt: Es sollte eine Gasleitung verlegt werden, die auch für die Durchleitung
von Wasserstoff geeignet ist. Besondere Anforderungen bestehen hier an Dichtungen und
Abzweige. Die reinen Materialkosten sind nur wenig höher als bei einer normalen Erdgasleitung. Allerdings ist zu befürchten, dass die Versorgungsunternehmen unangemessen hohe Kosten für die Verlegung einer wasserstofffähigen Erdleitung ansetzen, da sie
den Verlust ihres Gasversorgungsgeschäftes befürchten. Gleichwohl sollten die Versorgungsunternehmen aufgefordert werden, ein Alternativangebot vorzulegen.
Bezüglich einer zukunftsoptinalen Ausstattung mit Telekommunikationseinrichtungen
sollte die Verlegung eines Leerrohres erwogen werden. Damit wären die Stadt oder auch
Unternehmen, die sich ansiedeln in der Lage, bei Bedarf eigene Kabel im Gebiet zu verlegen.
Zum Thema Energieberatung der späteren Bauherren hat Herr Dr. Knauff für OperaThing Interesse an der Durchführung solcher Beratungsleistungen angemeldet. Ihm ist
klar, dass hier zahlreiche Beratungsbüros sowie die Architekten und Generalunternehmen
der Bauherren ebenfalls entsprechende Leistungen anbieten.
Zum weiteren Vorgehen verblieben wir, dass BauGrund auf der Grundlage von Annahmen Kennziffern über die Bebauung des WirtschaftsParks zusammenstellen wird (Art
und Maß der Nutzung, Anzahl der Betriebe, BGF etc.). Auf dieser Grundlage wird Herr
Dr. Knauff ein Leistungs- und Honorarangebot für die Erarbeitung eines Energiekonzeptes (konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnungen für eine alternative Gebietsversorgung)
vorlegen.
- 10 -
Nach Übermittlung der Kennziffern durch BauGrund bedarf es nach Einschätzung von
Hr. Dr. Knauff zusätzlich noch Annahmen bezüglich konkreter Betriebe, die für eine
Ansiedlung in Frage kommen, um auf dieser Grundlage wiederum Annahmen bezüglich
deren Energieumsatz (Strom- und Wärmebezug, Wärmeabgabe, Klimatisierung etc.) machen zu können.
Fazit: Als „Sofort-Maßnahmen“ sollte bereits im ersten Bauabschnitt ein Leerrohr für
Telekommunikation sowie eine wasserstofffähige Erdgasleitung verlegt werden. BauGrund wird diese Empfehlung an die Stadt weiterleiten. Nach Vorliegen des Leistungsund Honorarangebotes von OperaThing ist von Seiten der Stadt über die Vergabe zu entscheiden.
3.
Zusammenfassende Bewertung
Die Aufarbeitung des Themas Energiekonzept umfasst im Wesentlichen drei Aspekte:
Die alternative / innovative Baugebietsversorgung (Infrastruktur)
Eine optimale Gebäudeversorgung (Hochbau)
Die Besetzung des Themas „Energie“ im Rahmen der Gebietsvermarktung
(„Leuchtturmprojekt“)
3.1
Baugebietsversorgung
Angesichts der rasant steigenden Energiekosten kann davon ausgegangen werden, dass
Alternativen zu den klassischen Primärenergieträgern Erdöl und Erdgas weiter an Bedeutung gewinnen werden. Veränderungen der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (CO 2 – Abgabe, Feinstaubdiskussion, Erneuerbare Energiengesetz etc.)
werden diesen Trend befördern. Darüber hinaus werden aufgrund höherer Wirkungsgrade vermehrt dezentrale Anlagen der Energieerzeugung errichtet (klassische BHKW´s,
kleinere und mittlere Biomassekraftwerke). Auch hier werden zunehmend alternative
Primärenergieträger, z.B. Biomasse bzw. Biogas eingesetzt.
Es konnten keine best-practise Projekte recherchiert werden, die bereits über Erfahrungen
bei der Konzipierung alternativer / innovativer Energieversorgungssysteme im Vorfeld
der Erschließung neuer Gewerbegebiete verfügen. Anders als bei Wohngebieten ist die
Abschätzung des voraussichtlichen Energiebedarfs in Gewerbegebieten kaum möglich,
da die spätere Nutzerstruktur und damit Abnahmestruktur allenfalls über Annahmen
prognostiziert werden kann. Damit sind große Unsicherheiten für Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorprogrammiert.
Bei den recherchierten Beispielen für Biomasseheizkraftwerke in Gewerbegebieten kann
man von „sowieso“ – Projekten in dem Sinne sprechen, dass die errichteten Anlagen
wahrscheinlich auch dann gebaut worden wären, wenn kein neues Gewerbegebiet erschlossen würde. Die Option auch ein projektiertes neues Baugebiet zu versorgen wird
als potentielle zusätzliche Einnahmequelle gesehen, ist aber nicht Voraussetzung für die
Errichtung und den Betrieb der Anlagen. Auf die Erdverlegung der „normalen“ Versorgungsleitungen im Rahmen der Baugebietserschließung (Gas, Strom, Wasser, Telekom-
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munikation) wird nicht verzichtet. Kostenvorteile bei der Erschließung sind insofern
nicht zu erwarten.
Anders stellt sich die Situation dar, wenn Betriebe mit hohem Energiebedarf oder hoher
eigener Energieproduktion einen neuen Standort suchen. Aufgrund der hohen Energiebezugskosten bzw. der günstigen Einspeisebedingungen suchen diese Unternehmen verstärkt die Nähe zu BHKW´s bzw. Biogas- und Biomasseanlagen. In diesem Fall werden
solche Anlagen als Standortfaktor für Unternehmensansiedlungen deutlich an Bedeutung
gewinnen.
Überdies ist ohnehin zu erwarten, dass aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen,
zu denen auch die strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft gehören (Reform
der Zuckermarktordnung), bei der Energiegewinnung (Strom, Wärme, Kraftstoffe) vermehrt biologische bzw. nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden. Bundesweit sind
zahlreiche Biogas- bzw. Biomasseanlagen häufig auf landwirtschaftlichen Höfen entstanden bzw. in der Projektierung. Bis 500 kW installierte elektrische Leistung gehören
die Anlagen zu den nach § 35 BauGB sog. privilegierten Vorhaben, die im Außenbereich
zulässig sind. Im industriellen Maßstab bedürfen die Anlagen eines qualifizierten Planungsrechtes sowie in der Regel einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach
BImSchG.
Wirtschaftliche Voraussetzung für das Entstehen neuer Anlagen ist in der Regel, dass
neben der Möglichkeit zur Stromeinspeisung in das öffentliche Netz auch eine gesicherte
Abnahmestelle für die produzierte Wärme vorhanden ist. Dies kann eine bereits vorhandene Einrichtung (Schwimmbad, Sportzentrum, Bürogebäude o.ä.) sein, es kann aber
eben auch ein größerer Gewerbebetrieb mit entsprechendem Energiebedarf sein.
Für den WirtschaftsPark Erftstadt heißt das:
Die Errichtung eines BHKW, das ausschließlich zur Versorgung des Gebietes
mit Strom und oder Wärme dient, dürfte nicht bzw. nur in Verbindung mit einem
Anschluss- und Benutzungszwang wirtschaftlich darstellbar sein, und dies auch
nur dann, wenn gesicherte Abnehmer im Gebiet selbst oder der unmittelbaren
Nachbarschaft vorhanden sind. Aus Vermarktungsgründen kommt ein Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten eines privaten Anbieters aber nicht in
Frage.
Ein Biogas- oder Biomassekraftwerk, das eine Versorgung des WirtschaftsParks
mit Nahwärme sicherstellen könnte, wäre ein zusätzlicher Standortvorteil für die
Vermarktung.
Die Möglichkeiten zur Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes bzw. einer
Biogasanlage in der Nachbarschaft des WirtschaftsParks, die auch zur Versorgung des Gebietes mit Nahwärme dienen könnte, sollten daher konkret geprüft
werden. In diesem Zusammenhang sollten sowohl die Initiativen aus der örtlichen Landwirtschaft als auch die Initiative des Rhein-Erft-Kreises bzw.
von
- 12 -
BioTech Erft e.V., die Potenziale für ein industrielles Biogas- bzw. massekraftwerk im Kreisgebiet zu prüfen, aufgenommen werden.
Um alle Optionen für eine alternative / innovative Versorgung des WirtschaftsParks mit unterschiedlichen Primärenergieträgern offen zu halten ( unabhängig
davon, ob mit der Primärenergie ein BHKW im Baugebiet oder der Endabnehmer direkt versorgt wird), sollten die zu verlegenden Versorgungsleitungen möglichst so ausgelegt sein, dass bei Bedarf auch Wasserstoff durchgeleitet werden
könnte. Die besonderen Sicherheitsanforderungen an die Durchleitung von Wasserstoff sind im Weiteren ebenso zu ermitteln, wie die Materialkosten für die
Erdleitung, Anschlüsse sowie die späteren Hausanschlüsse der Endabnehmer.
Hier sollten entsprechende Angebote von den Versorgungsträgern eingeholt
werden.
Die Durchleitung von Biogas ist in den herkömmlichen Leitungen möglich, da die
Energieversorger an die Durchleitung von Biogas dieselben Anforderungen stellen, wie an die Durchleitung von Erdgas. Da die Versorgungsunternehmen erfahrungsgemäß nur wenig bis kein Interesse an alternativen Versorgungsstrukturen
bei der Baugebietserschließung haben, sollten zeitnah mit den Versorgern hierüber Gespräche geführt werden.
Da zukünftig das Energiemanagement zwischen Energielieferanten und –
abnehmern (Stichwort virtuelles Kraftwerk) ebenfalls an Bedeutung gewinnen
wird, sollte im Zuge der Erschließung von Seiten der Stadt die Verlegung eines
Leerrohres erwogen werden, um sich auch die Option für ein eigenes Telekommunikationsnetz offen zu halten.
Die Technischen Möglichkeiten und Kosten für einen Anschluss an die Wasserstoffleitung im benachbarten Hürth sollten kurzfristig geprüft werden.
3.2
Hochbau
Im Hochbau von Industrie- und Gewerbebetrieben sind die Beispielprojekte für den effizienten Energieeinsatz (Maßnahmen der Energieeinsparung, alternative Energieversorgung, z.B. Prozesswärmenutzung, Einsatz von Wärmepumpen etc.) zahlreicher. Gute
Beispiele finden sich u.a. in dem Leitfaden der Energieagentur NRW „Auf dem Weg
zum energieeffizienten Bürogebäude“. Für viele Unternehmen ist die Reduzierung der
Herstellungs- und Betriebskosten für die Energieversorgung bzw. Klimatisierung sowohl
im Bestand, noch mehr aber beim Neubau ein zentrales Thema. Dabei steht neben Kostengesichtspunkten natürlich die Versorgungssicherheit sowie die möglichst freie Wahl
des jeweils günstigsten Anbieters im Vordergrund. Dies ist auch der Grund, weshalb ein
Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten eines privaten Anbieters für Gewerbegebiete – und so auch für den WirtschaftsPark - nicht in Frage kommt.
- 13 -
Für den WirtschaftsPark heißt das,
Im Rahmen der Investoren- bzw. Bauherrenberatung wird auf das Thema der effizienten Energieversorgung besonders hingewiesen. Den Interessenten wird
empfohlen, über Architekten bzw. spezielle Energieberater ein gebäudebezogenes
Energiekonzept erstellen zu lassen (Energiepass).
Soweit möglich und bekannt, können Netzwerkbeziehungen innerhalb Erftstadts
und der Region vermittelt werden, z.B. zu anderen einschlägigen Unternehmen
und Einrichtungen (z.B. Forschungszentrum Jülich).
Da sich derzeit viele Unternehmen mit dem Thema der Kosteneinsparung bei der
Energieversorgung befassen, sollte der Markt weiterhin bezüglich best-practiseProjekte beobachtet werden.
Zum Thema „energieeffizienter Gewerbebau“ sollte eine Veranstaltung in Erftstadt initiiert werden, auf der sich örtliche bzw. regionale Dienstleister und Baufirmen mit ihren Beratungsangeboten und Produkten vorstellen können.
3.3
Leuchtturmprojekte
Sog. Leuchtturmprojekte sind ein wichtiges Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung. Sie zeichnen sich durch die Focussierung auf ein bestimmtes Thema (häufig auch
in Verbindung mit der Bildung von Clustern) sowie eine überregionale Ausstrahlung aus;
oft wird ein Leuchtturmprojekt auch durch besondere städtebauliche oder architektonische Besonderheiten räumlich oder als Gebäude in den Vordergrund gestellt.
Drei Beispiele in diesem Zusammenhang sind:
Das Zentrum für BrennstoffzellenTechnik in Duisburg (BZT). Das BZT forscht
mit ca. 26 Mitarbeitern in Anwendungsbereichen für Brennstoffzellen. Allein für
die Erweiterung des Zentrums in den Jahren 2002 / 2003 wurden rund 5,5 Mio. €
investiert und für den Bau eines größeren und moderneren Gebäudes mit Laboratorien verwendet. Man erhofft sich vom Institut Forschungsergebnisse, die die
Entwicklung und Vermarktung von Brennstoffzellen vorantreiben. Diese Ergebnisse sollen anwendungsorientiert verbreitet werden (Transfer von Know-How).
Das zweite Beispiel ist die Errichtung des Wasserstoffkompetenzzentrums in Herten, das drei Aspekte in sich vereint.. Zum einen wird mittels einer patentierten
Technologie im dem Gebäude („Blauer Turm“) Wasserstoff aus biogenen Materialien gewonnen. Der Name der Technologie wird im Gebäude – einem blauen
Turm – umgesetzt. Zum zweiten soll durch diese repräsentative Wirkung und diversen Informations- und Demonstrationsangebote eine Image fördernde Außenwirkung verbreitet werden. Zum dritten ist dem Blauen Turm ein Gründer Zentrum für Start Ups aus der Wasserstoffwirtschaft angegliedert.
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Im Rahmen des dritten Beispiels wird der seit 1995 bestehende Innovationspark
Wiesenbusch Gladbeck um den Bereich Solarthermie und Thermalenergie erweitert. Das beinhaltet ein Pilotprojekt zur Solarkühlung und eine Dauerausstellung
zum Thema regenerative Energien. Mehrere große Heizungsproduzenten engagieren sich in dem Projekt. Die Mehrzahl der im Zentrum ansässigen Firmen ist allerdings nicht im Bereich Energietechnik tätig.
Auch wenn es bundesweit und speziell im Ruhrgebiet ausgewiesene und mit Fördermitteln der EU, des Bundes und der Länder forcierte Cluster für die unterschiedlichsten Forschungs-, Entwicklungs- und Anwendungsthemen aus dem Bereich der (alternativen)
Energieeinsparung, -gewinnung und -versorgung gibt, finden sich immer wieder „Lücken
und Themen“, die noch nicht besetzt sind. Im Zuge der Konkretisierung der Zielgruppen
aus dem Vier-Säulen-Modell wird BauGrund ihre Recherchen fortsetzen und Vorschläge
für Leuchtturmprojekte erarbeiten. Denkbar sind Ansätze im Bereich
Energieeffizienter Gewerbebau, ggf. in Verbindung mit einer Dauerausstellung
ähnlich des Ökozentrums Hamm
Kompetenzzentrum für Biogasanlagen, ggf. in Verbindung mit der örtlichen
Landwirtschaft / dem Rhein-Erft-Kreis (Regionale Projekt ?? )
Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe
Kompetenzzentrum für Brennstoffzellentechnik
Für den WirtschaftsPark Erftstadt heißt das,
Erarbeitung eines Konzeptes für ein Leuchtturmprojekt
Ermittlung von Fördermöglichkeiten
Konkurrenzanalyse
Einbau in die Vermarktungsstrategie
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4.
Abschließende Empfehlungen / weitere Schritte
Baugebietsversorgung
Ob und inwieweit ein – weiteres – Gutachten zum Thema Energieversorgung weiterführt
muss – angesichts der Rechercheergebnisse - bezweifelt werden. Da bei einem Gutachten mit einer Vielzahl von Annahmen gearbeitet werden müsste, werden die Ergebnisse
immer relativ theoretisch und abstrakt, etwaige Wirtschaftlichkeitsberechnungen entsprechend risikobehaftet bleiben.
Zielführender erscheint, anstatt in ein Gutachten in eine kontinuierliche fachliche Beratung durch ein ausgewiesenes Ingenieurbüro zu investieren. Geschätzte Kosten für ein
Gutachten von 5 – 10.000,- € unterstellt, könnten bei einem mittleren Stundensatz von
90,- € für Beratungsleistungen zwischen 50 und 100 Beratungsstunden geleistet werden.
Der Vorteil wäre, dass Leistungen bedarfsorientiert abgerufen werden können und auf
neue bzw. geänderte Fragestellungen flexibel reagiert werden kann. Eine Liste von Büroempfehlungen der Energieagentur NRW ist im Anhang beigefügt. Darüber hinaus sollten
örtliche und regionale Beratungsbüros berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sollten kurzfristig Gespräche mit den Versorgungsträgern über deren
Möglichkeiten einer leistungsfähigen Gebietsversorgung geführt und Vorgaben für die
Gebietsversorgung definieren werden (z.B. Verlegung von Leitungen, die auch für die
Durchleitung von Wasserstoff zugelassen sind, spezielle Tarifangebote für den Betrieb
von Wärmepumpen ).
Schließlich wird empfohlen das Thema „Biogas- bzw. Biomasseheizkraftwerk“ mit hoher Priorität weiter zu verfolgen. Mit dem Auftragnehmer der von BioTech Erft e.V. beauftragten Studie zu den Potenzialen eines industriellen Biogaskraftwerks im Rhein Erft
Kreis sollte kurzfristig Kontakt aufgenommen werden. Sofern es gelingt, zeitnah eine
entsprechende Anlage bzw. ein BHKW im Umfeld des WirtschaftsParks zu errichten,
werden gute Chancen gesehen, dass für den WirtschaftsPark eine Nahwärmeversorgung
aufgebaut werden kann. Damit könnte ein rasch an Bedeutung gewinnender Standortfaktor erfüllt und ein zusätzlicher Ansatz für eine offensive Vermarktung generiert werden.
Nächste Schritte:
Gespräche mit den Versorgungsträgern für Energie und Telekommunikation.
Ggf. Erstellung eines eigenen Leistungsverzeichnisses für die Telekommunikationsversorgung im Baugebiet und Einholung entsprechender Angebote.
Ermittlung Kosten für Anschluss an Wasserstoffleitung in Hürth-Knappsack.
Einberufung „runder Tisch“ zur Strukturierung des Themas Biomasseheizkraftwerk in Erftstadt sowie Festlegung von Arbeitsaufträgen
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Hochbau
Die best–practise Projekte sollten in die Beratung der Bauherren und Investoren im WirtschaftsPark einfließen. Darüber hinaus ist eine Fachberatung der Bauherren zum Thema
Energieeinsparung / Energieversorgung sicher zu stellen. Ob die gesetzlichen Anforderungen zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Energiepasses diesbezüglich hinreichend
sind, bedarf noch der Klärung.
Konkrete Schritte:
Zusammenfassung der best-practise Beispiele für den Planungsleitfaden
Erstellung Liste mit Beratungsunternehmen (Energieberatung)
Leuchtturmprojekte
BauGrund wird im Rahmen der Konkretisierung der Zielgruppen für den WirtschaftsPark
Erftstadt, Ansätze und Themen für denkbare Leuchtturmprojekte sammeln und auf Umsetzbarkeit prüfen.
Konkrete Schritte:
Weitergehende Auswertung bestehender Ansätze
Kontaktaufnahme zu den Förderstellen des Landes
Konzepterstellung
BauGrund Bonn, im Oktober 2005
Anlagen und Quellenverzeichnis