Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
09.05.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zum A 663/2006
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Gennerstraße in Höhe Gierlingsgasse
Wie bereits angekündigt habe ich am 15.03.2007 mit Vertretern des Landesbetriebes
Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde im Bereich der Kreuzung Gennerstraße
(L 162)/ Am Maximinenkreuz/ Gierlingsgasse einen Erörterungstermin abgehalten. Hierbei
stellten die Beteiligten einvernehmlich fest, dass die Anlage eines Fußgängerüberweges
aufgrund der Sichtverhältnisse und der räumlichen Gegebenheiten nur nördlich des
Kreuzungsbereiches möglich ist. Diesbezüglich ist es erforderlich, für die Fußgänger eine
entsprechende Aufstellfläche einzurichten. Hierzu müsste auf der nordwestlichen Straßenseite
eine Gehweganlage mit Bordsteinen zur Abgrenzung der Fahrbahn ausgebaut werden. Eine
Anpassung der Straßenbeleuchtung lässt sich gleichfalls nicht vermeiden.
Aufgrund der zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 14.000,-- Euro, schlage ich vor,
zunächst auf Grundlage einer Entwurfsplanung die erforderlichen Mittel im Entwurf des
Wirtschaftsplans 2008 einzustellen.
(Bösche)