Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 12/2008
Az.:
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 09.01.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen leite ich an die
zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
06.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. 1.) Berechnung der Abwassergebühren nach dem gesplitteten
Gebührenmaßstab am dem 01.01.2009
2.) Vorarbeiten und Erhebung des Datenbestandes
3.) Korrektur evtl. rechtwidriger Bescheide für das Jahr 2008
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.01.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Durch
das
Urteil
des
OVG
Münster
vom
18.12.2007
muss
bei
künftigen
Abwassergebührenbescheiden zwischen Schmutz- und die Niederschlagswasser unterschieden
werden.
Gegen das v.g. Urteil wurde seitens der beklagten Kommune Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Insofern ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig.
Ferner erheben die Stadtwerke keine Gebühren sondern privatrechtliche Entgelte in Verbindung
mit der Erstellung von zugehörigen Entgeltrechnungen. Vom Rechtscharakter unterliegen diese
Verbrauchsabrechnungen mithin nicht der Verwaltungs- sondern der Zivilgerichtsbarkeit.
Es darf jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Zivilgerichte der Argumentation des
OVG Münster anschließen werden, so dass es nunmehr geboten ist, mit der Umsetzung eines
Entgeltsplittings zu beginnen.
Zu 1:
Die Einführung eines Splittings bedingt, dass entsprechende Vorarbeiten sorgfältigst getätigt
werden. Dazu gehört, dass das Risiko der Falscherhebung möglichst minimiert wird, da
andernfalls das sich hieraus ergebende Entgelt das eigentliche Ziel der gerechten Entgelterhebung
verfehlt.
Zur rechtskonformen Entgelterhebung bedarf es daher einer ordnungsgemäßen Kalkulation
ebenso, wie einer sicheren Form der Flächenerhebung. Gemeinhin besteht zwar die Möglichkeit,
über die reine Selbstauskunft mittels Selbsterhebungsbogen die Daten von den Kunden zu
erheben, allerdings führt dies oftmals, nach den Erfahrungen der Kommunen die dies praktiziert
haben, zu erheblichem mit zusätzlichen Kosten verbundenen Verwaltungsmehraufwand. Sicherer,
für den Kunden nachvollziehbarer und voraussichtlich auch in der Umsetzung streitfreier, ist die
Datenerhebung mittels Überfliegung des Stadtgebietes.
Ob die Einführung eines gesplitteten Entgelts in der Abwasserbeseitigung zum 01.01.2009
erfolgen kann, ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Zu 2:
Die vorbereitenden Arbeiten zur Einführung wurden bereits aufgenommen. Insofern befindet sich
die Betriebsleitung bereits in der Umsetzung des bislang noch nicht rechtskräftigen Urteils des
OVG
Zu 3:
Hier wird die Betriebsleitung der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes folgen und die
Abschläge aus den Rechnungen für 2008 unter dem Vorbehalt der erneuten Nachprüfung
erheben. Dabei wird der Vorbehalt damit begründet, dass das Urteil des OVG noch keine
Rechtskraft erlangt hat weil eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes noch aussteht.
Demnach könnte rechtskonform eine rückwirkende Korrektur der Rechnungen für das Jahr 2008
im Jahr 2009 erfolgen.
(Bösche)
-2-