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Dringlichkeitsentscheidung (Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10,0 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Dringlichkeitsentscheidung (Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 11/2008 Amt: 82 Az.: 82.4 Datum: 08.01.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin 04.03.2008 Bemerkungen TOP Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 8/2008 wird gem. § 60 (X) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 einer Kreditaufnahme in Höhe von 500.000,- € für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zugestimmt. Zur Tilgung von Darlehen sind Ende des vergangenen Jahres erhebliche Mittel abgeflossen. Die im vergangenen Jahr bereits beschlossene Darlehensaufnahme muss daher kurzfristig umgesetzt werden. Um bei der Darlehensaufnahme ein möglichst wirtschaftsliches Ergebnis zu erhalten, sollen die im Jahr 2007 bewilligten Gelder in eine Tranche mit Mitteln aus dem Jahr 2008 aufgenommen werden. Diese werden teilweise auch zur Finanzierung von Maßnahmen im 1. Quartal 2008 benötigt. Daher ist eine kurzfristige Entscheidung über die Darlehensaufnahme erforderlich. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 11/2008 wird zugestimmt. Erftstadt, den 08.01.2008 (Bösche) Bürgermeister (Dr. Hille) Stadtverordneter