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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft - Sanierungs- und Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft - Sanierungs- und Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft - Sanierungs- und Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 713/2006 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 19.10.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 31.10.2006 19.12.2006 Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft - Sanierungs- und Baumaßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.10.2006 Beschlussentwurf: Das im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2007 für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft vorgesehene Sanierungs- und Bauprogramm wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine “Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht, einschließlich Erläuterungen, in der Maßnahmen an Feuerwehrgerätehäusern und Obdachlosenunterkünften erfasst sind, ist beigefügt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes habe ich vorgesehen, alle Maßnahmen die unter “Bauprogramm 2007" aufgelistet sind, im Jahr 2007 auch zu realisieren. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wird gebeten, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen eine Empfehlung abzugeben. Die Beschlussfassung erfolgt, nach weiterer Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft, durch den Rat der Stadt. (Bösche) -2-