Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn Stv
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Holzdamm 10
Frau Hülsebus
0 22 35 / 409-810
Ihre Anfrage vom 06.02.2006
Rat
Betrifft:
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Ihr Zeichen
Datum
13.10.2008
F 191/2006
21.03.2006
Anfrage bzgl. Unterbringung und Betreuung von Obdachlosen in Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.)
Die im Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers beschriebene Wohnung im Ahremer Lichweg 3 sollte im
August 2005 im Rahmen einer Begehung aller städtischen Obdachlosenunterkünfte besichtigt
werden. Teilgenommen haben Vertreter der GWG Hürth, die Leiterin des Ordnungsamtes sowie
der zuständige Sachbearbeiter.
Die Bewohner der besagten Unterkunft, ein älteres Ehepaar, versagten jedoch den Zutritt zu ihrer
Unterkunft. Da zu keinem Zeitpunkt der im Artikel beschriebene Zustand von dem Ehepaar geltend
gemacht wurde bzw. erkennbar war, bestand auch keine Veranlassung, vom Betretungsrecht
Gebrauch zu machen.
Zu 2.)
Dass die Wohnungen im Ahremer Lichweg 3 in einem abgewohnten, verkommenen Zustand sind,
war sowohl dem Ordnungsamt wie auch dem Eigenbetrieb Immobilien bekannt. Aus diesem
Grunde erfolgten bereits Vorüberlegungen hinsichtlich der weiteren Verwendung des Objektes. Im
Ergebnis ist der Abriss des Gebäudes geplant, da eine Sanierung zu kostenaufwendig ist.
Zu 3.) und 4)
Dass infolge des Wandels der „ Obdachlosigkeit „ ein Betreuungskonzept erforderlich wird, war
der Verwaltung schon vor der Anfrage der FDP-Fraktion bewusst. Von daher wurde im Herbst
2004 die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet, welche in der Vorlage A 8/0413 vom
24.02.2006 ihre erarbeiteten Ziele vorgelegt hat.
Zu 5.)
Die Vorlage des Betreuungskonzeptes erfolgt in der Sitzung des Sozialausschusses am
16.05.2006.
Zu 6.),7.) und 8)
Entsprechend der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
vom 15.06.2005 unter Tagesordnungspunkt 6 wurde die Verwaltung gebeten, einen Bericht für die
letzte Sitzung in 2005 unter Einbeziehung auch finanzieller Aspekte vor dem Hintergrund der
anstehenden Haushaltsplanberatungen vorzulegen.
Dieser Bericht wurde in der Sitzung am 17.11.2005 vorgelegt. Es erging der Beschluss, dass
1.) als Sofortmaßnahme eine Sozialarbeiterin mit 19,25 Std./Woche ab dem 1.2.2006 zur Betreuung der Obdachlosen im Ordnungsamt eingesetzt wird.
2.) Das Ordnungsamt beauftragt wird, Kontakt mit den freien Wohlfahrtsverbänden
aufzunehmen, um dort Leistungen, Kosten und Konzept für eine Betreuung der
Obdachlosen abzufragen.
3.) Der Eigentrieb Immobilien beauftragt wird, ein Konzept unter Berücksichtigung der
in der Vorlage genannten Probleme für künftig benötigten Wohnraum
für Obdachlose zu erstellen.
In der Sitzung für Soziales und Gesundheit am 07.02.2006 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt,
wo u.a. dargelegt wurde, dass
a) die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für den Einsatz der Sozialarbeiterin zur Betreuung
Obdachlosen im Ordnungsamt mit 19,25 Std./Woche zum 01.02.2006 umgesetzt wurden. Der
Einsatz der Sozialarbeiterin erfolgt somit zum 01.02.2006 bei -32-,
b) Kontakt mit den in der Vorlage aufgeführten Wohlfahrtsverbänden aufgenommen wurde sowie deren grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Zudem erfolgte auf Veranlassung der Verwaltung in Vorbereitung auf das geplante
Betreuungskonzept ein Kurzreferat vom SKFM - Frau Graeber und der AWO - Frau Busch.
Eine Kostenermittlung konnte bislang noch nicht vorgenommen werden, da diese vom endgültigen
Betreuungskonzept abhängig ist..
Die seit dem 01.02.2006 im Ordnungsamt tätige Mitarbeiterin hat zum einen den konkreten
Arbeitsauftrag zur Mitwirkung hinsichtlich der Erstellung des Betreuungskonzeptes und zum
anderen die tatsächliche Betreuung der Obdachlosen. Hier ist es vordringliche Aufgabe, durch
Kontaktaufnahme mit den Betroffenen eine Bedarfsermittlung vorzunehmen, welche dann in die
Erstellung des Betreuungskonzeptes einfließt.
-2-
Zu 9.)
Die Sicherstellung der Betreuung der Obdachlosen (ohne die Einbindung der freien
Wohlfahrtsverbände) mit dem vorhandenem Personal ist nicht gewährleistet. Aus diesem Grund
wurde auch seitens der Verwaltung die Teilung der Aufgaben vorgeschlagen.
In Vertretung
(Erner)
-3-