Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anfrage (Anfrage bzgl. Unterbringung und Betreuung von Obdachlosen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Unterbringung und Betreuung von Obdachlosen in Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Unterbringung und Betreuung von Obdachlosen in Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Unterbringung und Betreuung von Obdachlosen in Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 27 kB

Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn Stv Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 Frau Hülsebus 0 22 35 / 409-810 Ihre Anfrage vom 06.02.2006 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.10.2008 F 191/2006 21.03.2006 Anfrage bzgl. Unterbringung und Betreuung von Obdachlosen in Erftstadt Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1.) Die im Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers beschriebene Wohnung im Ahremer Lichweg 3 sollte im August 2005 im Rahmen einer Begehung aller städtischen Obdachlosenunterkünfte besichtigt werden. Teilgenommen haben Vertreter der GWG Hürth, die Leiterin des Ordnungsamtes sowie der zuständige Sachbearbeiter. Die Bewohner der besagten Unterkunft, ein älteres Ehepaar, versagten jedoch den Zutritt zu ihrer Unterkunft. Da zu keinem Zeitpunkt der im Artikel beschriebene Zustand von dem Ehepaar geltend gemacht wurde bzw. erkennbar war, bestand auch keine Veranlassung, vom Betretungsrecht Gebrauch zu machen. Zu 2.) Dass die Wohnungen im Ahremer Lichweg 3 in einem abgewohnten, verkommenen Zustand sind, war sowohl dem Ordnungsamt wie auch dem Eigenbetrieb Immobilien bekannt. Aus diesem Grunde erfolgten bereits Vorüberlegungen hinsichtlich der weiteren Verwendung des Objektes. Im Ergebnis ist der Abriss des Gebäudes geplant, da eine Sanierung zu kostenaufwendig ist. Zu 3.) und 4) Dass infolge des Wandels der „ Obdachlosigkeit „ ein Betreuungskonzept erforderlich wird, war der Verwaltung schon vor der Anfrage der FDP-Fraktion bewusst. Von daher wurde im Herbst 2004 die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet, welche in der Vorlage A 8/0413 vom 24.02.2006 ihre erarbeiteten Ziele vorgelegt hat. Zu 5.) Die Vorlage des Betreuungskonzeptes erfolgt in der Sitzung des Sozialausschusses am 16.05.2006. Zu 6.),7.) und 8) Entsprechend der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.06.2005 unter Tagesordnungspunkt 6 wurde die Verwaltung gebeten, einen Bericht für die letzte Sitzung in 2005 unter Einbeziehung auch finanzieller Aspekte vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsplanberatungen vorzulegen. Dieser Bericht wurde in der Sitzung am 17.11.2005 vorgelegt. Es erging der Beschluss, dass 1.) als Sofortmaßnahme eine Sozialarbeiterin mit 19,25 Std./Woche ab dem 1.2.2006 zur Betreuung der Obdachlosen im Ordnungsamt eingesetzt wird. 2.) Das Ordnungsamt beauftragt wird, Kontakt mit den freien Wohlfahrtsverbänden aufzunehmen, um dort Leistungen, Kosten und Konzept für eine Betreuung der Obdachlosen abzufragen. 3.) Der Eigentrieb Immobilien beauftragt wird, ein Konzept unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Probleme für künftig benötigten Wohnraum für Obdachlose zu erstellen. In der Sitzung für Soziales und Gesundheit am 07.02.2006 wurde ein Zwischenbericht vorgelegt, wo u.a. dargelegt wurde, dass a) die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für den Einsatz der Sozialarbeiterin zur Betreuung Obdachlosen im Ordnungsamt mit 19,25 Std./Woche zum 01.02.2006 umgesetzt wurden. Der Einsatz der Sozialarbeiterin erfolgt somit zum 01.02.2006 bei -32-, b) Kontakt mit den in der Vorlage aufgeführten Wohlfahrtsverbänden aufgenommen wurde sowie deren grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Zudem erfolgte auf Veranlassung der Verwaltung in Vorbereitung auf das geplante Betreuungskonzept ein Kurzreferat vom SKFM - Frau Graeber und der AWO - Frau Busch. Eine Kostenermittlung konnte bislang noch nicht vorgenommen werden, da diese vom endgültigen Betreuungskonzept abhängig ist.. Die seit dem 01.02.2006 im Ordnungsamt tätige Mitarbeiterin hat zum einen den konkreten Arbeitsauftrag zur Mitwirkung hinsichtlich der Erstellung des Betreuungskonzeptes und zum anderen die tatsächliche Betreuung der Obdachlosen. Hier ist es vordringliche Aufgabe, durch Kontaktaufnahme mit den Betroffenen eine Bedarfsermittlung vorzunehmen, welche dann in die Erstellung des Betreuungskonzeptes einfließt. -2- Zu 9.) Die Sicherstellung der Betreuung der Obdachlosen (ohne die Einbindung der freien Wohlfahrtsverbände) mit dem vorhandenem Personal ist nicht gewährleistet. Aus diesem Grund wurde auch seitens der Verwaltung die Teilung der Aufgaben vorgeschlagen. In Vertretung (Erner) -3-