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Anfrage (Anfrage bzgl. Vermarktung des WirtschaftsParks Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Anfrage (Anfrage bzgl. Vermarktung des WirtschaftsParks Erftstadt) Anfrage (Anfrage bzgl. Vermarktung des WirtschaftsParks Erftstadt)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Wirtschaftsförderung Holzdamm 10 Herr Lehmann 0 22 35 / 409-330 082 02.11.2006 Ihre Anfrage vom 18.10.2006 Rat Betrifft: F 710/2006 19.12.2006 Anfrage bzgl. Vermarktung des WirtschaftsParks Erftstadt Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre o.a. Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1. + 2.: Im Rahmen der Grundstücksvermarktung haben sich bislang Unternehmen aus verschiedenen Branchen für den WirtschaftsPark Erftstadt interessiert. Ein Schwerpunkt auf eine oder einzelne Branchen ist bisher nicht signifikant. Die BauGrund ist derzeit mit verschiedenen Grundstücksinteressenten im Gespräch. Dass es bislang nicht zu einem konkreten Grundstücksverkauf gekommen ist, liegt im wesentlich daran, dass erst mit der verbindlichen Festlegung einer Kaufpreisspanne sowie der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes des WirtschaftsParks Erftstadt die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgversprechende Grundstücksvermarktung gegeben waren. Da ein neuer Gewerbestandort noch nicht mit einer bestimmten „Adresse“ assoziiert wird, ist ferner die Schwierigkeit zu berücksichtigen, das erste Unternehmen zu finden, dass in einen ansonsten unbebauten Bereich hineingeht. Hinzu kommt, dass entsprechend der Zielgruppenanalyse der Machbarkeitsstudie längst nicht alle interessierten Betriebe für eine Ansiedlung in Betracht gezogen werden. In diesem Zusammenhang könnte daher darüber nachgedacht werden, einen weiteren Bauabschnitt zu erschließen, um auch solchen Firmen ein Grundstücksangebot unterbreiten zu können. zu 3.: Hierzu verweise ich zunächst auf die Beantwortung von Pkt. 2 Ihrer Anfrage F 8/0701 vom 04.Juli 2005 in gleicher Angelegenheit. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die Auftragssumme für den Kanalbau und den Straßenausbau im 1. Bauabschnitt des BP-Nr. 140 sich auf 2.045.000,- € beläuft. Der Auftrag für die Herrichtung der zentralen Grünzone im Bereich des BP-Nr. 140 beläuft sich auf 313.000,- €. Bisher erteilte Gutachten im Zusammenhang mit der Entwicklung und Vermarktung des WirtschaftsParks Erftstadt: - Machbarkeitsstudie Gewerbegebiet Lechenich-Südost ca. 21.000,- € - Machbarkeitsanalyse zum Einsatz und Umsetzung neuer Technologien ca. 4.200,- € - Bündelung des Themas Energiekonzept für den WirtschaftsPark ca. 7.500,- € - Ermittlung Nahwärmenetz für den WirtschaftsPark ca. 2.100,- € Die Kosten im Zusammenhang mit dem Marketing für den WirtschaftsPark (Marketingkonzept, BauGrund, Werbeagentur, Druckereien etc.) belaufen sich auf ca. 48.000,- €. Für die vertraglich erbrachten Leistungen der BauGrund fielen darüber hinaus bislang ca. 59.000,- € an. zu 4.: Mit dem Planungsleitfaden (Baugestaltungshandbuch) sollen potentiellen Investoren und ansiedlungswilligen Unternehmen die mit dem WirtschaftsPark Erftstadt verbunden Planungsziele in verständlicher und nachvollziehbarer Weise verdeutlicht werden. Zugleich bietet der Planungsleitfaden anschauliche und beispielhafte Gestaltungsvorschläge für eine Bebauung in diesem Bereich. Die Kosten des Planungsleitfadens belaufen sich auf ca. 16.500,- € und setzen sich aus dem Honorar für die BauGrund sowie den Druckkosten des Leitfadens zusammen. zu 5. + 6.: Bisher sind mir keine Gründe ersichtlich, weshalb das von der BauGrund in der Machbarkeitsstudie zum WirtschaftsPark Erftstadt aufgestellte Zielgruppenkonzept nicht tragfähig in Bezug auf die Grundstücksvermarktung sein sollte. (Bösche) -2-