Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 1/2008
Az.: 82 31-20/P119
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 09.01.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.03.2008
Überlassung einer Grundstücksteilfläche in Erftstadt-Lechenich an den VfB Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immoblilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.01.2008
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt überlässt dem VfB Erftstadt eine Teilfläche von ca. 240 qm aus dem
Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 29, Flurstück 245 zur Nutzung für sportliche Zwecke.
Der Vertrag beginnt am 01.04.2008 und endet am 31.01.2029. Er verlängert sich jeweils um
weitere zehn Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Zeitablauf durch eingeschriebenen Brief
gekündigt wird.
Ein Nutzungsentgelt ist nicht zu entrichten. Der Verein übernimmt alle die den Eigentümer
betreffenden Lasten und Verpflichtungen sowie die Unterhaltungs- und Betriebskosten.
Begründung:
Der VfB Erftstadt hat beantragt, die vorgenannte städtische Fläche dem Verein zu überlassen, um
diese herzurichten und danach für sportliche Zwecke (z. B. Bewegungskindergarten) zu nutzen.
Es handelt sich hierbei um den ehemaligen Schulgarten der Hauptschule Lechenich, welcher seit
Jahren nicht mehr genutzt wird. Die Grundstücksfläche befindet sich daher auch in einem
ungepflegten Zustand. Sie liegt in unmittelbarem Anschluss an das bereits an den VfB Erftstadt
überlassene Grundstück am Hennes-Weisweiler-Weg 2, so dass das Vereinsgelände hierdurch
arrondiert wird. Durch den vom VfB geplanten Anbau an das bestehende Gebäude geht dem
Verein die erforderliche Freifläche verloren, die durch die gewünschten Nutzung der vorgenannten
Teilfläche aus dem Flurstück 245 wieder zur Verfügung steht.
Die Laufzeit des neu abzuschließenden Vertrages ist dem bisherigen Nutzungsvertrag mit dem
VfB Erftstadt angepasst, so dass alle Verträge einheitlich bis zum 31.01.2029 laufen.
Eine Nutzung, und somit auch eine Pflege, durch den VfB Erftstadt wird seitens der Verwaltung
befürwortet.
(Bösche)
Anlage
-2-