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Beschlussvorlage (Überlassung einer Grundstücksteilfläche in Erftstadt-Lechenich an den VfB Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 1/2008 Az.: 82 31-20/P119 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 09.01.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 04.03.2008 Überlassung einer Grundstücksteilfläche in Erftstadt-Lechenich an den VfB Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immoblilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.01.2008 Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt überlässt dem VfB Erftstadt eine Teilfläche von ca. 240 qm aus dem Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 29, Flurstück 245 zur Nutzung für sportliche Zwecke. Der Vertrag beginnt am 01.04.2008 und endet am 31.01.2029. Er verlängert sich jeweils um weitere zehn Jahr, wenn er nicht sechs Monate vor Zeitablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Ein Nutzungsentgelt ist nicht zu entrichten. Der Verein übernimmt alle die den Eigentümer betreffenden Lasten und Verpflichtungen sowie die Unterhaltungs- und Betriebskosten. Begründung: Der VfB Erftstadt hat beantragt, die vorgenannte städtische Fläche dem Verein zu überlassen, um diese herzurichten und danach für sportliche Zwecke (z. B. Bewegungskindergarten) zu nutzen. Es handelt sich hierbei um den ehemaligen Schulgarten der Hauptschule Lechenich, welcher seit Jahren nicht mehr genutzt wird. Die Grundstücksfläche befindet sich daher auch in einem ungepflegten Zustand. Sie liegt in unmittelbarem Anschluss an das bereits an den VfB Erftstadt überlassene Grundstück am Hennes-Weisweiler-Weg 2, so dass das Vereinsgelände hierdurch arrondiert wird. Durch den vom VfB geplanten Anbau an das bestehende Gebäude geht dem Verein die erforderliche Freifläche verloren, die durch die gewünschten Nutzung der vorgenannten Teilfläche aus dem Flurstück 245 wieder zur Verfügung steht. Die Laufzeit des neu abzuschließenden Vertrages ist dem bisherigen Nutzungsvertrag mit dem VfB Erftstadt angepasst, so dass alle Verträge einheitlich bis zum 31.01.2029 laufen. Eine Nutzung, und somit auch eine Pflege, durch den VfB Erftstadt wird seitens der Verwaltung befürwortet. (Bösche) Anlage -2-