Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
07.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 706/2006
Az.: 66 17-02
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.10.2006
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
07.12.2006
Bemerkungen
Antrag bzgl. Abschaltung von Ampeln abends und nachts
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Abschaltung von Ampelanlagen in den Abend-und Nachtstunden würden minimale Energie-und
Wartungskosten eingespart werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.10.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Einsparung von Energie- und Wartungskosten bei einer Abschaltung von Lichtsignalanlagen in
den Abend-und Nachtstunden kann vernachlässigt werden, da das Steuergerät, das am meisten
Strom verbraucht, nicht mit abgeschaltet werden kann. Für die Außenanlagen (u.a. Glühbirnen) ist
der Nutzen bzgl. der aufzuwendenden Kosten gering.
Die Ampelanlagen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt befinden sich zum größten Teil in der Baulast
des Landesbetriebes. Dieser hat in einer mündlichen Stellungnahme eine Ampelabschaltung aus
Verkehrssicherheitsgründen grundsätzlich abgelehnt. Da der Landesbetrieb als Baulastträger bei
seinen Anlagen auch die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, werde ich von Seiten der Stadt
ohne Beteiligung der Kreispolizeibehörde keine Anordnung zur Abschaltung in den Abend- und
Nachtstunden erteilen.
Eine Ausnahme für eine Nachtabschaltung hat der Landesbetrieb bei der Lichtsignalanlage
Bliesheimer Straße/ Theodor-Heuss-Straße/ Heinrich-Lübke-Straße aufgrund eines politischen
Antrages aus dem Jahr 1982 gemacht. Die relativ hohe Einsparung der Stromkosten in Höhe von
ca. 1.000,00 Euro/ Jahr bei dieser Anlage liegt daran, dass es sich hier um eine noch „alte“ Anlage
handelt, die gegenüber modernen Anlagen einen wesentlich höheren Energieverbrauch hat. Sollte
es hier jedoch zu einen Unfall aufgrund der Nachtabschaltung kommen, ist es nach Aussage des
Landesbetriebes und der Kreispolizeibehörde sehr wahrscheinlich, dass die Anlage nachts wieder
eingeschaltet bleibt. Aus Verkehrssicherheitsgründen halte auch ich eine Wiedereinschaltung der
Anlage in der Nacht für sinnvoll.
Die einzigen Straßenkreuzungen mit Lichtsignalanlagen, die sich in der Baulast der Stadt
befinden, sind die beiden Kreuzungen Bonner Straße/ Kölner Ring/ Bonner Ring und Bonner
Straße/ An der Patria/ An der Vogelrute. Auch hier sprechen Gründe der Verkehrssicherheit für die
Beibehaltung des 24-Stunden-Betriebes. Die Kreuzung Bonner Straße/ Bonner Ring/ Kölner Ring
wird im übrigen in Kürze in einen Kreisverkehrsplatz umgestaltet.
(Bösche)
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