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Antrag (Antrag bzgl. Abschaltung von Ampeln abends und nachts)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
07.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 706/2006 Az.: 66 17-02 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.10.2006 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 07.12.2006 Bemerkungen Antrag bzgl. Abschaltung von Ampeln abends und nachts Finanzielle Auswirkungen: Bei einer Abschaltung von Ampelanlagen in den Abend-und Nachtstunden würden minimale Energie-und Wartungskosten eingespart werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.10.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die Einsparung von Energie- und Wartungskosten bei einer Abschaltung von Lichtsignalanlagen in den Abend-und Nachtstunden kann vernachlässigt werden, da das Steuergerät, das am meisten Strom verbraucht, nicht mit abgeschaltet werden kann. Für die Außenanlagen (u.a. Glühbirnen) ist der Nutzen bzgl. der aufzuwendenden Kosten gering. Die Ampelanlagen im Stadtgebiet der Stadt Erftstadt befinden sich zum größten Teil in der Baulast des Landesbetriebes. Dieser hat in einer mündlichen Stellungnahme eine Ampelabschaltung aus Verkehrssicherheitsgründen grundsätzlich abgelehnt. Da der Landesbetrieb als Baulastträger bei seinen Anlagen auch die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, werde ich von Seiten der Stadt ohne Beteiligung der Kreispolizeibehörde keine Anordnung zur Abschaltung in den Abend- und Nachtstunden erteilen. Eine Ausnahme für eine Nachtabschaltung hat der Landesbetrieb bei der Lichtsignalanlage Bliesheimer Straße/ Theodor-Heuss-Straße/ Heinrich-Lübke-Straße aufgrund eines politischen Antrages aus dem Jahr 1982 gemacht. Die relativ hohe Einsparung der Stromkosten in Höhe von ca. 1.000,00 Euro/ Jahr bei dieser Anlage liegt daran, dass es sich hier um eine noch „alte“ Anlage handelt, die gegenüber modernen Anlagen einen wesentlich höheren Energieverbrauch hat. Sollte es hier jedoch zu einen Unfall aufgrund der Nachtabschaltung kommen, ist es nach Aussage des Landesbetriebes und der Kreispolizeibehörde sehr wahrscheinlich, dass die Anlage nachts wieder eingeschaltet bleibt. Aus Verkehrssicherheitsgründen halte auch ich eine Wiedereinschaltung der Anlage in der Nacht für sinnvoll. Die einzigen Straßenkreuzungen mit Lichtsignalanlagen, die sich in der Baulast der Stadt befinden, sind die beiden Kreuzungen Bonner Straße/ Kölner Ring/ Bonner Ring und Bonner Straße/ An der Patria/ An der Vogelrute. Auch hier sprechen Gründe der Verkehrssicherheit für die Beibehaltung des 24-Stunden-Betriebes. Die Kreuzung Bonner Straße/ Bonner Ring/ Kölner Ring wird im übrigen in Kürze in einen Kreisverkehrsplatz umgestaltet. (Bösche) -2-