Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
27 kB
Datum
14.02.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 163/2006
Az.: 40 00-00
Amt: - 40 BeschlAusf.: -40 Datum: 03.02.2006
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
14.02.2006
Bemerkungen
1. Erfahrungsbericht über die Erprobungsphase des Mensabetriebs in Eigenregie im
Gymnasium Lechenich; 2. Auftragsvergabe an ein externes
Verpflegungsunternehmen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.02.2006
Beschlussentwurf:
1. Der Erfahrungsbericht über die Erprobungsphase des Mensabetriebs in Eigenregie im
Gymnasium Lechenich wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag über die Bewirtschaftung der Mensa im Gymnasium Lechenich wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt (frühestens zum 01.03.2006) an die Firma Gourmets-Service, Norbert
Nolden, Carl-Schurz-Str. 141, 50374 Erftstadt vergeben.
Begründung:
Zu 1.
Am 29.10.2002 fasste der Rat einstimmig den Beschluss zur Errichtung einer Mensa im
Schulzentrum Lechenich. Dieser Beschluss wurde vor dem Hintergrund der Diskussion um die
Einführung der Nachmittagsbetreuung als Vorlauf einer sich abzeichnenden Weiterentwicklung der
Schulen zum Ganztagsbetrieb gefasst.
Im Rahmen der sich anschließenden Bedarfsermittlung hinsichtlich der Größe des Gebäudes für
eine gemeinsame Mensa wurden Bedarfe für bis zu 200 Schülerinnen und Schüler von den
Schulen ermittelt. Daraufhin wurde in enger Zusammenarbeit mit den Schulen das
Raumprogramm und ein erstes Nutzungskonzept erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde
bereits vorgeschlagen, den Küchenbereich so zu dimensionieren, dass das Essen über einen
Caterer geliefert und lediglich Einrichtungen zur Warmhaltung vorgehalten werden sollten, da bei
eigener Zubereitung der Speisen ein erheblich höherer Raumbedarf und hohe Personalkosten zu
erwarten seien.
Auf Grundlage des Mieter/Vermietermodells wurde bei geschätzten Baukosten von 1,1 Millionen
Euro für einen 590 qm großen Mensabereich von ca. 125.000,-- € jährlichen Kosten ausgegangen
inklusive Energie- und sonstigen Betriebskosten. Ohne Festlegung der Betriebsform blieben
Personalkosten vorerst noch unberücksichtigt.
Im Rahmen der weiteren Diskussion, die zeitlich mit dem Antrag 7/3123 zusammen liefen, mit
ständig wechselnden Varianten von einer zentralen Mensa bis hin zu einem Provisorium, waren
weitere
Kostenrechnungen
vor
endgültiger
Festlegung
des
zukünftigen
Modells
betriebswirtschaftlich nicht möglich, da die Rahmenbedingungen zu dieser Zeit noch nicht bekannt
waren.
Mit V 7/3196 haben die Fachausschüsse jeweils einstimmig dem Rat empfohlen, im Schulzentrum
Lechenich die Voraussetzungen für einen provisorischen Mensabetrieb zu schaffen. Für den
Bereich des Gymnasiums wurden bauliche Erweiterungen der vorhandenen Cafeteria um ca. 90
qm erforderlich, die Baukosten in Höhe von ca. 145.000,-- € verursachten. Der Küchenbereich
wurde nach Abschluss der Umbauarbeiten der bisherigen Cafeteria für die gleichzeitige Bewirtung
von 80-100 Tischgästen zum Preis von ca. 52.700,-- € eingerichtet. Nach dem
Mieter/Vermietermodell sind für diese Investitionen jährlich 22.650,-- € Miete an den Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft zu leisten. Die Kosten für die sonstige Einrichtung der Mensa übernahm die
Schulverwaltung in Höhe von 13.500,-- €, die im Wesentlichen für Tische und Stühle,
Küchenausstattung (Geschirr, Besteck etc.) sowie einen Trinkwasserspender verwendet wurden.
Im Rahmen einer halbjährigen Erprobungszeit wird der Mensabetrieb ab dem 05.09.2005 in
Eigenregie geführt, um praxisorientierte Daten für diesen neuen Aufgabenbereich zu erhalten. Da
es für diesen Nachfragesektor bisher keine Vergleichsdaten von Erftstädter Schulen gab und
Erkenntnisse aus der Betriebsführung auswärtiger Schulmensen nur bedingt verwendbar waren,
mussten eigene Erfahrungswerte im Sinne einer zukünftigen optimierten Betriebsführung dieser
und ggf. einer weiteren Mensa gewonnen werden.
Grundlage für die Ausgestaltung des Mensabetriebs war das schulische Nutzungskonzept,
welches im Schulausschuss am 03.06.2004 vorgestellt wurde (A7/3327). Danach sollte Flexibilität
bei der Zubereitung und Zusammenstellung von kind- und jugendgerechter Ernährung sowie
nährstoffschonende Garung garantiert werden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Schule sollte
daher die Mittagsverpflegung durch das spezielle Speisenangebot der Firma „apetito“
gewährleistet werden.
Die Preisgestaltung dieser Firma ist nachfrageabhängig gestaffelt. Da eine exakte
Nachfragemenge ohne Praxiswerte nicht eindeutig bestimmt werden konnte, musste in der
Anlaufphase somit auch eine niedrigere Nachfrage einkalkuliert werden. Das Preisgefüge dieses
Nachfragesegments stellte sich jedoch für Schülerinnen und Schüler als nicht vertretbar dar (ca.
4,50 €). Unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten auswärtiger Schulmensen wurde ein für
Schülerinnen und Schüler akzeptables Preisniveau von 2,70 € pro Mittagessen angesetzt. Für
schulbezogenes Personal wurde ein Preis von 3,50 € pro Mittagessen festgelegt (V8/0802).
Da die Firma „apetito“ zum damaligen Zeitpunkt die Leistung zu diesen Preisen nicht anbieten
konnte, wurde der Mensabetrieb zunächst in Eigenregie geführt, um entsprechende
Erfahrungswerte zu gewinnen.
Im Einzelnen wird darauf wie folgt eingegangen:
1. Personaleinsatz
Für die Zubereitung und Austeilung der warmen Mittagsverpflegung hat der Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft dem Mensabetrieb zwei Küchenkräfte mit einer durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt 40 Stunden zur Verfügung gestellt (Entgeltgruppe 4 ). Mit
einer bisherigen 1-Euro-Kraft wurde für die sechsmonatige Erprobungszeit ein befristeter
Arbeitsvertrag (durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden) geschlossen. Darüber
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hinaus wurde die Arbeitszeit einer Reinigungskraft des Gymnasiums Lechenich für die
Mensatätigkeit um 10 Stunden wöchentlich befristet aufgestockt. Im Betrachtungszeitraum fielen
hierfür Personalkosten in Höhe von insgesamt 12.700,-- € an. Durch den Einsatz von drei bis vier
1-Euro-Kräften wurde die personalabhängige Aufbauarbeit unterstützt. Diese Kräfte konnten durch
ihre Tätigkeit weitere berufliche Erfahrung sammeln bzw. ausbauen. Durch ihren Einsatz erlangten
sie einen praktischen Qualifikationsbaustein im hauswirtschaftlichen Bereich, der eine
Wiederintegration in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert.
Der dargestellte Personaleinsatz ist nur für den Probebetrieb dimensioniert und beschränkt sich
auf das Kerngeschäft der Fertigstellung und Austeilung des Mittagessens sowie den Verkauf der
Zwischenverpflegung. Unberücksichtigt blieb die umfangreiche Organisation und Herstellung des
Frühstücks – sowie Salatangebotes, welches in der Erprobungsphase durch einen externen
Anbieter sichergestellt wurde. Bei realistischer Betrachtung des Personaleinsatzes für die oben
beschriebenen Aufgaben muss von einer Mitarbeiterzahl von ca. 2,5 Personen (gemessen in
Vollzeitkräften) ausgegangen werden.
Die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben im Sinne einer dauerhaften ordnungsgemäßen
Betriebsführung kann mit dem bisherigen Küchenpersonal nicht geleistet werden. Darüber hinaus
ist ein personeller Mehraufwand im Schulverwaltungsamt hierfür noch nicht berücksichtigt.
Die Einarbeitung des städtischen Mensapersonals wurde von der Firma „apetito“ sichergestellt.
Die Einweisung umfasste den sachgerechten Umgang mit den „apetito“-Produkten und die
Bedienung der Küchengeräte sowie die Speiseplangestaltung.
Neben der in städtischer Regie organisierten warmen Mittagsverpflegung konnten mit den zur
Verfügung stehenden Küchenkräften auch provisionsabhängige Leistungen im Rahmen der
Zwischenverpflegung erbracht werden. Für den Verkauf der Waren aus dem Frühstücksangebot
des externen Anbieters wurden im Betrachtungszeitraum ca. 2.230,- € Provision erzielt
(durchschnittlich 33,50 € pro Schultag). Die Betreuung des Kaltgetränkeautomaten wurde
ebenfalls mit einer Provision in Höhe von ca. 440,-- € (durchschnittlich 6,50 € pro Schultag)
vergütet. Die erwirtschafteten Provisionen führten letztlich zu einer geringfügigen Entlastung der
Personalkosten.
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Auslagerung der Betriebsführung durch ein externes
Verpflegungsunternehmen konnte die grundsätzliche Bereitschaft der potenziellen Anbieter, die bis
zum 28.02.2006 befristet beschäftigte städtische Mitarbeiterin einzustellen, ausgehandelt werden.
Die Zustimmung des Personalrates bzgl. der Vergabe der Mensabewirtschaftung an einen
externen Betreiber ist beantragt.
2. Wareneinsatz
Für die Zubereitung des warmen Mittagessens wurden im Betrachtungszeitraum Waren im Wert
von ca. 7.650, € bei der Firma „apetito“ bezogen. Nachdem ca. 3.030 Portionen in diesem
Zeitraum verkauft wurden, entfällt tatsächlich ein Wareneinsatz in Höhe von durchschnittlich 2,50 €
auf eine Portion warmen Mittagessens. Kalkuliert wurde mit einem durchschnittlichen
Wareneinsatz von 2,-- €, der als Erfahrungswert vom Verpflegungsunternehmen „apetito“ genannt
wurde. Die Speiseplangestaltung orientiert sich in Warenart und
Menge an dieser
durchschnittlichen Wertigkeit der Mahlzeit. Da der Energiebedarf bei jedem Kind
bzw.
Jugendlichen variiert, kann es insbesondere zu Kritik an der Portionsgröße kommen. Zwar waren
die Küchenkräfte bemüht, den individuellen Bedarfen zu entsprechen, jedoch sind einer dauerhaft
großzügigen Portionierung wegen der grundsätzlichen Einhaltung der Kalkulationsbasis Grenzen
gesetzt. Nach der Anfangsphase wurden zunehmend geringere Portionsgrößen beklagt, welche
allerdings nach wiederholter Überprüfung der Speiseplankalkulation durch die Fachfirma nicht
bestätigt werden konnten.
-3-
Dieser Kritikpunkt wurde zum Anlass genommen, den Leistungsumfang eines möglichen externen
Anbieters im Rahmen der Mittagsverpflegung um eine Vor- und Nachspeise bei gleicher Preishöhe
zu erweitern.
3. Durchschnittliche Nachfragesituation im Betrachtungszeitraum September bis Dezember 2005
pro Schultag (Anlage 1)
a) Mittagsverpflegung
Die Mittagsverpflegung stellt sich mit durchschnittlich 73 Einheiten als eine solide
Gesamtnachfrage dar. Im Einzelnen werden durchschnittlich 41 Schüleressen und 4 Essen von
schulbezogenem Personal pro Schultag nachgefragt. Außerdem werden in der Mittagszeit im
Rahmen der Zwischenverpflegung durchschnittlich 28 Portionen Salat pro Schultag verzehrt.
Im Vergleich zum Verzehrverhalten in anderen Schulmensen, die oftmals nur an 3-4 Schultagen
ein Mittagessen anbieten, deckt sich der Wochenkonsum unter Berücksichtigung des
Salatangebots (ca. 365 Einheiten an 5 Schultagen) mit der Nachfrage in Vergleichseinrichtungen
(wöchentlich ca. 300
bis 400 Einheiten). Da diese Vergleichsschulen im klassischen
Ganztagsbetrieb geführt werden, erscheint mit der Weiterentwicklung der Ganztagsangebote des
Gymnasiums und der Realschule Lechenich noch latentes Nachfragepotenzial für die Mensa zu
bestehen. Allgemein ist anzumerken, dass saisonale Schwankungen im Nachfrageverhalten zu
verzeichnen sind; so steigt zum Schuljahresbeginn die Nachfrage deutlich an und flacht
insbesondere zum Schuljahresende bzw. vor den Ferien ab.
Um die Nachfrage zu beleben, wurde seit Dezember 2005 ein drittes Menü zur Auswahl
angeboten. Außerdem haben die Schulen die Pausen in der Mittagszeit verlängert, um den
Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für die Einnahme des Mittagessens zu geben. Über die
entsprechenden Auswirkungen bestehen derzeit noch keine Erhebungsdaten.
b) Zwischenverpflegung (Frühstück)
Wie aus der Darstellung ersichtlich, wird die sonstige Zwischenverpflegung mit einem täglichen
Konsum von durchschnittlich 265,-- € (345 Einheiten, wie Brötchen, Baquettes, Brezel etc.)
nachgefragt. Im Vergleich hierzu wird ein schultäglicher Salatumsatz von durchschnittlich 28,-- €
(28 Einheiten) und ein Umsatz pro Schultag für die warme Mittagsverpflegung von durchschnittlich
123,-- € (41 Schüleressen und 4 Essen schulbezogenes Personal) generiert.
Resümierend
stellt
sich
somit
ein
Konsumverhalten
zu
Gunsten
des
Zwischenverpflegungsangebotes dar. Durch die professionelle Betriebsführung eines externen
Anbieters könnte die Nachfrage für das Mittagsangebot evtl. noch belebt werden.
c) Getränkeangebot
In Abstimmung mit der Schule wurde ein für die Stadt kostenneutraler Einsatz von Automaten für
Heiß- und Kaltgetränke einschließlich Flaschen- bzw. Becherrücknahme durch einen externen
Betreiber vereinbart. Über das Sortiment des Automatenangebotes entscheidet die Schule.
Die Kaltgetränke werden pro Schultag mit ca. 92 Flaschen bei einem durchschnittlichen Umsatz
von ca. 77,-- € nachgefragt. Auf die Warmgetränke entfällt ein durchschnittlicher Umsatz pro
Schultag in Höhe von 30,-- € für 74 Becher.
Der für die Schülerinnen und Schüler kostenlos bereitgestellte städtische Trinkwasserspender
findet regen Zuspruch. Neben den Investitionskosten in Höhe von 2.830,-- € fallen jährlich ca.
600,-- € (Wartungskosten und CO2-Verbrauch) Folgekosten an.
-4-
4.Kassierungssystem und Getränkeautomaten
Die automatisierte und bargeldlose Essenabrechnung gehörte neben der Ausstattung mit
Getränkeautomaten zur Schulkonzeption hinsichtlich weiterer investiver Rahmenbedingungen des
Mensabetriebs. Im vorjährigen Etat wurden daher 37.000,-- € für die Beschaffung des
Kassierungssystems und 15.000.-- € für die Getränkeautomaten zur Verfügung gestellt.
Nach Absprache mit der Schulleitung des Gymnasiums Lechenich wurde zunächst auf diese
Investitionen verzichtet, um erst Praxiserfahrung als Basis für weitere Entscheidungen zu
sammeln.
a) Getränkeautomaten
Zur Sicherstellung der Getränkeversorgung wurde deshalb in enger Abstimmung mit der Schule
ein Vertrag über die Aufstellung von Kalt- und Warmgetränkeautomaten inklusive Flaschen- bzw.
Becherrücknahme mit einem externen Anbieter geschlossen. Die Schule legte nach intensiven
Gesprächen das Getränkesortiment der Automaten fest, welsches rege nachgefragt wird. Dieser
Automatenbetrieb ist für den Schulträger kostenneutral. Der Betreiber garantiert eine
Betriebskostenpauschale in Höhe von 400,-- € p.a. sowie eine Provisionsgewährung von 0,07€ pro
Getränkeflasche für die Mithilfe bei der Automatenbetreuung.
Im Hinblick auf eine Vergabe des Mensabetriebs an einen externen Anbieter ist derzeit eine
Investition in diesem Bereich nicht zweckmäßig.
b) Kassierungssystem
Zur praktischen Umsetzung der Essensausgabe und Abwicklung der Kassierung stellen sich die
Erfahrungen wie folgt dar:
In der Anfangsphase des Mensabetriebs wurde das Essensgeld im Zusammenhang mit der
Menüausgabe kassiert. Dies führte stellenweise zu Verzögerungen. Darüber hinaus fehlten
Angaben über konkrete Menübestellungen, die Planungsgrundlage für das Mittagsangebot sind.
Um die Ausgabeabläufe reibungsloser zu gestalten und eine Basis für die tägliche Nachfrage an
Mittagessen zu erlangen, wurde nach den Herbstferien das Bonsystem eingeführt. Dies
beinhaltete zwar eine gewisse Einbuße an Flexibilität, da täglich bis ca. 11 Uhr Essensmarken
gekauft werden sollten; war jedoch für einen wirtschaftlichen Wareneinsatz zwingend notwendig.
Nachdem der Bonverkauf flexibler gestaltet wurde und anhand gewisser Erfahrungswerte auch ein
Kontingent von Wahlmenüs zum „freien Verkauf“ für „spontane“ Tischgäste vorgehalten wurde,
konnten zufriedenstellende Abläufe garantiert werden. Das Kassierungsgeschäft wurde entzerrt
und Planungsgrößen für die Essenszubereitungen optimiert.
Ein kostenintensives Kassierungssystem erscheint bei den tatsächlichen Nutzerfrequenzen
wirtschaftlich nicht vertretbar. Selbst nach Einschätzung der Firma „apetito“, die ein solches
System anbietet, wäre der Einsatz eines automatisierten Kassierungssystems erst ab täglichen
Nachfragegrößen im Mittagsgeschäft von mindestens 300 Tischgästen ökonomisch sinnvoll. Das
im Zusammenhang mit der schulischen Nutzungskonzeption präferierte Kassierungssystem sollte
lediglich als vorgezogene Investition im Rahmen einer zeitnahen Realisierung der Zentralmensa
mit entsprechend zahlreichen Tischgästen verstanden werden.
5. Steuerrechtliche Situation
Durch den Betrieb der Mensa wird dieser Bereich der Schulverwaltung zu einem Betrieb
gewerblicher
Art.
Die
Konsequenzen
wären
neben
regelmäßigen
monatlichen
Umsatzsteuererklärungen die Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht. Dies erfordert die
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Einrichtung einer Finanzbuchhaltung und einer Lagerbuchführung nebst jährlicher Inventur sowie
Aufstellung eines Jahresabschlusses. Dies ist mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten.
6. Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt sich aus Anlage 2.
Zu 2.
Durch den dargestellten Erfahrungsbericht wird die kostenmäßige Notwendigkeit der Auslagerung
des Mensabetriebs in die Verantwortung eines externen Betreibers belegt. Um den Bewerberkreis
auf geeignete Anbieter zu beschränken, wurde die Vergabe in Form eines
Verhandlungsverfahrens eingeleitet. Die folgenden vier Verpflegungsfirmen wurden unter
Maßgabe eines mit der Schule abgestimmten Leistungsverzeichnisses zur Abgabe von Angeboten
gebeten:
- Firma „apetito“, Catering, Rheine
- Firma Nolden, Gourmets-Service, Erftstadt
- Firma Prevoo, Party-Service, Erftstadt
- Firma „Kartoffel“, Mensabetreiber, Bonn.
Die Firmen „apetito“ und Prevoo erklärten, dass sie nicht in der Lage sind, die geforderte Leistung
(u. a.. 2,70 €/Schüleressen, 3,50 €/Essen f. schulbezogenes Personal) hinsichtlich des
Mensabetriebes zu erbringen.
Die Firma „Kartoffel“ (Mensabetreiber der Schulmensen in Weilerswist und Bornheim) ist ebenso
wie die Firma Nolden bereit, den Mensabetrieb zu den vorgegebenen Konditionen zu übernehmen.
Gleichwohl haben sich die beiden Schulen (Gymnasium Lechenich und Realschule Lechenich)
dafür ausgesprochen, den Mensabetrieb der Firma Nolden zu übertragen.
Die Firma Nolden liefert seit Eröffnung der Mensa die gesamte Zwischenverpflegung. Als
ortsansässiges Unternehmen kann er durch kurze Lieferwege (Produktionsstätte in ErftstadtLiblar) größtmögliche Frische der Produkte garantieren. Aus diesem Grund haben sich die Schulen
für eine Auftragsvergabe an das ortsansässige Unternehmen ausgesprochen. Die Firma Nolden
liefert seit Anfang 2006 auch die Verpflegung im Rahmen des offenen Ganztagsbetriebes der
Janusz-Korczak-Grundschule; die Erfahrungen dort sind positiv.
Eine Nachfrage bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NordrheinWestfalen ergab, dass keine Eintragungen gegen die Firma Nolden vorliegen; insofern ergeben
sich gegen eine Auftragsvergabe keine Bedenken.
In Vertretung
(Erner)
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