Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
21.03.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 186/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.02.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
22.02.2006
Rat
21.03.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen mit den Betriebszweigen Straßen,
Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe
(Bezug Vorlage V8/0972 Werksausschuss Straßen 29.11.05 / Rat 20.12.05)
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage betrifft den städtischen Haushalt 2006 und hat Auswirkungen auf das
Haushaltssicherungskonzept der Stadt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.02.2006
Beschlussentwurf:
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2006 des Eigenbetriebes Straßen für die
Betriebszweige Straßen, Straßenreinigung sowie Gartenbau und Friedhöfe (getrennte Unter
abschnitte - UA) wird vorbehaltlich der Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zugestimmt.
Betriebszweig Straßen
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen
aus dem Wipla 2005 beträgt
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2007 (kassenwirksam)
wird in Höhe von
gewährt (VE).
7.655.439,35 €
8.199.223,96 €
543.784,61 €
5.852.790,76 €
2.300.250,00 €
926.500,00 €
800.000,00 €
2.788.000,00 €
Betriebszweig Straßenreinigung
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
Verlust auf
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
650.510,25 €
655.464,78 €
4.954,53 €
16.454,53 €
0,00 €
0,00 €
Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe
Unterabschnitt Friedhöfe
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
Verlust
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
665.700,00 €
831.702,22 €
166.002,22 €
366.920,00 €
160.000,00 €
Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen
aus dem Wipla 2005 beträgt
248.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
200.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2007 (kassenwirksam)
wird in Höhe von
gewährt (VE).
0,00 €
Unterabschnitt Gartenbau
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan in Ertrag auf
in Aufwand auf
Verlust
im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
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1.024.100,00 €
1.414.692,11 €
390.592,11 €
1.019.340,00 €
544.900,00 €
Der Kreditbedarf für nicht durchgeführte Maßnahmen
aus dem Wipla 2005 beträgt
215.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird auf
festgesetzt.
200.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2007 (kassenwirksam)
wird in Höhe von
gewährt (VE).
275.000,00 €
Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO sind die Wirtschaftspläne nach Vorberatung durch den
Werksausschuss bzw. Finanzausschuss vom Rat der Stadt festzustellen.
Die vorgelegten Wirtschaftspläne habe ich aus meinen Bedarfsmitteilungen, Vorgaben der
Haushaltsplanung sowie dem Haushaltssicherungskonzept erarbeitet. Gleichfalls konnten einige
Ergebnisse der Prüfungen der vergangenen Jahre bereits berücksichtigt werden.
Von der Stadt erhält der Eigenbetrieb Betriebskostenzuschüsse, die einem Nutzungsentgelt für
Straßen und Grünanlagen entsprechen. Diese Betriebskostenzuschüsse sind auf dem Niveau von
2003 eingefroren und beinhalten bereits Kürzungen in Höhe von TEUR 250. Diese Kürzungen sind
mit TEUR 125 bei verschieden Kostenpositionen und zu TEUR 125 pauschal im Wirtschaftsplan
berücksichtigt.
Weitere Erträge ergeben sich aus betrieblichen Einnahmen, Auflösungen
empfangener Zuschüsse (z.B. aus Ablöseverträgen, Grabgebühren, Investitionszuschüsse etc.)
und aktivierter Eigenleistungen (Personalkosten für Investitionen), ggf. innere Personal- und
Sachkostenverrechnungen sowie sonstigen Einnahmen. Für den Betriebszweig Straßenreinigung
und den Unterabschnitt Friedhöfe sind Umsatzerlöse aus Gebühreneinnahmen zu berücksichtigen.
Falls Finanzmittel zwischen den einzelnen Betriebszweigen
langfristig (länger als ein
Wirtschaftsjahr) umgeschichtet werden, sind hierfür Soll-/Habenzinsen in gleicher Höhe des
Tagesgeldzinssatzes anzurechnen.
Bezüglich des Personalaufwands (1.034.936,36 €) sind für 2006 mögliche Stellenplanänderungen, Gehaltssteigerungen sowie Anpassungen verschiedener Nebenkosten (wie z.B.
Versorgungskasse, Zusatzversicherung usw.) mit eingeflossen. Zeitweise anfallende
Personalaufwendungen für Sonderaufgaben sowie Vertretungen (Erziehungsurlaub) können
voraussichtlich aufgefangen werden. Es werden Beihilfeleistungen in Höhe von 32.100,-- €
geschätzt. Aufwendungen für Altersteilzeit sind mit 20.100,-- € angesetzt.
Die betrieblichen Aufwendungen errechnen sich hauptsächlich aus Unterhaltungs-, Betriebs-,
Personal- und Zinsaufwendungen. Ebenso finden Abschreibungen, innere Personalkostenverrechnungen und angestrebte Einsparungen hinsichtlich des HSK Berücksichtigung. Grundlage
hierfür sind eigene Kostenschätzungen unter Berücksichtigung des Haushaltssicherungskonzeptes
(soweit möglich) sowie Angaben anderer Kostenträger (z.B. Stadtwerke, Erftverband und RWE).
Die Fortschreibung des HSK wurde berücksichtigt. Sämtliche aus dem städtischen Haushalt
resultierende Zahlungen stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Haushaltsplanberatungen, da diese noch nicht abgeschlossen sind.
Betriebszweig Straßen
Witterungsbedingt und aus planungstechnischen Gründen müssen Baumaßnahmen mit einem
Investitionsvolumen in Höhe von ca. 926,5 TEUR in das Jahr 2006 verschoben werden. Von daher
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ist es erforderlich, sowohl die restliche Kreditsumme aus 2005 als auch die neue Kreditsumme
entsprechend dem Investitionsplan 2006 aufzunehmen.
Nach Umstufung der alten B265 und der L263 in der Ortslage Lechenich am 01.01.2005 ist eine
Bezuschussung nach GVFG (Hauptverkehrsstrassen) grundsätzlich möglich. Für den Umbau zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit der Bonner Straße zwischen den Einmündungen Bonner
Ring / Kölner Ring und „An der Patria“ habe ich eine Förderung beantragt. Ebenso für den Umbau
der Straße „An der Paria“ zwischen Bonner Ring und Bonner Straße (einschließlich dem Umbau
der Knotenpunkte). Die Höhe der Förderung beträgt voraussichtlich 75% der zuschussfähigen
Kosten der Stadt. Aufgrund von Aussagen der Bewilligungsbehörde (Bezirks-regierung Köln)
rechne ich mit einem Bewilligungsbescheid im Frühsommer 2006, sodass mit der Ausführung im
August/September begonnen werden könnte.
Entsprechend den derzeitigen Plänen des Eigenbetriebes Stadtwerke hinsichtlich der
erforderlichen Kanalsanierung in der Lechenicher Altstadt, steht ein Rückbau der Bonner Str.
zwischen Bonner Tor und Markt erst im Frühjahr 2007 an.
Für die Ersterschließung des BP140 „Wirtschaftspark Erftstadt“, sind durch den Eigenbetrieb
Straßen im Planjahr 2006 erhebliche finanzielle Vorleistungen erforderlich (einschl. Grünanlagen
1.270 TEUR). Einnahmen können 2006 nach der geschätzten Vermarktung der Grundstücke nur in
geringem Maße erwartet werden ( 160 TEUR).
Aufgrund der vielen anstehenden Straßenbauprojekte (Ersterschließung sowie Fertigstellung)
ergibt sich ein Investitionsvolumen des Betriebszweiges Straßen von über 4,3 Mio. EUR.
Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen in Höhe von ca. 2,0 Mio. EUR aus Ablöseverträgen, Erschließungsbeiträgen und Zuschüssen.
Die Kostenentwicklung im Bereich der Unterhaltungsaufwendungen für Leistungen bei denen eine
vertragliche Bindung besteht und daher nicht beeinflussbar sind, ist in der Anlage 1 dargestellt.
Wie hieraus zu ersehen ist bleibt dem Betriebszweig kein Spielraum für weitere Einsparungen.
Betriebszweig Straßenreinigung
Der Plan für den Betriebszweig gliedert sich in zwei Abteilungen:
1.) der Gebührenhaushalt Straßenreinigung (wie bisher) - Planverlust 2 TEUR.
2.) der neu eingerichtete Reinigungsdienst - Plangewinn 7 TEUR.
Die Gliederung in verschiedene Ergebnisrechnungen ist erforderlich da der Reinigungsdienst auch
für andere Betriebszweige und Ämter tätig ist und somit eigene Umsätze und Aufwendungen hat
die mit dem Gebührenhaushalt nichts zu tun haben.
Zu 1.) Das ausgeglichene Ergebnis kommt nur unter Berücksichtigung der geplanten neuen
Straßenreinigungsgebühr zustande. Ohne diese Gebührenerhöhung würden Einnahmen in Höhe
von ca. 90 TEUR wegfallen und als neuerlicher Verlust das Ergebnis belasten.
Im „Abschließenden Vermerk“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum Jahresabschluss2003 wird
auf „unbedingt kostendeckende Gebühreneinnahmen“ hingewiesen. Die Kosten für
Sonderreinigungen (15 TEUR) Brauchtumsveranstaltungen (Karneval und
Gymnicher
Ritt)
können nicht durch Gebühreneinnahmen finanziert werden. Hier ist im Plan
unterstellt das ein
Ausgleich aus städtischen Mitteln erfolgt.
Zu 2.) Der Plangewinn ergibt sich durch die erwarteten Kostenumlagen an andere Betriebszweige und die Zuwendungen durch Duales System Deutschland AG für die Reinigung
der Glascontainerplätze.
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Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe – Unterabschnitt Friedhöfe
Investitionen sind für Maßnahmen auf verschieden Friedhöfen der Stadt vorgesehen.
Die ab August 2005 wirksam gewordene Gebührenanhebung im Unterabschnitt Friedhöfe wirkt
sich auf das wirtschaftliche Ergebnis im wesentlichen nur zu einem 1/25 im laufenden Planjahr
aus, da die Gebühreneinnahmen auf die Grablaufzeiten (im Mittel etwa 25 Jahre) verteilt werden.
Die zu geringen Gebühren aus der Vergangenheit (vor ca. 20 Jahren und länger) haben heute
einen erheblich negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Jahresergebnis des UA-Friedhöfe.
Trotz des negativen Planergebnisses ergibt sich eine ausreichende Liquiditätssteigerung sodass
voraussichtlich auf die Kreditaufnahme für geplante Investitionen verzichtet werden kann.
Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Unterabschnitt Gartenbau
Die geplanten Ausgaben für Investitionen betragen 583.900,-- EUR. Sie betreffen die Aufgabenbereiche Kinderspielplätze (ca. 67 TEUR), Sportanlagen (ca. 104 TEUR) sowie Grünflächen und
Ausgleichsmaßnahmen (ca. 413 TEUR), (siehe Anlage Investitionsplan).
Kreditaufnahme Eigenbetrieb Straßen
Um alle geplanten Maßnahmen durchführen zu können, ist es erforderlich die noch ausstehende
Kreditaufnahme aus dem Jahr 2005 in Höhe von ca. 1.389.500,-- EUR sowie die neue Kreditaufnahme aus dem Wirtschaftsplan 2006 in Höhe von 3.005.150,-- aufzunehmen.
Der Betriebszweig Straßen, Straßenreinigung, der UA Gartenbau und der UA Friedhöfe, weisen
im Erfolgsplan Verlust auf.
(Bösche)
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