Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
Anlage zu V 695 / 2006
Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes “Straßen”
1. Das Rechnungsprüfungsamt ist zur Durchführung insbesondere nachfolgender
Prüftätigkeiten verpflichtet :
•
•
•
•
•
•
•
Prüfungen gem. § 8 der Betriebssatzung / § 103 Gemeindeordnung NRW
Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft
Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft
Die Kassenbestandsprüfungen der Sonderkasse
Die Kassenprüfungen einschl. Jahresabschluss der Sonderkasse
Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der
Tagesabschlüsse
/
Kassenbestandsfortschreibungen
sowie
des
Jahresabschlusses
Sonstige Prüfungen aufgrund von politischen Beschlüssen / Prüfaufträgen
(hier z.B. : Reinigungskolonne) oder besonderen prüfungsrelevanten
Sachverhalten
1.1 Vergabestelle
Das RPA hält - grundsätzlich - eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen,
zumindest was den Bereich VOB / Eigenbetriebe angeht, durch eine „Vergabe“
oder „Submissionsstelle“ für sinnvoll. Grund : die Trennung zwischen Vergabe
und Bauabwicklung sowie die Möglichkeit neutraler, zusätzlicher Bieterauswahl
fördert Wettbewerb und wirkt präventiv gegen Korruption.
Alternativ wird mit Zustimmung des Rates seit Beginn des Jahres 2005 für eine
Testfase von 2 Jahren folgendes Verfahren bei der Stadt Erftstadt durchgeführt :
Im Bereich der beschränkten Ausschreibungen können Bietervorschläge eines
Eigenbetriebes durch einen jeweils anderen Eigenbetrieb geändert oder ergänzt
werden. Die Bieterauswahl erfolgt somit immer im Mehraugenprinzip.
Das RPA hatte einen Erfahrungsbericht zugesagt:
Der Focus des Rechnungsprüfungsamtes war hauptsächlich gerichtet auf die sog.
„beschränkten“
Ausschreibungen
–
die
der
Gesetzgeber
in
den
Verdingungsordnungen aus Vereinfachungsgründen toleriert. Hierbei wird zwar ein
förmliches Vergabeverfahren gem. Verdingungsordnung durchgeführt, d.h.
einheitliches, offizielles Leistungsverzeichnis, einheitliche Vertragsbedingungen,
Submission,
usw., jedoch findet dieser Wettbewerb nur im Rahmen eines
„auserwählten“ Bieterkreises statt. Es kann sich also nicht jeder potenzielle Anbieter
bewerben.
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Diese Vorabauswahl ist es, die - durch das Auswahlermessen – besonderer
Transparenz unterworfen sein muss.
•
Das Bieterauswahlverfahren wurde dahingehend geöffnet, dass in den
Eigenbetrieben für die verschiedenen Gewerke inzwischen Bieterlisten mit
einer Vielzahl von möglichen Anbietern gepflegt werden. Bei einer geplanten
beschränkten Ausschreibung werden 5 (oder mehr) dieser potentiellen
Anbieter einem jeweils anderen städt. Eigenbetrieb als Vorschlag vorgelegt.
Der befragte Eigenbetrieb kann nunmehr dem Vorschlag zustimmen, oder –
aus der beigefügten Bieterliste - andere potentielle Anbieter beifügen /
austauschen.
Das Verfahren funktioniert grundsätzlich, vom abweichenden
Vorschlagsrecht wird, zumindest hin und wieder, Gebrauch gemacht, das
RPA wird diese Ergänzungen auch forcieren, sollte das Verfahren fortgesetzt
werden. Eine Beispielliste für den hier geprüften Eigenbetrieb ist
beigefügt.
Für eine Zentralisierung spricht allerdings vor wie nach:
• Einheitliche Vorgehensweise garantiert
• Fachwissen gebündelt
• Prävention gegen mögliche Vorteilsnahmen durch die Trennung
Sachbearbeitung / Bauüberwachung von den vergabeseitigen Vorbereitungen
/ Entscheidungen, unabhängig von der Art der Vergabe / Ausschreibung
Die Betriebsleitungen sprechen sich mit dem Argument, eine Zentralisierung sei ein
unnötiger bürokratischer Aufwand, einstimmig dagegen aus. Eine gesetzliche
Verpflichtung zur Zentralisierung gibt es nicht. Allerdings berichten verschiedene
Behörden durchaus von positiven Erfahrungen mit dieser Einrichtung.
Voraussetzung war allerdings jeweils die Verlagerung von Personal in die
Vergabestelle.
Da das Auswahlverfahren im Bereich der beschränkten Ausschreibungen
• auf eine transparentere Basis gestellt wurde
• das RPA grundsätzlich bei Vergaben ab 2.000 € eine Vorabprüfung
durchführt und dabei sämtliche Vergleichsunterlagen nachvollzieht
• dabei verschiedentlich Hilfestellung leistet oder fehlerhafte Vergaben stoppt,
ist die derzeitige Lösung - aus wirtschaftlicher Sicht und unter Zugrundelegung der
stadteigenen Vergaberichtlinien - letztlich ein tragfähiger Kompromiss.
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2.
Prüfung der Vergaben gem. § 103 Abs. 1 Pkt. 6 der Gemeindeordnung
NRW
In 2005 unterlagen Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab €
2.000,00 sowie alle Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen
einschl. der Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse der Visakontrolle / Prüfung
des Rechnungsprüfungsamtes. Dies entspricht den gesetzlichen Grundlagen und
Regelungen der Rechnungsprüfung für die allgemeine Verwaltung.
Durch diese Praxis im Rahmen des Tagesgeschäftes werden Fehler bereits im
Vorfeld festgestellt und können korrigiert werden. Spätere Beanstandungen
können deshalb in vielen Fällen vermieden werden.
Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen und
ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (VOL / VOB);
hier insbesondere bei der formellen Abwicklung beschränkter sowie öffentlicher
Ausschreibungen :
• Vorkalkulation erstellen;
• genaue Definition der erforderlichen Leistungen;
• Definition der Leistungseinheiten;
• Aufbau einer Ausschreibung;
• Wahl des Vergabeverfahrens, Durchführung und Abwicklung;
• Auftragsvergabe vorbereiten und durchführen;
• Leistungskontrolle, Abnahme, Zahlungen, Prüfen der Rechnung.
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment werden meistens
der Stadt oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei werden
entweder Preisanfragen durchgeführt oder es wird auf kürzlich erfolgte
Ausschreibungen zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und
vereinbart. In vielen Fällen sind bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen in
Schulen oder Kindergärten keine zeitaufwendigen Preisvergleiche möglich, um den
Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw. Unfallgefahren sofort zu
beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige bzw. in der näheren
Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden kann. Für
verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen werden, wie mit den Wertgrenzen
festgeschrieben, bis = < € 7.500,00 / € 15.000,00 ( Baunebengewerbe/
Bauhauptgewerbe ) eine Preisanfrage bei mindestens drei Anbietern gemacht,
darüber hinaus wird eine beschränkte Ausschreibung erstellt. Ab € 30.000,00 (€
50.000,00 bei Bauhauptgewerbe) werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
Soweit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen
in Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit sich wiederholen, wird mit den
Fachämtern eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart.
Etwaige geringfügige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung (z.B. Aufmaße /
Prüfvermerke) wurden unmittelbar abgeklärt und erledigt und daher in diesen Bericht
nicht mehr aufgenommen.
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2.1
Sonstige Hinweise zu Ausschreibungsverfahren
Bei den Angebotsprüfungen von öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen
wurde im Bereich des Eigenbetriebs Straßen z.B. auf aus Rechtssicherheitsgründen
zwingend zu beachtende Verfahrensvorschriften gem. VOB hingewiesen und mit
den Vergabeverantwortlichen abgeklärt.
H
Änderungen des Bieters am Angebotstext des Leistungsverzeichnisses bedingen
den Ausschluss des Angebotes von der Wertung ( abweichende Leistungen
müssen als Alternativangebot separat angeboten werden ).
- Sandreinigungsarbeiten auf 41 Spielplätzen in Erftstadt, € 8.365,22
H
Die eingehenden Angebote sind auf den Umschlägen mit einem Eingangsvermerk
zu versehen – Datum, am Tage der Submission auch die Uhrzeit, Unterschrift des
Empfängers. Die Umschläge sind unbedingt als Eingangsnachweis zu verwahren.
Die Umschläge waren nach der Angebotsprüfung nicht mehr aufzufinden.
Verhandlungsleiter + Schriftführer bestätigten den ordnungsgemäßen Eingang der
Angebote in einem gesonderten Vermerk.
- Landschaftsbauarbeiten, Ausgleichsflächen BP 150 und Regenrückhaltebecken Lechenich, € 29.011,01
H
Bei jedem Leistungsverzeichnis bzw. den Angebotsunterlagen ist an einer vom
Auftraggeber festgelegten Stelle die Angabe von Preisnachlässen, Anzahl der
Nebenangebote / Änderungsvorschläge zulässig. Diese vorbestimmte Stelle ist in
den Angebotsunterlagen des Auftraggebers fest vorzugeben ( § 21 VOB Nr. 3-6, ab
2000 ). Preisnachlässe, die dem § 21 Nr. 4 nicht entsprechen, sind nicht zu werten (
§ 25 VOB Nr. 5 ).
- Landschaftsgärtnerische Arbeiten, Klosengartenstr., E.- Liblar, € 7.730,80
Etwaige weitere Mängel bei der Vorgangsbearbeitung ( wie oben aufgeführt sowie
auch z.B. fehlende Aufmasse, Prüfvermerke auf Angeboten) wurden unmittelbar
mit den Verantwortlichen abgeklärt und erledigt und hier nicht weiter aufgeführt.
2.2
Vorlagen, die – 14 – vor Beschlussfassung nicht vorgelegt wurden
H
Die
aufgeführte
Vorlage
mit
den
entsprechenden
Angeboten
oder
Ausschreibungsunterlagen konnten vom RPA vor Beschlussfassung sachlich und
technisch nicht geprüft werden, da sie nicht vorgelegt wurde.
Eine nachträgliche Prüfung der Vergabe bzw. der Angebote mit eventuell
erforderlichen Korrekturen könnte ebenso eine Korrektur des Beschlusses
erforderlich machen. Gerade im Bereich der Vergabeprüfungen und bei den
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Honorarangeboten sind Korrekturen / Klarstellungen oder Ergänzungen nicht
unüblich.
Der Gesetzgeber schreibt in § 103 der Gemeindeordnung die Prüfung der Vergaben
durch das RPA verbindlich vor.
V 268 / 2006 + D 269 / 2006 Böschungssicherung Strasse „Lange Heide“ in
Erftstadt-Bliesheim
Öffentliche Ausschreibung, Submission am 14.03.2006, 13 Angebote,
preisgünstigster Bieter € 50.202,26
Betriebsausschuss Strassen 24.05.2006
Dringlichkeit 20.03.2006 ( schneller Baubeginn erforderlich )
Nachträgliche Vorlage – 14 – am 03.04.2006 mit Auftrag, tatsächlicher
Baubeginn 24.04.2006
2.3
Nebenangebote bei Ausschreibungen
Von der Möglichkeit von Nebenangeboten wird nach Auffassung des RPA zu wenig
Gebrauch gemacht :
Bei den öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen werden bisher laut
Vertragsbedingungen in der Regel ( bis auf sehr wenige Ausnahmen ) keine
Nebenangebote zugelassen.
H
Das RPA regt an, in möglichst vielen Ausschreibungen Nebenangebote
zuzulassen, damit Alternativen zur ausgewählten Bauleistung angeboten werden
und somit Möglichkeiten zur Senkung der Baukosten entstehen.
Unabhängig davon wird ergänzend auf Ausführungsbestimmungen zum Runderlass
des Finanzministeriums vom 18.12.2003 hingewiesen, wonach eine „unterlassene
Anforderung von Nebenangeboten / Änderungsvorschlägen“ für VOB / VOL –
Leistungen bei diesbezüglichen Zuwendungen an die Kommune sogar zu deren
Widerruf führen kann.
2.4
Beauftragung von Ingenieurbüros bei Maßnahmen geringen Umfangs
H
Bei einigen kleineren Baumaßnahmen wurden externe Ingenieure mit der Planung
und Abwicklung beauftragt, obwohl das erforderliche Fachwissen und Fachpersonal
dafür im Eigenbetrieb Straßen vorhanden ist. Gerade bei den kleineren
Maßnahmen sind die Kosten laut HOAI (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure ) in Relation höher als bei umfangreichen Maßnahmen.
Hier zwei Beispiele:
- Gehwegausbau, Schlussrechnung
€ 23.320,27, Kosten Ingenieurbüro (bisher ohne Lph 9 ) € 3.729,29
- Aufstellfläche Bus-Wartehalle, Auftrag Straßenbau € 6.592,20,
Kosten Ingenieurbüro € 1.344,56
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H
Weiterhin werden oft Umbau- und Modernisierungszuschläge von 20-25 % mit den
Ingenieurbüros vereinbart. Hier ist zu beachten, dass diese nur bei wesentlichen
Eingriffen in den Bestand ( in die Konstruktion ) akzeptabel sind.
Dies sowie eine Bewertung (Punktebewertung nach § 53 Abs. 2-4 HOAI
erforderlich) des Schwierigkeitsgrades und der Kriterien sind grundsätzlich bereits
per Vermerk zur Auftragvergabe zu begründen, um Transparenz sicherzustellen.
Aus Kostengründen muss eine restriktive Handhabe der Zuschläge gewährleistet
und nachvollziehbar sein.
3. Erschließungs-/ Ablösebeiträge
(Prüfung 2004, bereits im Ausschuss 2004 + 2005 berichtet)
hier : Prüfung der rückständigen Abwicklungen
RPA : ganzjährig
Bericht Eigenbetrieb: 11.09.2006
Geprüft wurde in 2004 die fristgerechte Abrechnung der Erschließungsbeiträge (s.
Bericht Jahresabschluss .
•
•
•
im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie
im Interesse einer kalkulierbaren Abwicklung für die Anlieger und
einer gewissen Gleichbehandlung innerhalb der Anliegerschaft
soll eine BauGB-Heranziehung nach der Fertigstellung möglichst zügig durchgeführt
werden, sofern Ablösebeträge nicht vereinbart wurden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass einige Straßen, obschon deren Fertigstellung
bereits mehrere Jahre zurücklag, noch nicht abgerechnet waren. Hierzu gehörten :
•
•
•
•
•
Platanenweg
Matthias-Grell-Str.
Josef-Nix-Str.
Sonnenweg
Ottostraße
Die einzelnen Heranziehungen wurden dem RPA jeweils zur Prüfung vorgelegt. Des
weiteren hat das RPA die Soll – und Ist –Einnahmen geprüft. Das Fachamt hat
gegenüber dem RPA zudem über den Fortlauf der Maßnahmen wie folgt berichtet,).
Demnach
wurden
seit
dem
letzten
Prüfbericht
nachfolgende
Erschließungseinnahmen
(Erschließungsbeiträge
nach
BauGB
u.
Straßenbaubeiträge nach KAG) gegenüber den Beitragspflichtigen geltend gemacht:
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Abrechnungsjahr 2005 (letztes Quartal) :
- Abrechnung BauGB
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB
Reinoldweg
Pastor-Faßbender-Str.
BP 119, Gymnich
Zunftstraße:
Josef-Zilken-Straße
Gesamteinnahmen letztes Quartal 2005
132.478,68 Euro
10.346,49 Euro
208.332,29 Euro
43.992,80 Euro
2.831,03 Euro
_____________
397.981,29 Euro
Abrechnungsjahr 2006 (Stand 11.09.2006) :
- Abrechnung BauGB
- Abrechnung BauGB
- Abrechnung BauGB
- Abrechnung BauGB
- Abrechnung BauGB
- Abrechnung BauGB
- Abrechnung BauGB
- Abrechnung BauGB
- Abrechnung KAG
Josef-Nix-Straße
23.435,73 Euro
Platanenweg
1.648,06 Euro
Auf dem Hostert
42.974,75 Euro
Sonnenweg
2.987,25 Euro
Elisabeth-Jansen-Str.
24.393,58 Euro
Ottostraße:
25.236,64 Euro
Pfarrer-Paul-Huhnen-Str:
51.010,97 Euro
Kampstraße,östlicher Teil
25.706,59 Euro
Beleuchtung Bonner Ring
5.043,50 Euro
(Abschnitt An der Patria bis Dieselstraße)
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB Pastor-Faßbender-Straße
38.783,33 Euro
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB Im Gratessengarten
12.215,75 Euro
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB Ackerstraße
12.745,39 Euro
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB Gildestraße
51.960,00 Euro
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB BP 119, Gymnich
80.390,09 Euro
- Nachzügler Ablöseverfahren BauGB Molkereistraße
10.455,53 Euro
____________________
Gesamteinnahmen 2006 (Stand heute)
408.987,16 Euro
Das RPA hat die Buchführung im Hinblick auf ordnungsgemäße Sollstellung in
weiten Teilen nachvollzogen.
Rest 2005 :
• Soll : Die einzelnen Fälligkeiten für den Zeitraum letztes Quartal 2005 lagen
für 38 Zahlungspflichtige vollständig zwischen 01.10.2005 und 15.12.2005
• Ist : Alle Zahlungseingänge wurden nachgewiesen.
Abrechnungsjahr 2006 :
• Soll : die einzelnen Fälligkeiten für die o.g. Abrechnungsmaßnahmen in
2006 lagen / liegen für 86 Zahlfälle zwischen 01.02.2006 und 15.10.2006.
• Ist : die Zahlungen sind teilweise eingegangen. Die noch offenen Posten
beziehen sich auf aktuelle Fälligkeiten, Mahnverfahren werden vom
Eigenbetrieb Straßen etwa alle 2 Monate eingeleitet.
H
Säumniszuschläge sind bei verspäteter Zahlung ebenfalls zu erheben und zwar 1
v.H. der Hauptforderung für jeden begonnenen Monat der Säumnis, unabhängig von
der Mahnung. Das Buchführungssystem weist diese vor dem Mahnlauf jedoch nicht
aus, so dass Zahlungsverspätungen bis etwa 2 Monate folgenlos bleiben.
P:\14\Jahresabschluss-65- 2005.WPD
Das ist nicht in Ordnung, da zum einen die pünktlichen Zahler quasi benachteiligt
sind und zum anderen die Stadt bei den unpünktlichen Zahlern (bis 1 Woche ist
natürlich Schonfrist) Zinsnachteile für diesen Zeitraum hinnimmt.
Mit dem Eigenbetrieb wurde daher besprochen, dass – in Zusammenarbeit mit
den regelmäßigen Mahnläufen - künftig eine Nachfestsetzung der diesen
Zeitraum betreffenden Säumniszuschläge erfolgt (von Kleinbeträgen
abgesehen).
Die im seinerzeigen Prüfbericht unter RPA mit „H“ benannten rückständigen
Abrechnungen sind damit erfolgt. Zur Abrechnung Matthias-Grell-Straße berichtet
der Eigenbetrieb: „eine nachgehende Teilabrechnung über Grunderwerbskosten hat
sich erübrigt, da für die Verkehrsfläche weniger Grundstücksfläche benötigt wurde,
als ursprünglich für erforderlich gehalten. Bereits geleistete Grundstücksankäufe
wurden rückabgewickelt, so dass der Stadt letztlich keine Grundstückskosten
entstanden waren. Dies wurde dem Rat entsprechend in seiner Sitzung vom
20.12.2005 im Rahmen der Beschlusskontrolle mitgeteilt.“
Die bereits fertig vorliegende Abrechnung Kampstraße, südlicher Teil
(Einnahmevolumen: ca. 45.000,- Euro), muss lt. Eigenbetrieb aus rechtlichen
Gründen zurückgestellt und veränderten Gegebenheiten angepasst werden, da hier
eine abrechnungsrelevante Abänderung des maßgebenden Bebauungsplans 89 a
zu erwarten ist. Hier bleibt das Bebauungsplanverfahren abzuwarten.
Des weiteren :
• in Abrechnungserstellung : Siemensstraße (erwartete Einnahmen : 100.000
EURO) Ende 2006 / Anfang 2007 nach Fertigstellung der Grünanlagen /
Widmung
• Bezüglich BP 140 (Gewerbepark) liegen noch keine Ablöseverträgen vor.
4.
Prüfung der Sonderkasse Eigenbetrieb Straßen
Bei der Kassenbestandsaufnahme sowie der Kassenprüfung werden die
Geldbewegungen des Eigenbetriebes miterfasst. Die unvermutete Kassenprüfung
erfolgte wegen der verzögerten Fertigstellung der Jahresabschlussarbeiten in zwei
Teilprüfungen : vom 02.05. bis 25.05.2005 sowie vom 01.08. bis 04.08.2005.
Weiterhin wurden vom 14.11. - 20.12.2005 unvermutet die Buchungen des Monats
September 2005 nach den Auszügen der Geschäftskonten in der kfm. Buchführung
und
den
Büchern
der
Stadtkasse
(Tagesabschlüsse
mit
Kassenbestandsfortschreibung, Summenfortschreibung und Schwebepostenaufstellung zur
Sonderkasse 494) überprüft.
Art der Prüfung
Prüfzeitraum
Unvermutete Prüfung Kasse / Sonderkasse
02.05. bis 25.05.2005
Dito
Dito
Kasse / Sonderkasse
Prüfung Buchführung IRP – EB Straßen
P:\14\Jahresabschluss-65- 2005.WPD
01.08. bis 04.08.2005
14.11. bis 20.12.2005
Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse des
Eigenbetriebes an die Stadtkasse übertragen wurden. Im Bereich des
Eigenbetriebes “Straßen” wurde die kaufm. Buchhaltung eingeführt (“IRP”). Die
einzelnen Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht zum Soll gestellt
und auch ist-seitig nicht als Einzelposten dargestellt. Als Kassenbuchung (Ist)
werden die in den Kto. Auszügen ausgewiesenen Gesamtsummen in den Verwahrund Vorschusskonten der Stadtkasse gebucht. Darauf basieren die
Tagesabschlüsse und der Jahresabschluss.
Evt. Restanten werden aufgrund der Buchführung in IRP beim Eigenbetrieb ermittelt
; der Stadtkasse werden dann zwecks Einleitung der Mahn- und Vollstreckungsverfahren entsprechende Aufträge erteilt. Unterjährig erfolgte hier eine
Änderung dahingehend, dass der Eigenbetrieb die Mahnungen einschl. der
Nebenkosten (Säumniszuschläge, Gebühren, Kosten) selber aus der IRP-Datei
erstellt.
Die Prüfung der Forderungsbearbeitung erfolgt im Rahmen der Prüfung der
Sonderkasse.
Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus § 103 Abs. 1 GO.
Abstimmung Buchführung Eigenbetrieb / Konto / Stadtkasse
Konto 1200031 Kreissparkasse Köln Kto. 191...
Abstimmung nach Bewegungen September 2005
Neuer Saldo
Auszug 182
30.09.05
- 203.594,22
Alter Saldo
Auszug 163
31.08.05
59.858,12
Bewegung lt. Kontenauszüge
263.452,34
Bewegungen Sachkonten IRP
Anlage
263.452,34
Abstimmung mit Stadtkasse (Buchungen)
Gesamtbetrag GKZ 494
./. Bestand VR-Bank
./. Tagesgeld
TA 05.10.2005
1.799.504,53
3.098,75
2.000.000,00
2.003,098,75
Entspricht Kto. Auszug vom 30.09.05
- 203.594,22
Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse überein. Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe
gerechtfertigt.
Konto 1205033 VR-Bank Brühl-Erftstadt Kto. 100......
Abstimmung nach Bewegungen September 2005
Neuer Saldo
P:\14\Jahresabschluss-65- 2005.WPD
Auszug 161
30.09.05
3.101,26
Alter Saldo
Auszug 146
31.08.05
28.802,35
Bewegung lt. Kontenauszüge
Bewegung lt. Prüfung Sachkonto
25.701,99
Anlage
25.701,99
Abstimmung mit Stadtkasse (Buchungen)
Gesamtbetrag GKZ 494
TA 06.10.2005
+ Bestand KSK Köln
- 203.594,22
./. Tagesgeld
2.000.000,00
Entspricht Kto. Auszug vom 30.09.05
1.799.507,04
1.796.405,78
3.101,26
Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse überein. Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe
gerechtfertigt.
Geldanlagen:
Tagesgeld variabel an Stadt am 29.11.2005 = 1.050.000 €
Die Stadt erhält das Tagesgeld als Kassenbestandsverstärkung. Die Verzinsung
dafür beträgt aktuell = 1,55 %.
Der Zinssatz wird bei der KSK Köln tagesaktuell abgefragt und entsprechend dem
Eigenbetrieb vergütet.
Bei längerfristigen Tagesgeldern Eigenbetrieb an Stadt wird auf Grund der Basis der
KSK-Zinssätze ein entsprechender Durchschnittswert ermittelt.
ERGEBNIS
Die Buchführung der bei der Stadtkasse geführten Sonderkasse GKZ 494 stimmt
hinsichtlich
•
•
•
Saldo Bankkontostände
ausgewiesener
Schwebeposten
in
den
zu
Tagesabschlüssen
Buchungsbestand gemäß Summenfortschreibung
Grunde
gelegten
mit den Fortschreibungen der Debitoren-/ Kreditorenbestände des IRP-Buchungssystems des Mandanten 300 überein.
•
Die Buchungen auf den IRP-Konten des Eigenbetriebs Straßen sind nach
Abgleich mit den Bankkonten für die Betriebszweige im Prüfzeitraum
vollständig erfasst.
P:\14\Jahresabschluss-65- 2005.WPD
5. Sonstige Prüfbereiche
Reinigungskolonne
Der Prüfbericht zum Thema „Reinigungskolonne“ wurde den politischen Gremien
per separater Vorlage bereits Anfang 2006 vorgelegt.
Da über den Fortbestand dieser Einrichtung (Testfase und Verträge laufen am
28.02.2007 aus) nunmehr zu entscheiden ist, wird der Bericht aus diesem Grunde
hier nochmals abgelichtet :
Auf die Änderung im Bereich „Wild gekippter Müll“ bezüglich der Kostenerstattung
durch –32- an –65- wird hingewiesen.
-----------------------------------------------Die Installierung einer städt. „Reinigungskolonne“, urspr. anzugliedern beim
Betriebszweig „städt. Dienste“ –81-, wurde durch den Rat am 09.12.2003 per
Vorlage V7/2990 beschlossen.
Das RPA hat die Einhaltung der Bedingungen anhand der Vorgänge /
Beschaffungen / Arbeitsverträge sowie anhand der Wirtschaftspläne 2005/2006 und
– vorläufiger - Bilanz 2005 untersucht und berichtet beiliegend hierzu.
Wesentliche Inhalte der Vorlage / des Beschlusses :
•
•
Testphase 3 Jahre
4 Arbeiter + ggfls. für die Stadt kostenlose Praktikanten 1 Kleinlaster, 1
Anhänger
• ggfls. Lohnkostenzuschüsse
• Finanzierung durch
a) Reduzierung bisheriger Vergaben an Unternehmer
b) Interne Kostenumlagen für weitere Leistungserbringungen für städtische Ämter
• dadurch Kostenneutralität der Reinigungstruppe
Ergebnis :
•
Nach Gegenüberstellung Aufwand / Ertrag / Reduzierung Fremdvergaben /
erbrachte Zusatzleistungen durch die Truppe kann die Reinigungskolonne
bezüglich der eigenen Bilanzsumme aufgrund der hohen Einnahmekalkulation
als relativ kostenneutral bezeichnet werden; allerdings ist die
Reinigungstruppe nicht für alle Fachbereiche günstiger: z.B. Kleinaufträge:
Reinigungskolonne : 1 Stunde für – obligatorisch – immer 2 Arbeiter einschl.
Lieferwagen = 65 €. Hier könnte - z.B. für Sonderaufträge Ordnungsamt –
nachgebessert werden.
Achtung :
Diese Kalkulation wurde von –65- überarbeitet : anstatt 65 € werden ab
26.06.06 nur noch 50 € pro Stunde inkl. 2 Arbeiter, LKW und Abtransport
berechnet.
Ebenso
ist
eine
Pauschalabrechnung
zur
Verwaltungsvereinfachung auf der Basis von 1.000 € monatl. möglich.
P:\14\Jahresabschluss-65- 2005.WPD
Damit liegt der Preis im unteren marktüblichen Bereich. Entsprechende Angebote
von Unternehmen wurden dem RPA vor der gemeinsamen Besprechung –32-/65-/-14- vorgelegt.
•
Die tatsächlichen Volumina in den einzelnen Fachbereichen gehen teilweise
erheblich über die Planungen hinaus. Hierzu wurde der Eigenbetrieb um
Erläuterung gebeten.
Nach dessen Ausführungen sind im Vergleich zum Ursprungsmodell
veränderte Mengen / Stückzahlen / Häufigkeiten und veränderte
Preiskalkulationen für die Abweichungen verantwortlich ; im Gegenzug sind
nicht alle Kostenvorteile der Truppe bezifferbar, s. Stellungnahme.
•
Mit Ablauf der 3-jährigen Testphase ist über einen Fortbestand und damit
eine
Festanstellung
der
Reinigungsmitarbeiter
zu
entscheiden.
Ausnahmetatbestände für weitere Befristungen sind nach Rücksprache mit
dem Personalamt z.Zt. nicht erkennbar.
•
Das unternehmerische Risiko trägt die Stadt / der Eigenbetrieb (z.B.
fortwährender
Personalaufwand
auch
bei
Ausfällen,
parallel
Inanspruchnahme von Unternehmern notwendig, erhöhte Betriebskosten
durch Materialschäden usw.) .
Positiv zu bewerten :
•
Hohe Flexibilität der Gruppe, dadurch
Aufgabenerledigung vor Ort gewährleistet
•
Aufgabenzuteilung in unterschiedlichen Bereichen – bedarfsgerecht –
möglich, nicht nur Leistung gemäß Auftragsvergabe ; kurzfristige
Nachbesserungen durch direkten Zugriff
•
Zufriedenheit in der Bürgerschaft, entsprechende Schreiben finden sich in den
Vorgängen
sofortige
oder
zeitnahe
Des weiteren s. gesonderter Berichtsteil.
5.1 Visakontrollen
Verschiedene Aufträge an einen anderen Eigenbetrieb wurden zusätzlich und
außerhalb eines vorab festgelegten „Rahmenvertrages“ , z.T. telefonisch /
mündlich erteilt, z.t. wertmäßig im 5-stelligen Bereich :
Das RPA schließt sich zwar der Auffassung an, dass hier, quasi im Rahmen von
inhouse-Vergaben, förmliche Ausschreibungen nicht durchzuführen sind.
Dennoch ist Transparenz und zumindest Preisangemessenheit in irgendeiner Form
zu dokumentieren.
Daher besteht das RPA darauf, auch in solchen Fällen nachvollziehbare
Aufträge zu erteilen.
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Insgesamt wurden den Stadtwerken in 2005 für Unterhaltungsarbeiten aus dem
Budget Straßen immerhin Aufträge über 136.350 € erteilt.
Im Rahmen des § 4 Abs.1 Buchst.b der Rechnungsprüfungsordnung bittet das RPA
– außer dem „Jahresvertrag“ – künftig auch hier um Vorlage zusätzlicher Aufträge
oberhalb 2.000 €.
Des weiteren siehe gesonderter Bericht.
6. Bei den Prüfungen wurden im Ergebnis schwerwiegende Verstöße nicht
festgestellt; die o.g. Hinweise / Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden
künftig beachtet.
Erftstadt, den 17.10.2006
( Walter )
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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