Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsamt Stadt Erftstadt
Anlage zu V 693 / 2006
Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes „Immobilienwirtschaft“
1.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zur Durchführung insbesondere nachfolgender
Prüftätigkeiten verpflichtet :
•
•
•
•
•
•
•
Prüfungen gem. § 8 der Betriebssatzung / § 103 Gemeindeordnung NRW
Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft
Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft
Die Kassenbestandsprüfungen der Sonderkasse
Die Kassenprüfungen einschl. Jahresabschluss der Sonderkasse
Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der
Tagesabschlüsse
/
Kassenbestandsfortschreibungen
sowie
des
Jahresabschlusses
Sonstige Prüfungen, z.B. aufgrund von Prüfauträgen oder prüfungsrelevanten
Sachverhalten
1.1 Vergabestelle
Das RPA hält - grundsätzlich - eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen,
zumindest was den Bereich VOB / Eigenbetriebe angeht, durch eine „Vergabe“ oder
„Submissionsstelle“ für sinnvoll. Grund : die Trennung zwischen Vergabe und
Bauabwicklung sowie die Möglichkeit neutraler, zusätzlicher Bieterauswahl fördert
Wettbewerb und wirkt präventiv gegen Korruption.
Alternativ wird mit Zustimmung des Rates seit Beginn des Jahres 2005 für eine
Testfase von 2 Jahren folgendes Verfahren bei der Stadt Erftstadt durchgeführt :
Im Bereich der beschränkten Ausschreibungen können Bietervorschläge eines
Eigenbetriebes durch einen jeweils anderen Eigenbetrieb geändert oder ergänzt
werden. Die Bieterauswahl erfolgt somit immer im Mehraugenprinzip.
Das RPA hatte einen Erfahrungsbericht zugesagt:
Der Focus des Rechnungsprüfungsamtes war hauptsächlich gerichtet auf die sog.
„beschränkten“ Ausschreibungen – die der Gesetzgeber in den Verdingungsordnungen
aus Vereinfachungsgründen toleriert. Hierbei wird zwar ein förmliches Vergabeverfahren
gem.
Verdingungsordnung
durchgeführt,
d.h.
einheitliches,
offizielles
Leistungsverzeichnis, einheitliche Vertragsbedingungen, Submission, usw., jedoch
findet dieser Wettbewerb nur im Rahmen eines „auserwählten“ Bieterkreises statt. Es
kann sich also nicht jeder potenzielle Anbieter bewerben.
Diese Vorabauswahl ist es, die - durch das Auswahlermessen – besonderer
Transparenz unterworfen sein muss.
-14-Jahresbericht 2005 EB Immobilien
•
Das Bieterauswahlverfahren wurde dahingehend geöffnet, dass in den
Eigenbetrieben für die verschiedenen Gewerke inzwischen Bieterlisten mit
einer Vielzahl von möglichen Anbietern gepflegt werden. Bei einer geplanten
beschränkten Ausschreibung werden 5 (oder mehr) dieser potentiellen
Anbieter einem jeweils anderen städt. Eigenbetrieb als Vorschlag vorgelegt. Der
befragte Eigenbetrieb kann nunmehr dem Vorschlag zustimmen, oder – aus der
beigefügten Bieterliste - andere potentielle Anbieter beifügen / austauschen.
Das Verfahren funktioniert grundsätzlich, vom abweichenden Vorschlagsrecht
wird, zumindest hin und wieder, Gebrauch gemacht, das RPA wird diese
Ergänzungen auch forcieren, sollte das Verfahren fortgesetzt werden. Eine
Beispielliste für den hier geprüften Eigenbetrieb ist beigefügt.
Für eine Zentralisierung spricht allerdings vor wie nach:
• Einheitliche Vorgehensweise garantiert
• Fachwissen gebündelt
• Prävention gegen mögliche Vorteilsnahmen durch die Trennung
Sachbearbeitung / Bauüberwachung von den vergabeseitigen Vorbereitungen /
Entscheidungen, unabhängig von der Art der Vergabe / Ausschreibung
Die Betriebsleitungen sprechen sich mit dem Argument, eine Zentralisierung sei ein
unnötiger bürokratischer Aufwand, einstimmig dagegen aus. Eine gesetzliche
Verpflichtung zur Zentralisierung gibt es nicht. Allerdings berichten verschiedene
Behörden durchaus von positiven Erfahrungen mit dieser Einrichtung. Voraussetzung
war allerdings jeweils die Verlagerung von Personal in die Vergabestelle.
Da das Auswahlverfahren im Bereich der beschränkten Ausschreibungen
• auf eine transparentere Basis gestellt wurde
• das RPA grundsätzlich bei Vergaben ab 2.000 € eine Vorabprüfung durchführt
und dabei sämtliche Vergleichsunterlagen nachvollzieht
• dabei verschiedentlich Hilfestellung leistet oder fehlerhafte Vergaben stoppt,
ist die derzeitige Lösung - aus wirtschaftlicher Sicht und unter Zugrundelegung der
stadteigenen Vergaberichtlinien - letztlich ein tragfähiger Kompromiss.
2. Prüfung der Vergaben
In 2005 unterlagen Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab
2.000,00 € sowie alle Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen
einschl. der Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse der Visakontrolle / Prüfung.
Dies entspricht den gesetzlichen Grundlagen und den Regelungen der
Rechnungsprüfung für die allgemeine Verwaltung.
Durch diese Praxis im Rahmen des Tagesgeschäftes werden Fehler bereits im
Vorfeld festgestellt und können korrigiert werden. Spätere Beanstandungen
können dadurch in vielen Fällen vermieden werden.
-14-Jahresbericht 2005 EB Immobilien
Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen und
ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (VOL / VOB); hier
insbesondere bei der formellen Abwicklung beschränkter sowie öffentlicher
Ausschreibungen:
•
•
•
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•
•
•
Vorkalkulation erstellen
genaue Definition der erforderlichen Leistungen;
Definition der Leistungseinheiten;
Aufbau einer Ausschreibung;
Wahl des Vergabeverfahrens, Durchführung und Abwicklung;
Auftragsvergabe vorbereiten und durchführen;
Leistungskontrolle, Abnahme, Zahlungen, Prüfen der Rechnung.
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment werden meistens der
Stadt oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei werden entweder
Preisanfragen durchgeführt oder es wird auf kürzlich erfolgte Ausschreibungen
zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und vereinbart. In vielen Fällen
sind bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen in Schulen oder Kindergärten
keine zeitaufwendigen Preisvergleiche möglich, um den Betriebsablauf nicht zu
unterbrechen oder zu stören bzw. Unfallgefahren sofort zu beseitigen. Hier hat es sich
bewährt, dass auf ortsansässige bzw. in der näheren Umgebung vorhandene
Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden kann. Für verschiedene Gewerke bestehen
auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen werden, wie mit den Wertgrenzen
festgeschrieben, bis = < € 7.500,00 / € 15.000,00 ( Baunebengewerbe/
Bauhauptgewerbe ) eine Preisanfrage bei mindestens drei Anbietern gemacht, darüber
hinaus wird eine beschränkte Ausschreibung erstellt. Ab € 30.000,00 (€ 50.000,00 bei
Bauhauptgewerbe) werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
Soweit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen in
Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit sich wiederholen, wird mit den Fachämtern eine
entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart.
Einzelne geringfügige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung ( z.B. Eintragung der
geprüften + ggf. berichtigten Endsummen in die Submissionsniederschrift, Ergänzung
des gesetzl. Vergabevermerks ) wurden unmittelbar mit dem Eigenbetrieb abgeklärt
und erledigt und sind daher hier nicht weiter aufgeführt.
2.1
Sonstige Hinweise zu Ausschreibungsverfahren
H
Bei den Angebotsprüfungen von öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen
wurde dabei im Bereich des Eigenbetriebs Immobilien z.B. auf aus
Rechtssicherheitsgründen zwingend zu beachtende Verfahrensvorschriften gem. VOB /
VOL hingewiesen, wie:
•
•
Fehlende Prüfvermerke auf den Leistungsverzeichnissen als Nachweis der
fachtechnischen und rechnerischen Prüfung:
(Beispiel :Glas- und Rahmenreinigung an städtischen Schulen, € 12.806,40)
Nicht vollständige Angaben in Submissionsprotokollen
-14-Jahresbericht 2005 EB Immobilien
2.2
Prüfung der Unterhaltungsarbeiten an Schulen
Siehe gesonderter Berichtsteil
2.3 Vorlagen, die – 14 – vor Beschlussfassung nicht vorgelegt wurden
Die aufgeführten Vorlagen mit den entsprechenden Angeboten oder
Ausschreibungsunterlagen konnten vom RPA vor Beschlussfassung sachlich und
technisch nicht geprüft werden, da sie nicht vorgelegt wurden. Die Aufzählung der
Vorlagen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Eine nachträgliche Prüfung der Vergabe bzw. der Angebote mit eventuell erforderlichen
Korrekturen könnte ebenso eine Korrektur des Beschlusses erforderlich machen.
Gerade im Bereich der Vergabeprüfungen und bei den Honorarangeboten sind
Korrekturen / Klarstellungen oder Ergänzungen nicht unüblich.
Daher ist – nicht nur nach Auffassung des RPA - eine Überprüfung vor
Beschlussfassung erforderlich. Im übrigen schreibt der Gesetzgeber in § 103 der
Gemeindeordnung die Prüfung der Vergaben durch das RPA verbindlich vor.
Einzelheiten s. gesonderter Berichtsteil.
Die Prüfbemerkungen waren in diesen Fällen zwar nicht gravierend und führten damit
nicht zur Aufhebung des Vergabeverfahrens – dennoch wären sie bei
ordnungsgemäßer Vorlagenprüfung vermieden worden.
2.4
Nebenangebote bei Ausschreibungen
Von der Möglichkeit von Nebenangeboten wird nach Auffassung des RPA zu wenig
Gebrauch gemacht.
Bei den öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen werden bisher laut
Vertragsbedingungen in der Regel ( bis auf sehr wenige Ausnahmen ) keine
Nebenangebote zugelassen.
H
Das RPA regt an, in möglichst vielen Ausschreibungen Nebenangebote zuzulassen,
damit Alternativen zur ausgewählten Bauleistung angeboten werden und somit
-14-Jahresbericht 2005 EB Immobilien
Möglichkeiten zur Senkung der Baukosten entstehen.
Unabhängig davon wird ergänzend auf Ausführungsbestimmungen zum Runderlass des
Finanzministeriums vom 18.12.2003 hingewiesen, wonach eine „unterlassene
Anforderung von Nebenangeboten / Änderungsvorschlägen“ für VOB / VOL –
Leistungen bei diesbezüglichen Zuwendungen an die Kommune sogar zu deren
Widerruf führen kann.
3. Prüfung Gemeindegliedervermögen Ahremer Heide
Bericht RPA : 13.2.2006
Stellungnahme FA : 16.02.06
Gemäß § 95, Abs. 1, Ziffer 1 Gemeindeordnung gehört Gemeindegliedervermögen
zum Sondervermögen der Gemeinde.
Das vorhandene Gemeindegliedervermögen „Ahremer Heide“ ging zum Zeitpunkt der
Gründung des Eigenbetriebes „Immobilien“ in diesen über.
Einnahmen
Mieten/Pachten
Zinsen
Jagdpacht
Betrag
Ausgaben
Betrag
5.145,96 € Grundsteuer usw.
952,71 €
8.707,60 €
21,14 € Zuschüsse
0,00 € Entnahme
Rücklage
5.167,10 €
Stand der Sonderrücklage per 31.12.2004
./. Entnahme in 2005
Stand der Sonderrücklage per 31.12.2005 (Mindestbestand)
- 4.134,95 €
*
5.525,36 €
4.135,95 €
4.134,95 €
1,00 €
Die Ausgaben für Zuschüsse usw. wurden geprüft. Die Abrechnungen lagen vor und
waren nachvollziehbar.
*H
Die Ausgaben übersteigen demnach die Einnahmen um 358,26 €.
Stellungnahme auf Grund der Nachfrage des RPA zum Fehlbetrag:
Ende vergangenen Jahres sind Gelder ausgezahlt worden, für die kein Grundsatz-beschluss existierte. Da
der Betrag jedoch in Vorleistung bereits ausgezahlt war (Jubiläen), wurde dieser erstattet.
-14-Jahresbericht 2005 EB Immobilien
Dieser Fehlbetrag soll im Wirtschaftsplan 2006 aus den laufenden Einnahmen gedeckt
werden.
Den Kuratoriumsmitgliedern wird in der nächsten Sitzung mitgeteilt, dass sich der
Ausgabeansatz 2006 um diesen Betrag verringert.
4.
Prüfung der Sonderkasse „Immobilienwirtschaft“
Bei der Kassenbestandsaufnahme sowie der Kassenprüfung werden die Geldbewegungen des Eigenbetriebes miterfasst. Die unvermutete Kassenprüfung erfolgte wegen
der verzögerten Fertigstellung der Jahresabschlussarbeiten in zwei Teilprüfungen : vom
02.05. bis 25.05.2005 sowie vom 01.08. bis 04.08.2005. Weiterhin wurden vom 16.11.
bis 29.11.2005. unvermutet die Buchungen des Monats September 2005 nach den
Auszügen der Geschäftskonten in der kfm. Buchführung und den Büchern der
Stadtkasse (Tagesabschlüsse mit Kassenbestandsfortschreibung, Summenfortschreibung und Schwebepostenaufstellung zur Sonderkasse GKZ 493) überprüft.
Art der Prüfung
Prüfzeitraum
Unvermutete Prüfung Kasse / Sonderkasse
Dito
Kasse / Sonderkasse
Dito Prüfung Buchführung IRP – EB Immob.
02.05. bis 25.05.2005
01.08. bis 04.08.2005
16.11. bis 29.11.2005
Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse des
Eigenbetriebes an die Stadtkasse übertragen wurden. Im Bereich des Eigenbetriebes
“Immobilien” wurde die kaufm. Buchhaltung eingeführt (“IRP”). Die einzelnen
Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht mehr zum Soll gestellt und auch
ist-seitig nicht mehr als Einzelposten dargestellt. Als Kassenbuchung (Ist) werden die in
den Kto.-Auszügen ausgewiesenen Gesamtsummen in den Verwahr- und
Vorschusskonten der Stadtkasse gebucht. Darauf basieren die Tagesabschlüsse und
der Jahresabschluss.
Evt. Restanten werden aufgrund der Buchführung in IRP beim Eigenbetrieb ermittelt ;
der Stadtkasse werden dann zwecks Einleitung der Mahn- und Voll-streckungsverfahren
entsprechende Aufträge erteilt.
Unterjährig erfolgte hier eine Änderung dahingehend, dass der Eigenbetrieb die
Mahnungen einschl. der Nebenkosten (soweit öffentl.-rechtl. auch Säumniszuschläge,
Gebühren) selber aus der IRP-Datei erstellt.
Die Prüfung der Forderungsbearbeitung erfolgt – stichprobenweise – im Rahmen der
Prüfung der Sonderkasse.
Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus § 103 Abs. 1 GO.
-14-Jahresbericht 2005 EB Immobilien
Abstimmung Buchführung Eigenbetrieb / Konto / Stadtkasse
Buchungs-Konto 1200021 Kreissparkasse Köln Kto. 191......
Abstimmung nach Bewegungen September
2005
Neuer Saldo
Auszug 187
30.09.05
340.305,96
Alter Saldo
Auszug 167
31.08.05
-1.016.660,07
Bewegung lt. Kontenauszüge
1.356.966,03
Bewegung lt. Prüfung Sachkonto
Anlage
1.356.966,03
Abstimmung mit Stadtkasse (Buchungen)
Gesamtbetrag GKZ 493
TA 05.10.2005
./. Bestand VR-Bank
./. Tagesgeld
1.412.992,78
3.298,74
1.750.000,00
1.753.298,74
Entspricht Kto. Auszug vom 30.09.05
•
•
•
-340.305,96
Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse überein.
Die Buchungen auf den IRP-Konten sind ordnungsgemäß.
Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe gerechtfertigt.
Buchungs-Konto 1205021 VR-Bank Brühl-Erftstadt Kto. 100.......
Abstimmung nach Bewegungen September
2005
Neuer Saldo
Auszug 74
30.09.05
3.292,28
Alter Saldo
Auszug 67
31.08.05
1.272,32
Bewegung lt. Kontenauszüge
Bewegung lt. Prüfung Sachkonto
2.019,96
Anlage
2.019,96
Abstimmung mit Stadtkasse (Buchungen)
Gesamtbetrag GKZ 493
TA 05.10.2005
./. Bestand KSK Köln
-340.305,96
./. Tagesgeld
1.750.000,00
Entspricht nicht dem Kto. Auszug vom 30.09.05
-14-Jahresbericht 2005 EB Immobilien
1.412.992,78
1.409.694,04
3.298,74
Eine Übereinstimmung der Schwebepostenaufstellung mit dem Auszug 30.09.05 ist
nicht möglich, da der Auszug erst später gebucht wurde.
Die Verzögerung resultiert aus der tageweise versetzten Buchführung zwischen IRP
und Sachbuch B der Stadtkasse. Im Ergebnis sind die Buchungen richtig erfolgt.
•
•
•
Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse nach Erfassung o.g. Differenz überein.
Die Buchungen auf den IRP-Konten sind ordnungsgemäß.
Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe gerechtfertigt.
Geldanlagen :
Tagesgeld variabel an Stadt am 29.11.2005 = 2.450.000 €.
Die Stadt erhält das Tagesgeld als Kassenbestandsverstärkung. Die Verzinsung dafür
beträgt aktuell = 1,55 %.
Der Zinssatz wird bei der KSK Köln tagesaktuell abgefragt und entsprechend dem
Eigenbetrieb vergütet.
Bei längerfristigen Tagesgeldern Eigenbetrieb an Stadt wird aufgrund der Basis der KSK
– Zinssätze ein entsprechender Durchschnittswert ermittelt.
ERGEBNIS
Die Buchführung der bei der Stadtkasse geführten Sonderkasse GKZ 493 stimmt
hinsichtlich
•
•
•
Saldo Bankkontostände
ausgewiesener Schwebeposten in den zu Grunde gelegten Tagesabschlüssen
Buchungsbestand gemäß Summenfortschreibung
mit den Fortschreibungen der Debitoren-/ Kreditorenbestände des IRP-Buchungssystems bei Mandant 200 Eigenbetrieb Immoboilienwirtschaft überein.
Die Buchungen auf den IRP-Konten des Eigenbetriebs sind nach Abgleich mit den
korrespondierenden Bankkonten ordnungsgemäß erfasst.
5. Sonstige Prüfbereiche
Siehe gesonderter Berichtsteil.
-14-Jahresbericht 2005 EB Immobilien
6.
Bei den Prüfungen wurden schwerwiegenden Verstöße nicht festgestellt; die o.g.
Hinweise / Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden künftig beachtet.
Erftstadt, den 17.10.2006
( Walter )
Leiter Rechnungsprüfungsamt
-14-Jahresbericht 2005 EB Immobilien