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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 354/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 354/2006) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 354/2006)

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Inhalt der Datei

Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt in der 9. Änderung vom 20.06.2006 Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am...........aufgrund der §§7 und 41 (1) f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NW, S. 498) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), in der zuletzt gültigen Fassung, folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt beschlossen: §1 Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Musikschule“ erhebt die Stadt Erftstadt Unterrichtsgebühren. §2 (1) (2) Unterrichtsdurchführung Die Unterrichte finden mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der Schulferien wöchentlich statt. Arbeitsgemeinschaften und Workshops können auch an gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien durchgeführt werden. §3 Gebührensatzung Die Jahresgebühren werden in gleichen Monatsbeträgen erhoben. Die monatlichen Gebühren werden ab 01.07.06 festgesetzt auf: 1. Basisunterricht 1.1 1.2 1.3 1.4 2. 2.1 Singen-Musik-Bewegung Grundklasse Singklasse Musikgarten Instrumentalunterricht Einzelunterricht wtl. 60 Minuten (Klassen) 28,88 € 28,88 € 28,88 € 28,88 € wtl. 30 Minuten 57,76 € wtl. 45 Minuten (4er-/7er-Gruppe) 21,66 € 21,66 € 21,66 € 21,66 € wtl. 45 Minuten 86,64 € (nur im Zeitraum freier Kapazitäten) 2.2 2.3 2.4 2.5 2-er Gruppe 28,88 € 43,32 € 3-er Gruppe 19,25 € 28,88 € 4-er Gruppe 14,44 € 21,66 € Zuzüglich mtl. 2,54 € für die Benutzung von Inventarinstrumenten: Klavier, Schlagzeug, Keyboard. 3. Gemeinschaftsmusizieren - ohne Instrumentalfach wtl. 45 Minuten wtl. 60 Minuten wtl. 90 Minuten 3.1 Schülerensembles 8,39 € 11,18 € 16,78 € 3.2 Erwachsenenensembles 12,45 € 16,57 € 24,91 € 4. Gemeinschaftsmusizieren - mit Instrumentalfach 4.1 Schülerensembles 0,00 € 4.2 Erwachsenenensembles 0,00 € 5. Leihinstrumente 5.1 Die mtl. Miete beträgt: 1. Jahr 11,18 € 5.2 2. Jahr 16,78 € 5.3 3. Jahr 21,86 € 6. Die Höhe der Eintrittspreise bei Veranstaltungen und die Teilnahmekosten für Workshops und Arbeitsgemeinschaften werden fallweise festgelegt. In den folgenden Jahren bis einschließlich 2011 erhöhen sich die Gebühren um jährlich 1,7%. §4 Gebührenermäßigung, Gebührenerlaß Eine Gebührenermäßigung und ein Gebührenerlaß richten sich nach den z. Zt. gültigen allgemeinen Grundsätzen der Abgabenordnung. Die Gebühren für die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente werden für die Besitzer der Erftstadt-Card auf Antrag um 50% ermäßigt. Besitzer der Erftstadt-Card haben freien Eintritt bei Veranstaltungen. §5 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist der Benutzer, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. §6 Entstehen der Gebührenpflicht, Fälligkeit Die Gebührenpflicht entsteht vom 1. des Monats an, in dem die Aufnahme in den Unterricht erfolgt. Die Gebühren werden mit Heranziehungsbescheid festgesetzt. Sie werden vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Beträge für zurückliegende Zeiträume werden innerhalb eines Monats nach Zugang des Heranziehungsbescheides fällig. Eine Abmeldung muss schriftlich 6 Wochen vor Quartalsende erfolgen. Sie wird wirksam zum Ende des ablaufenden Kalendervierteljahres. §7 Inkrafttreten Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1981 in Kraft. Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1988 in Kraft. Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1994 in Kraft. Die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.1995 in Kraft. Die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1997 in Kraft. Die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1999 in Kraft. Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.2002 in Kraft. Die 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.2003 in Kraft. Die 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.2006 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 9.Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt; b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet; oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erftstadt, den BÖSCHE Bürgermeister