Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt
in der 9. Änderung vom 20.06.2006
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am...........aufgrund der §§7 und 41 (1) f der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005
(GV NW, S. 498) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.10.1969 (GV NW S. 712), in der zuletzt gültigen Fassung, folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
der Musikschule der Stadt Erftstadt beschlossen:
§1
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Musikschule“ erhebt die Stadt Erftstadt Unterrichtsgebühren.
§2
(1)
(2)
Unterrichtsdurchführung
Die Unterrichte finden mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage und der Schulferien wöchentlich statt.
Arbeitsgemeinschaften und Workshops können auch an gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien
durchgeführt werden.
§3
Gebührensatzung
Die Jahresgebühren werden in gleichen Monatsbeträgen erhoben. Die monatlichen Gebühren werden ab 01.07.06
festgesetzt auf:
1.
Basisunterricht
1.1
1.2
1.3
1.4
2.
2.1
Singen-Musik-Bewegung
Grundklasse
Singklasse
Musikgarten
Instrumentalunterricht
Einzelunterricht
wtl. 60 Minuten
(Klassen)
28,88 €
28,88 €
28,88 €
28,88 €
wtl. 30 Minuten
57,76 €
wtl. 45 Minuten
(4er-/7er-Gruppe)
21,66 €
21,66 €
21,66 €
21,66 €
wtl. 45 Minuten
86,64 €
(nur im Zeitraum
freier Kapazitäten)
2.2
2.3
2.4
2.5
2-er Gruppe
28,88 €
43,32 €
3-er Gruppe
19,25 €
28,88 €
4-er Gruppe
14,44 €
21,66 €
Zuzüglich mtl. 2,54 € für die Benutzung von Inventarinstrumenten:
Klavier, Schlagzeug, Keyboard.
3.
Gemeinschaftsmusizieren
- ohne Instrumentalfach wtl. 45 Minuten
wtl. 60 Minuten
wtl. 90 Minuten
3.1
Schülerensembles
8,39 €
11,18 €
16,78 €
3.2
Erwachsenenensembles
12,45 €
16,57 €
24,91 €
4.
Gemeinschaftsmusizieren
- mit Instrumentalfach 4.1
Schülerensembles
0,00 €
4.2
Erwachsenenensembles
0,00 €
5.
Leihinstrumente
5.1
Die mtl. Miete beträgt:
1. Jahr
11,18 €
5.2
2. Jahr
16,78 €
5.3
3. Jahr
21,86 €
6.
Die Höhe der Eintrittspreise bei Veranstaltungen und die Teilnahmekosten für Workshops und
Arbeitsgemeinschaften werden fallweise festgelegt.
In den folgenden Jahren bis einschließlich 2011 erhöhen sich die Gebühren um jährlich 1,7%.
§4
Gebührenermäßigung, Gebührenerlaß
Eine Gebührenermäßigung und ein Gebührenerlaß richten sich nach den z. Zt. gültigen allgemeinen Grundsätzen der
Abgabenordnung.
Die Gebühren für die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente werden für die Besitzer
der Erftstadt-Card auf Antrag um 50% ermäßigt.
Besitzer der Erftstadt-Card haben freien Eintritt bei Veranstaltungen.
§5
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Benutzer, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
§6
Entstehen der Gebührenpflicht, Fälligkeit
Die Gebührenpflicht entsteht vom 1. des Monats an, in dem die Aufnahme in den Unterricht erfolgt. Die Gebühren
werden mit Heranziehungsbescheid festgesetzt. Sie werden vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
fällig. Beträge für zurückliegende Zeiträume werden innerhalb eines Monats nach Zugang des
Heranziehungsbescheides fällig.
Eine Abmeldung muss schriftlich 6 Wochen vor Quartalsende erfolgen. Sie wird wirksam zum Ende des ablaufenden
Kalendervierteljahres.
§7
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1981 in Kraft.
Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1988 in Kraft.
Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1994 in Kraft.
Die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.1995 in Kraft.
Die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1997 in Kraft.
Die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1999 in Kraft.
Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Die 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.2003 in Kraft.
Die 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.2006 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 9.Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich
bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b)
diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden;
c)
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet;
oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Erftstadt, den
BÖSCHE
Bürgermeister