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Antrag (Antrag bzgl. Durchführung einer Fußgängerzählung in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,2 kB
Datum
05.12.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. Durchführung einer Fußgängerzählung in Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 19/2006 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.01.2006 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Auschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 17.01.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 07.03.2006 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Durchführung einer Fußgängerzählung in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel sind bisher nicht veranschlagt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.01.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die Durchführung einer Fußgängerzählung im beantragten Umfang kann grundsätzlich nur von einem externen Planungsbüro durchgeführt werden. Entsprechende Kosten dafür sind bisher nicht im Haushalt vorgesehen. Eine genaue Kostenangabe kann erst nach definierter AufgabensteIlung erfolgen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Rahmenbedingungen und Gestaltungsgrundsätze für den Umbau von Bonner Straße und Marktplatz in Lechenich bereits auf der Grundlage von mehreren Workshops und den entsprechenden Entscheidungen in den zuständigen politischen Gremien der Stadt festgelegt wurden. Demnach sind die vorliegenden und im Altstadtkonzept dargestellten Planungsentwürfe das Ergebnis der politischen Grundsatzentscheidung, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei gleichzeitiger Sicherung der Erreichbarkeit des Zentrums für den Individualverk~hr und ÖPNV zu erreichen. An dieser Zielvorgabe orientiert sich somit auch der Umfang der geplanten restriktiven Eingriffe in die Verkehrsabläufe. Insoweit können bei Beibehaltung dieser Prämisse die Ergebnisse einer Fußgängerzählung keine weitreichenden Auswirkungen auf die o. a. bereits festgelegten bzw. geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen haben. Unabhängig davon bleibt die Frage, ob und welche Schlussfolgerungen eine Fußgängerzählung auf die Beurteilung von Chancen bzw. auf die Darstellung von Handlungsfeldern für die künftige geschäftliche Entwicklung der Altstadt hat. (Bösche)