Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
04.04.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
TADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 185/2006
Az.: 6619-3392/60
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.02.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
04.04.2006
Anlage zum Bürgerantrag B08/0887,
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im "Zehntwall"
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.02.2006
Beschlussentwurf:
Eine Änderung der Verkehrsführung in der Straße „Zehntwall“ kann nur im Rahmen eines
Gesamtverkehrskonzeptes für den Altstadtbereich erfolgen.
Die Einbahnstraßenregelung im Zehntwall soll daher in die Gesamtkonzeption “Historische Altstadt
Lechenich” mit einfließen.
Begründung:
Während eines Ortstermins am 02.02.2006 mit Vertretern der Fraktionen, der Polizei, dem
Ortsvorsteher und der Verwaltung wurde die vorhandene Verkehrssituation im Zehntwall
begutachtet. Die Besprechungsteilnehmer stellten einvernehmlich fest, dass dem Wunsch der
Anlieger bezüglich der Zulassung eines Beidrichtungsverkehrs im Abschnitt zwischen
Raiffeisenstraße und Klosterstraße aufgrund des vorhandenen schmalen Straßenquerschnittes
verkehrstechnisch nicht entsprochen werden kann.
Einvernehmend wurde festgehalten, dass eine Änderung der Verkehrsführung nur im
Rahmen eines Gesamtverkehrskonzeptes für den Altstadtbereich erfolgen kann. Deshalb
soll die Einbahnstraßenregelung im Zehntwall in die Gesamtkonzeption “Historische
Altstadt Lechenich” mit einfließen.
(Bösche)