Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 690/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 10.10.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
31.10.2006
29.03.2007
Erneuerung der Beschilderung in der Dr.-Josef-Fieger-Straße zwischen Kölner Ring
und Am Burgfeld
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, die Ausgaben sind im Wirtschaftsplan enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.10.2006
Beschlussentwurf:
In der Dr.-Josef-Fieger-Straße im Abschnitt zwischen Kölner Ring und Am Burgfeld wird die
Beschilderung in der Weise geändert, dass das Parken hier nur mit Bewohnerparkausweis
gestattet ist.
Begründung:
Aufgrund von Klagen der Anwohner über das verkehrsbehindernde Parken in den
Vormittagstunden durch Besucher des Schulzentrums beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung
vom 06.12.1984 ein beidseitiges eingeschränktes Haltverbot (VZ 286 StVO mit dem Zusatz
„werktags von 7 –14 h“). Der Zusatz „Anwohner frei“ sollte die Anwohner von diesem Halteverbot
ausschließen.
Zur Zeit besteht auf der südlichen Fahrbahnseite der Dr.-Josef-Fieger-Straße ein eingeschränktes
Halteverbot (mit dem teilweise nicht mehr lesbaren) Zusatz „werktags 7-14 h; Anwohner frei“.
Diese Kombination ist nach der StVO nicht zulässig. Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs
kann daher in diesem Bereich nicht mehr durchgeführt werden. Den dort parkenden Fahrzeugen
ist nicht anzusehen, ob es sich um Anwohnerfahrzeuge oder um Fremdparker handelt.
Um hier eine eindeutigere Beschilderung zu erhalten, muss die Beschilderung folgenden Inhalt
haben:
Eingeschränktes Halteverbot (VZ 286 StVO), sowie Zusatzschilder „werktags von 07:00 Uhr bis
14:00 Uhr“ und „Bewohner mit Parkausweis Dr.-Josef-Fieger-Straße frei“
Das Ordnungsamt kann bei dieser Ausschilderung den ruhenden Verkehr wieder überwachen. Bei
dieser Beschilderung ist es jedoch unabdingbar, dass sich die Anwohner beim Ordnungsamt einen
Bewohnerparkausweis für 15,--Euro/Jahr beantragen, falls sie im vorgennannten Zeitraum ihr
Fahrzeug dort abstellen wollen. .
(Bösche)
-2-