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Beschlussvorlage (Erneuerung der Beschilderung in der Dr.-Josef-Fieger-Straße zwischen Kölner Ring und Am Burgfeld)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Erneuerung der Beschilderung in der Dr.-Josef-Fieger-Straße zwischen Kölner Ring und Am Burgfeld) Beschlussvorlage (Erneuerung der Beschilderung in der Dr.-Josef-Fieger-Straße zwischen Kölner Ring und Am Burgfeld)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 690/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 10.10.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 31.10.2006 29.03.2007 Erneuerung der Beschilderung in der Dr.-Josef-Fieger-Straße zwischen Kölner Ring und Am Burgfeld Finanzielle Auswirkungen: Keine, die Ausgaben sind im Wirtschaftsplan enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.10.2006 Beschlussentwurf: In der Dr.-Josef-Fieger-Straße im Abschnitt zwischen Kölner Ring und Am Burgfeld wird die Beschilderung in der Weise geändert, dass das Parken hier nur mit Bewohnerparkausweis gestattet ist. Begründung: Aufgrund von Klagen der Anwohner über das verkehrsbehindernde Parken in den Vormittagstunden durch Besucher des Schulzentrums beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung vom 06.12.1984 ein beidseitiges eingeschränktes Haltverbot (VZ 286 StVO mit dem Zusatz „werktags von 7 –14 h“). Der Zusatz „Anwohner frei“ sollte die Anwohner von diesem Halteverbot ausschließen. Zur Zeit besteht auf der südlichen Fahrbahnseite der Dr.-Josef-Fieger-Straße ein eingeschränktes Halteverbot (mit dem teilweise nicht mehr lesbaren) Zusatz „werktags 7-14 h; Anwohner frei“. Diese Kombination ist nach der StVO nicht zulässig. Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs kann daher in diesem Bereich nicht mehr durchgeführt werden. Den dort parkenden Fahrzeugen ist nicht anzusehen, ob es sich um Anwohnerfahrzeuge oder um Fremdparker handelt. Um hier eine eindeutigere Beschilderung zu erhalten, muss die Beschilderung folgenden Inhalt haben: Eingeschränktes Halteverbot (VZ 286 StVO), sowie Zusatzschilder „werktags von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr“ und „Bewohner mit Parkausweis Dr.-Josef-Fieger-Straße frei“ Das Ordnungsamt kann bei dieser Ausschilderung den ruhenden Verkehr wieder überwachen. Bei dieser Beschilderung ist es jedoch unabdingbar, dass sich die Anwohner beim Ordnungsamt einen Bewohnerparkausweis für 15,--Euro/Jahr beantragen, falls sie im vorgennannten Zeitraum ihr Fahrzeug dort abstellen wollen. . (Bösche) -2-