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Beschlussvorlage (1. Anlage zur V 690/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
29.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (1. Anlage zur V 690/2006)

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Inhalt der Datei

Anlage zur V 690/2006 Neuregelung des ruhenden Verkehrs auf der Dr.-Josef-Fieger-Straße im Abschnitt zwischen Kölner Ring und Am Burgfeld Durch eine Befragung der Anwohner in der Dr.-Josef-Fieger-Straße im Abschnitt zwischen Kölner Ring und Am Burgfeld sollte festgestellt werde, ob es eine Mehrheit entweder für die Aufstellung eines eingeschränkten Halteverbotes (VZ Nr. 286 StVO) oder die Nutzung eines Parkausweises gibt. Insgesamt wurden 24 Antwortformulare verteilt, hiervon schickten die Anlieger 11 Stück wieder zurück bzw. gaben diese im Rathaus ab. Folgendes Ergebnis kann aus der Befragung gewonnen werden: 2 Antworten sprechen sich für ein eingeschränktes Halteverbot aus, 4 befürworten die Einführung von Parkausweisen. Weitere 4 Anwohner sprechen sich dafür aus, dass das eingeschränkte Halteverbot aufgehoben wird oder alles so bleiben soll, wie es zur Zeit ist. In einer weiteren Antwort, die ich in der Anlage beigefügt habe, wird die Verkehrsituation allgemein auf dem Kölner Ring bemängelt. Aus den abgegebenen Antworten ist zu erkennen, dass durch die Befragung der Anwohner keine eindeutige Meinung für die Regelung des ruhenden Verkehrs auf der Dr.-Josef-FiegerStraße im genannten Abschnitt gefunden wurde. Da ein Teil der Anwohner auch die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes als Alternative vorgeschlagen hat, möchte ich diesen Vorschlag aufgreifen und in einer Versuchsphase für einen Zeitraum von ca. 6 Monaten die vorhandenen Schilder abhängen um die Parksituation dann zu beobachten. Sollte sich der Versuch nicht bewähren und die Lehrer und Schüler des Schulkomplexes Lechenich hier wieder ihre Fahrzeuge abstellen, sollte für den o.g. Straßenabschnitt auf der Dr.-Josef-Fieger-Straße das Anwohnerparken mit Parkausweisen eingeführt werden. Entsprechend würden dann hier die Verkehrszeichen für das eingeschränkte Halteverbot (VZ Nr.286 StVO) mit den Zusatzzeichen „werktags von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr“ und „Bewohner mit Parkausweis frei“ aufgestellt werden. Die Anwohner können in diesem Fall beim Ordnungsamt einen Parkausweis für 15,-- Euro/ Jahr beantragen, falls sie im vorgenannten Zeitraum ihr Fahrzeug dort abstellen wollen. (Bösche)