Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 646/2007
Az.: 20 20-02
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - - Datum: 10.12.2007
Beratungsfolge
Rat
Termin
18.12.2007
Finanz- und Personalausschuss
12.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das
Haushaltsjahr 2008 mit ihren Anlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.12.2007
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen zur Kenntnis und
verweist an die Fachausschüsse.
Begründung:
Gem. § 80 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat
der Bürgermeister den von ihm festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zur
Beschlussfassung zuzuleiten.
Da der Haushalt 2008 gem. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO als ausgeglichen gilt (fiktiver
Haushaltsausgleich durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage), ist die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes nicht erforderlich.
Insoweit entfallen auch die bisher mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde verbundenen
Auflagen und Bedingungen zur Haushaltsausführung, insbesondere auch die bisher in § 7 Nr. 2. a)
bis f) der Haushaltssatzung 2006/2007 aufgeführten Einschränkungen.
(Bösche)