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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2008 mit ihren Anlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2008 mit ihren Anlagen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 646/2007 Az.: 20 20-02 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - - Datum: 10.12.2007 Beratungsfolge Rat Termin 18.12.2007 Finanz- und Personalausschuss 12.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2008 mit ihren Anlagen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.12.2007 Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen zur Kenntnis und verweist an die Fachausschüsse. Begründung: Gem. § 80 Abs. 2 und 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Bürgermeister den von ihm festgestellten Entwurf der Haushaltssatzung dem Rat zur Beschlussfassung zuzuleiten. Da der Haushalt 2008 gem. § 75 Abs. 2 Satz 3 GO als ausgeglichen gilt (fiktiver Haushaltsausgleich durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage), ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht erforderlich. Insoweit entfallen auch die bisher mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde verbundenen Auflagen und Bedingungen zur Haushaltsausführung, insbesondere auch die bisher in § 7 Nr. 2. a) bis f) der Haushaltssatzung 2006/2007 aufgeführten Einschränkungen. (Bösche)