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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage V8/0925 Freibäder Lechenich und Kierdorf Anstehende Sanierungen bzw. Investitionsübersicht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.05.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage V8/0925 
Freibäder Lechenich und Kierdorf 
Anstehende Sanierungen bzw. Investitionsübersicht) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage V8/0925 
Freibäder Lechenich und Kierdorf 
Anstehende Sanierungen bzw. Investitionsübersicht)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 359/2006 Az.: 81 31-04 Amt: - 81 BeschlAusf.: -81Datum: 25.04.2006 Beratungsfolge Unterausschuss Bäder Termin 18.05.2006 Betriebsausschuss Stadtwerke 30.05.2006 Betrifft: Bemerkungen Anlage zur Vorlage V8/0925 Freibäder Lechenich und Kierdorf Anstehende Sanierungen bzw. Investitionsübersicht Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.04.2006 Beschlussentwurf: Der nachfolgende Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Werkleitung hat in der V 8/0925 (Anlage 3) eine Aufstellung über evtl. anstehende Investitionen im Freibad Lechenich erstellt. Aufgrund des zum damaligen Zeitpunkt nicht exakt zu schätzenden Kosten-Nutzenverhältnisses, sollte für einige Investitionen überprüft werden, inwieweit es wirtschaftlich sinnvolle Alternativen gibt. Es sollte demnach überlegt werden, inwieweit es Sinn macht, den Umkleidetrakt über eine separate Heizung zu versorgen- bzw. diesen von der Heizungszentrale für das gesamte Schwimmbad abzukoppeln. Die Betriebsleitung hat daraufhin ein Ingenieurbüro um die Beantwortung folgender Fragestellung gebeten. In welchem Zustand ist die bestehende Kesselanlage – zuständig für die Beheizung des Beckenwassers und den Umkleidetrakt- des Freibades? Lohnt sich eine Trennung der Anlagen und die separate Versorgung der Duschen und Umkleiden? Ist es sinnvoll, z.B. auf Sonnenkollektoren zur Erwärmung des Wassers zurück zu greifen? Im Ergebnis kann folgendes festgehalten werden: • • • Die Kesselanlage des Bades ist in einem Alter und in einem Zustand, dass mit einem Ausfall jederzeit gerechnet werden kann. Eine Erneuerung wird Kosten in der Größenordnung von rd. 40.000 Euro verursachen. Die Fernwärmeleitung zwischen Umkleidegebäude und Hauptheizung ist defekt. Diese wäre in jedem Fall für die Beibehaltung des derzeitigen Systems zu erneuern. Ferner wird insbesondere in den Wintermonaten für die „Frostfreihaltung“ der Umkleiden ein Betrag von rd. 2500 Euro mehr ausgegeben als dies bei separater Beheizung des Gebäudes der Fall wäre. Die Installation einer separaten Heizungsanlage für die Umkleiden und Duschen würde sich demnach über die ersparten Aufwendungen zur Verlegung der Fernwärmeleitung und einer Brennstoffeinsparung von rd. 2500 Euro pro Jahr, innerhalb von 7- 8 Jahren rechnen. Für die wirtschaftliche Installation von Sonnenkollektoren müsste eine Fläche von etwas über 800 m2 zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist besonders die unbeschattete Südausrichtung erforderlich. Da Flächen in dieser Größenordnung und Lage nicht vorhanden sind, wurde zunächst auf eine detailliertere Untersuchung verzichtet. Das Gutachten liegt in der Sitzung aus und kann von den Ausschussmitgliedern eingesehen werden. Die Werkleitung hat auf Basis der Erkenntnisse aus dem Gutachten das Ingenieurbüro beauftragt, eine Ausschreibung für die Errichtung der Heizungsanlage der Umkleide zu erstellen. Es ist jedoch noch abzuwarten, inwieweit sich eine weitere Lösung für die Beheizung anbietet. In diesem Zusammenhang hat der Eigenbetrieb Immobilien überprüfen lassen, ob und inwieweit eine zentrale Versorgung des Schwimmbades sowie des gesamten Schulzentrums über eine zentrale Anlage möglich ist. Nach ersten Erkenntnissen ergeben sich hier nicht unerhebliche Kostenvorteile. Es bedarf aber noch weiterer Untersuchungen. Die Betriebsleitung rät daher dazu, zunächst die Duschen weiterhin mit den teureren provisorischen Durschlauferhitzern zu betreiben. Ein weiterer zur Überprüfung anstehender Punkt waren die jährlichen Aufwendungen zur Unterhaltung der Becken. Hier war zu untersuchen, in welcher Größenordnung in den nächsten Jahren mit Aufwendungen für Anstriche bzw. Oberflächenbehandlungen gerechnet werden muss. Hier stellte sich die Frage, ob es nicht dauerhaft günstiger wäre, die Beckenwände insgesamt zu „Sandstrahlen“ und dauerhaft zu beschichten. Als Ziel sollte sich die Maßnahme nicht nur über die Zeit sondern auch möglichst innerhalb von fünf Jahren rechnen, weil dann der städtische Haushalt die Verluste der Bäder übernehmen muss. Es wurden zwischenzeitlich Angebote von Fachfirmen eingeholt, welche jedoch mit Beträgen von deutlich über 70.000 Euro abschließen. Dabei wird zwar von nahezu allen eine Langlebigkeit garantiert, aber aufgrund der Zielvorgaben der Ausgangsfragestellung und er derzeitigen Haushaltssituation, kann zu einer derartigen Investition nicht geraten werden. (Bösche) -2-