Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
24.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 7/2008
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 04.01.2008
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.01.2008
Antrag bzgl. Zuschuss für die Anmietung/Einrichtung eines Lagers sowie Zuschuss
an die Erftstädter Tafel
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen bei den HP-Beratungen eingestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.01.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1:
Nach Meinung der Verwaltung macht eine Lagermöglichkeit für Möbel im Rahmen der
Armutsbekämpfung nur dann Sinn, wenn es sich um ein ausreichend großes Möbellager handelt,
dass die Aspekte abdeckt
• Holservice
• Lagerung
• Aufarbeitung/Werkstatt
• Bringservice
• Verkauf
• Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen.
Neben dem Möbellager bietet sich eine Zusammenarbeit gerade im Qualifizierungsbereich mit
örtlichen Kleiderkammern an.
Für eine derartige Maßnahme werden ca. 350 bis 400 qm benötigt.
Für eine Halle in dieser Größenodnung mit den notwendigen Nebenräumen wie sanitären Anlagen
muss eine Jahresmiete von 20.000 bis 25.000 € kalkuliert werden. Diese Kosten sind von einem
freien Träger in der Anlaufphase nicht aufzubringen.
Helios hat seine Bereitschaft erklärt, die Trägerschaft für ein solches Projekt zu übernehmen.
Helios ist ein qualifizierter Maßnahmeträger. Helios wird alle verfügbaren
Finanzierungsmöglichkeiten über Landes- oder Bundeszuschüsse, EU-Mittel, Stiftungsmittel oder
auch Mittel der Arbeitsverwaltung akquirieren. Gleichwohl wird die Stadt Erftstadt bei der Höhe
dieser Miete einen Zuschuss zu ihrer Finanzierung aufbringen müssen.
Helios hat hierbei einem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, der dem Träger eine relative
Sicherheit gibt, ihm aber das wirtschaftliche Risiko nicht nimmt.
Im ersten Jahr übernimmt die Stadt Erftstadt bis zu 100 %, im zweiten Jahr bis zu 75 %, im dritten
Jahr bis zu 50 % und ab dem vierten Jahr bis zu 25 % der Miete. Die Zahlungen erfolgen aber nur
in der Höhe, wenn der Betrieb sich durch seine Erlöse nicht selbst trägt. Erlöse schmälern also
den städtischen Zuschuss.
Nachdem der Sozialausschuss in seiner letzten Sitzung das erste Projekt verworfen hat, ist die
Verwaltung auf der Suche nach Alternativen. Doch sowohl die ständige Recherche im
Immobilienteil der Tageszeitung als auch diverse Kontaktaufnahmen mit Maklern haben bis heute
zu keinem konkreten Ergebnis geführt. Ein Expose über eine Gewerbeimmobilie in einer Größe
von 655 m² liegt zur Prüfung vor. Die Geeignetheit ist noch nicht geprüft. Die Objekt steht ab Ende
2008 zur Verfügung.
Zu 2:
In der Armutsbekämpfung hat auch und gerade die Erftstädter Tafel eine herausragende Funktion.
Für sie wird ein Ladenlokal in Liblar gesucht. Seit Mitte 2007 ist die Verwaltung auf der Suche
nach einer geeigneten Immobilie. Bei freistehenden Ladenlokalen in Liblar wurde jeweils Kontakt
mit den Eigentümern aufgenommen, bisher ohne Erfog. Auch bei der Tafel sollte sich die Stadt
Erftstadt an den Mietkosten beteiligen.
I.V.
(Erner)
-2-