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Antrag (Antrag bzgl. Zuschuss für die Anmietung/Einrichtung eines Lagers sowie Zuschuss an die Erftstädter Tafel)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
24.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 7/2008 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 04.01.2008 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 24.01.2008 Antrag bzgl. Zuschuss für die Anmietung/Einrichtung eines Lagers sowie Zuschuss an die Erftstädter Tafel Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen bei den HP-Beratungen eingestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.01.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: Nach Meinung der Verwaltung macht eine Lagermöglichkeit für Möbel im Rahmen der Armutsbekämpfung nur dann Sinn, wenn es sich um ein ausreichend großes Möbellager handelt, dass die Aspekte abdeckt • Holservice • Lagerung • Aufarbeitung/Werkstatt • Bringservice • Verkauf • Qualifizierung und Beschäftigung von Arbeitslosen. Neben dem Möbellager bietet sich eine Zusammenarbeit gerade im Qualifizierungsbereich mit örtlichen Kleiderkammern an. Für eine derartige Maßnahme werden ca. 350 bis 400 qm benötigt. Für eine Halle in dieser Größenodnung mit den notwendigen Nebenräumen wie sanitären Anlagen muss eine Jahresmiete von 20.000 bis 25.000 € kalkuliert werden. Diese Kosten sind von einem freien Träger in der Anlaufphase nicht aufzubringen. Helios hat seine Bereitschaft erklärt, die Trägerschaft für ein solches Projekt zu übernehmen. Helios ist ein qualifizierter Maßnahmeträger. Helios wird alle verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten über Landes- oder Bundeszuschüsse, EU-Mittel, Stiftungsmittel oder auch Mittel der Arbeitsverwaltung akquirieren. Gleichwohl wird die Stadt Erftstadt bei der Höhe dieser Miete einen Zuschuss zu ihrer Finanzierung aufbringen müssen. Helios hat hierbei einem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, der dem Träger eine relative Sicherheit gibt, ihm aber das wirtschaftliche Risiko nicht nimmt. Im ersten Jahr übernimmt die Stadt Erftstadt bis zu 100 %, im zweiten Jahr bis zu 75 %, im dritten Jahr bis zu 50 % und ab dem vierten Jahr bis zu 25 % der Miete. Die Zahlungen erfolgen aber nur in der Höhe, wenn der Betrieb sich durch seine Erlöse nicht selbst trägt. Erlöse schmälern also den städtischen Zuschuss. Nachdem der Sozialausschuss in seiner letzten Sitzung das erste Projekt verworfen hat, ist die Verwaltung auf der Suche nach Alternativen. Doch sowohl die ständige Recherche im Immobilienteil der Tageszeitung als auch diverse Kontaktaufnahmen mit Maklern haben bis heute zu keinem konkreten Ergebnis geführt. Ein Expose über eine Gewerbeimmobilie in einer Größe von 655 m² liegt zur Prüfung vor. Die Geeignetheit ist noch nicht geprüft. Die Objekt steht ab Ende 2008 zur Verfügung. Zu 2: In der Armutsbekämpfung hat auch und gerade die Erftstädter Tafel eine herausragende Funktion. Für sie wird ein Ladenlokal in Liblar gesucht. Seit Mitte 2007 ist die Verwaltung auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie. Bei freistehenden Ladenlokalen in Liblar wurde jeweils Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen, bisher ohne Erfog. Auch bei der Tafel sollte sich die Stadt Erftstadt an den Mietkosten beteiligen. I.V. (Erner) -2-