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Anfrage (Anfrage bzgl. Instandsetzung einer Mauer auf der Carl-Schurz-Straße )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Theo Mechernich Brühler Straße 1 c 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 6619-3022/16 13.10.2008 Holzdamm 10 Herr Schumacher 0 22 35 / 409-404 Ihre Anfrage vom 04.12.2007 Rat Betrifft: F 644/2007 18.12.2007 Anfrage bzgl. Instandsetzung einer Mauer auf der Carl-Schurz-Straße Sehr geehrter Herr Mechernich, die von Ihnen angesprochene Stützmauer in der Carl-Schurz-Straße wird, wie alle Bauwerke des Eigenbetriebes Straßen, regelmäßig begutachtet. Sobald sicherheitsrelevante Schäden festgestellt werden, lasse ich diese baldmöglichst beheben. Die Fugen der Mauer, einzelne Steine und eine Treppenstufe wurden nach der letzten Besichtigung beanstandet. Das Geländer drohte sich ebenfalls zu lockern. Zusätzlich beschädigte die Müllabfuhr die Mauer mit Ihrem Fahrzeug. Ich habe somit beschlossen, die Sanierung dieser Mauer, wie auch einer Mauern in der Seestraße und in der Straße „Im Höhlchen“ im Wirtschaftsplan 2007 aufzunehmen. Die Reparatur habe ich von einem ortskundigen Ingenieurbüro ausschreiben lassen. Die Klinker der Mauer in der Carl-Schurz-Straße sind zum Teil nur vorgemauert. An einigen Stellen haben sich im vorderen Bereich Steine der Mauer abgelöst und mussten daher ersetzt werden. Bei der Planung konnte dieser Schaden im vorhinein nicht erkannt werden. Die Reparatur war daher umfangreicher als geplant. Die Farbunterschiede zwischen den erneuerten Mauerstücken und den im ursprünglichem Zustand belassenen Mauerpfeilern entsprechen den alten und den neuen Klinkern. Sollten Sie die Mauer von der anderen Seite betrachten, so werden Sie feststellen, dass dort der größte Teil der ursprünglichen Steine noch vorhanden ist. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Mittel für die Unterhaltung der Stützmauer alleine vom Eigenbetrieb Straßen (Stadt) aufgebracht werden müssen, daher ist ein möglichst sparsamer Umgang mit diesen Geldern unumgänglich. Ich kann nur die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit gewährleisten. Antworten auf Ihre Fragen: Zu 1) Der Zustand der Mauer war zu keiner Zeit gefährlich. Aufgrund des Alters ist jedoch zeitweise ein erhöhter Unterhaltungsaufwand unvermeidbar. Zu 2) Da ca. 2/3 der Stützmauer noch im „alten Zustand“ ist, habe ich aus finanziellen Gründen auf eine Sanierung über die gesamte Länge verzichtet. Zu 3) Eine Schlussrechnung liegt noch nicht vor, bisher sind etwa 25.000 € für die Maurerarbeiten berechnet worden. Zu 4) Aus o.g. Gründen ist ein Gesamtaustausch des Vormauerwerks, sowie eine neue Gestaltung der Stützmauer nicht erforderlich. Somit habe ich hierfür auch keine Angebote eingeholt. Zu 5) Weil bei einem Neubau der Pfeiler auch die Rückseite der Mauer aus „optischen Gründen“ hätte erneuert werden müssen, schätze ich die Kosten für Abriss, Entsorgung und Neubau des Verblendmauerwerks auf mindestens das doppelte der jetzt anfallenden Kosten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mittel für eine Unterhaltungsmaßnahme in den seltensten Fällen für eine von allen akzeptierte Verschönerung ausreichen. (Bösche) -2-