Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Theo Mechernich
Brühler Straße 1 c
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
6619-3022/16
13.10.2008
Holzdamm 10
Herr Schumacher
0 22 35 / 409-404
Ihre Anfrage vom 04.12.2007
Rat
Betrifft:
F 644/2007
18.12.2007
Anfrage bzgl. Instandsetzung einer Mauer auf der Carl-Schurz-Straße
Sehr geehrter Herr Mechernich,
die von Ihnen angesprochene Stützmauer in der Carl-Schurz-Straße wird, wie alle Bauwerke des
Eigenbetriebes Straßen, regelmäßig begutachtet. Sobald sicherheitsrelevante Schäden festgestellt
werden, lasse ich diese baldmöglichst beheben. Die Fugen der Mauer, einzelne Steine und eine
Treppenstufe wurden nach der letzten Besichtigung beanstandet. Das Geländer drohte sich
ebenfalls zu lockern. Zusätzlich beschädigte die Müllabfuhr die Mauer mit Ihrem Fahrzeug. Ich
habe somit beschlossen, die Sanierung dieser Mauer, wie auch einer Mauern in der Seestraße
und in der Straße „Im Höhlchen“ im Wirtschaftsplan 2007 aufzunehmen. Die Reparatur habe ich
von einem ortskundigen Ingenieurbüro ausschreiben lassen.
Die Klinker der Mauer in der Carl-Schurz-Straße sind zum Teil nur vorgemauert. An einigen Stellen
haben sich im vorderen Bereich Steine der Mauer abgelöst und mussten daher ersetzt werden. Bei
der Planung konnte dieser Schaden im vorhinein nicht erkannt werden. Die Reparatur war daher
umfangreicher als geplant. Die Farbunterschiede zwischen den erneuerten Mauerstücken und den
im ursprünglichem Zustand belassenen Mauerpfeilern entsprechen den alten und den neuen
Klinkern. Sollten Sie die Mauer von der anderen Seite betrachten, so werden Sie feststellen, dass
dort der größte Teil der ursprünglichen Steine noch vorhanden ist.
Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass die Mittel für die Unterhaltung der Stützmauer alleine
vom Eigenbetrieb Straßen (Stadt) aufgebracht werden müssen, daher ist ein möglichst sparsamer
Umgang mit diesen Geldern unumgänglich. Ich kann nur die Funktionsfähigkeit und
Verkehrssicherheit gewährleisten.
Antworten auf Ihre Fragen:
Zu 1) Der Zustand der Mauer war zu keiner Zeit gefährlich. Aufgrund des Alters ist jedoch
zeitweise ein erhöhter Unterhaltungsaufwand unvermeidbar.
Zu 2) Da ca. 2/3 der Stützmauer noch im „alten Zustand“ ist, habe ich aus finanziellen Gründen auf
eine Sanierung über die gesamte Länge verzichtet.
Zu 3) Eine Schlussrechnung liegt noch nicht vor, bisher sind etwa 25.000 € für die Maurerarbeiten
berechnet worden.
Zu 4) Aus o.g. Gründen ist ein Gesamtaustausch des Vormauerwerks, sowie eine neue Gestaltung
der Stützmauer nicht erforderlich. Somit habe ich hierfür auch keine Angebote eingeholt.
Zu 5) Weil bei einem Neubau der Pfeiler auch die Rückseite der Mauer aus „optischen Gründen“
hätte erneuert werden müssen, schätze ich die Kosten für Abriss, Entsorgung und Neubau
des Verblendmauerwerks auf mindestens das doppelte der jetzt anfallenden Kosten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mittel für eine Unterhaltungsmaßnahme in den
seltensten Fällen für eine von allen akzeptierte Verschönerung ausreichen.
(Bösche)
-2-