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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.01. bis 31.03.2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.01. bis 31.03.2006)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 361/2006 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 26.04.2006 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 13.06.2006 Rat 20.06.2006 Betrifft: Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.01. bis 31.03.2006 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.04.2006 Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Zeit vom 01.01. bis 31.03.2006 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO NW a.F. in Verbindung mit § 7 Ziff. 5 der Haushaltssatzung 2006 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Erläuterungen von Detailabweichungen bleiben den Berichten der jeweiligen Budgets vorbehalten. In der Anlage 2 werden die im Rahmen des Jahresabschlusses 2005 notwendigen Mittelbereitstellungen im Bereich der Personalausgaben erläutert. (Bösche)