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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 361/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 361/2006)

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Inhalt der Datei

20 11.04.2006 Haushaltsrechnung 2005 Die Ausgaben der Gruppierungsziffer 4 sind in der Regel gegenseitig Deckungsfähig nach § 18 GemHVO. Die Mittelverschiebungen erfolgen programmgesteuert nach Zuordnung des Anordnungssolls und der jeweils bereitstehenden Mittel. Per Jahresabschluss ergeben sich unabweisbare Mehrausgaben, die nach § 82 GO zusätzlich bereitzustellen waren. Die Deckung erfolgt im Rahmen des gesamten Verwaltungshaushaltes und erhöhten letztlich den Fehlbetrag 2005. Haushaltsansatz Anordnungssoll lfd. Jahr Neue HAR UA 350 UA 460 UA 464 Mehrbedarf 16.937.990,00 Dozentenhonorar/Beschäft.Entgelt dto. dto. Bereits erfolge Mittelbereitstellungen: 1 020 4500 Beihilfen Verbleibender Mehrbedarf mit Deckung Gesamthaushalt: 17.384.902,95 6.000,00 2.000,00 8.099,00 ohne Deckung V 8/0824 17.401.001,95 -463.011,95 -2,73 v.H. 200.000,00 -263.011,95 -1,55 v.H. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und sind unerheblich im Sinne § 7 der Haushaltssatzung. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes bzw. Jahresabschluss 2005 Die im Rahmen der Jahresrechnung 2005 ausgewiesenen Mehrausgaben bei den Haushaltsstellen der Gruppierungsziffer 4 gelten hiermit als genehmigt. Zur Mitteilung Rat gem. § 82 Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis (Bauer)