Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
20.06.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
20
11.04.2006
Haushaltsrechnung 2005
Die Ausgaben der Gruppierungsziffer 4 sind in der Regel gegenseitig Deckungsfähig nach § 18 GemHVO. Die Mittelverschiebungen erfolgen
programmgesteuert nach Zuordnung des Anordnungssolls und der jeweils bereitstehenden Mittel.
Per Jahresabschluss ergeben sich unabweisbare Mehrausgaben, die nach § 82 GO zusätzlich bereitzustellen waren.
Die Deckung erfolgt im Rahmen des gesamten Verwaltungshaushaltes und erhöhten letztlich den Fehlbetrag 2005.
Haushaltsansatz
Anordnungssoll lfd. Jahr
Neue HAR
UA 350
UA 460
UA 464
Mehrbedarf
16.937.990,00
Dozentenhonorar/Beschäft.Entgelt
dto.
dto.
Bereits erfolge Mittelbereitstellungen:
1 020 4500 Beihilfen
Verbleibender Mehrbedarf mit Deckung Gesamthaushalt:
17.384.902,95
6.000,00
2.000,00
8.099,00
ohne Deckung V 8/0824
17.401.001,95
-463.011,95
-2,73 v.H.
200.000,00
-263.011,95
-1,55 v.H.
Die Mehrausgaben waren unabweisbar und sind unerheblich im Sinne § 7 der Haushaltssatzung.
Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes bzw. Jahresabschluss 2005
Die im Rahmen der Jahresrechnung 2005 ausgewiesenen Mehrausgaben bei den Haushaltsstellen der Gruppierungsziffer 4 gelten hiermit als genehmigt.
Zur Mitteilung Rat gem. § 82
Rechnungsprüfungsamt zur Kenntnis
(Bauer)