Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Ihre Anfrage vom 11.12.2007
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
13.10.2008
F 647/2007
18.12.2007
Anfrage bzgl. Nachtspeicherheizungen in öffentlichen Gebäuden
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1.: Von Gebäuden, die sich im Eigentum der Stadt Erftstadt befinden, sind derzeit noch die
Grundschule Kierdorf (Hauptgebäude), die Hauptschule Liblar (Neubau) und die Realschule Liblar (Hauptgebäude, Verwaltung, Turnhalle) mit Nachtspeicherheizungen ausgestattet.
zu 2.: Der größte Erneuerungsbedarf besteht in der Grundschule Kierdorf. Im Wirtschaftsplan
2008 habe ich einen Betrag in Höhe von 150.000,- € für den Einbau einer Warmwasserheizung unter Priorität 2 eingesetzt. Nach den bisherigen Planungen gehe ich davon aus, dass
die Maßnahme im Jahr 2009 durchgeführt werden soll.
Hinsichtlich der Heizungsanlagen im Schulzentrum Liblar habe ich im Jahr 2007 einen Planungsauftrag für die Bewertung des vorhandenen Bestandes sowie für die Erstellung einer
Konzeption zur Sanierung bzw. Erneuerung der Anlagen vergeben. Der Aufwand für den
Ersatz der Nachtspeicherheizungen, einschließlich der Erneuerung der Steuerungstechnik,
wird in der Hauptschule auf 200.000,- € und in der Realschule auf 575.000,- € geschätzt.
Die weiteren Ergebnisse der Planung werden mir Ende diesen Jahres vorgestellt.
Abhängig von der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sollen dann mittelfristig auch die Heizungsanlagen im Schulzentrum Liblar modernisiert werden.
zu 3.: Bisher werden für den Ersatz von Nachtspeicherheizungen keine Fördergelder zur Verfügung gestellt. Sofern die Stadt Gebäude umfassend energetisch saniert, stellt die KfW dafür Zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung. Zu einer energetischen Sanierung zählt natürlich
auch der Ersatz von Nachtspeicherheizungen.
Die Zinsverbilligung wird für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Sofern die Darlehen
nach Ablauf der Zinsfestschreibung in einer Hochzinsphase verlängert werden müssen,
kann sich die Förderung sogar in das Gegenteil verkehren. Bei der Inanspruchnahme entsprechender Programme sollte daher in jedem Fall eine relativ hohe Tilgungsrate gewählt
werden.
zu 4.: Mir ist derzeit nicht bekannt, in wie vielen Wohnungen in Erftstadt Nachtspeicherheizungen
in Betrieb sind. Ich habe diesbezüglich die RWE AG um Auskunft gebeten. Ich werde Sie
informieren, sobald mir die Antwort der RWE AG vorliegt.
Mit freundlichem Gruß
(Bösche)
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