Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,6 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu 641/2007
Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung
Eingefügt wird
§ 5a
Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen
(1)
Die Stadt Erftstadt setzt es sich zur Aufgabe, im Rahmen ihrer Möglichkeiten,
die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu
verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine
selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
(2)
Zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen ernennt der
Bürgermeister eine/einen Behindertenbeauftragte/Behindertenbeauftragten.