Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 675/2007
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.12.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
17.01.2008
08.04.2008
Anregung bzgl. Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Lambertusstraße in E.Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 18.12.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Lambertusstraße wird im Abschnitt von der Merowingerstraße bis zur Fuhrmannsgasse
hauptsächlich nur von den Anliegern der Straße und den Besuchern der Grundschule befahren.
Aufgrund der Nutzung ist die Verkehrsstärke relativ niedrig. Als Abkürzungsstrecke bietet sich die
Straße wegen ihrer Lage nicht an.
Bei Einrichtung eines Haltverbotes auf der westlichen Fahrbahnseite (Wohnbebauung) in dem o.g.
Abschnitt würden die Anlieger ihre Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Seite (Kirche)
abstellen. Der fließende Verkehr würde sich auf die Seite der Wohnbebauung verlagern.
Da punktuell die Eingangstreppen der Wohngebäude in den Gehweg hineinragen, müssen ggf. die
Fußgänger zwangsweise auf die Fahrbahn ausweichen. Der Schutz durch parkende Fahrzeuge
würde bei dem Vorschlag des Antragstellers entfallen.
Gleichfalls hätten größere Fahrzeuge bei einer Beparkung der Fahrbahnseite an der Kirche
Schwierigkeiten aus dem Schulgrundstück und von der Fuhrmannsgasse in die Lamertusstraße
einzubiegen.
Wegen der o.g. Gründe kann ich den Antrag zur Einrichtung einer Parkverbotzone auf der
Lambertustraße nicht befürworten.
(Bösche)