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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Lambertusstraße in E.-Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Lambertusstraße in E.-Bliesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 675/2007 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 18.12.2007 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 17.01.2008 08.04.2008 Anregung bzgl. Einrichtung einer Parkverbotszone auf der Lambertusstraße in E.Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.12.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Die Lambertusstraße wird im Abschnitt von der Merowingerstraße bis zur Fuhrmannsgasse hauptsächlich nur von den Anliegern der Straße und den Besuchern der Grundschule befahren. Aufgrund der Nutzung ist die Verkehrsstärke relativ niedrig. Als Abkürzungsstrecke bietet sich die Straße wegen ihrer Lage nicht an. Bei Einrichtung eines Haltverbotes auf der westlichen Fahrbahnseite (Wohnbebauung) in dem o.g. Abschnitt würden die Anlieger ihre Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Seite (Kirche) abstellen. Der fließende Verkehr würde sich auf die Seite der Wohnbebauung verlagern. Da punktuell die Eingangstreppen der Wohngebäude in den Gehweg hineinragen, müssen ggf. die Fußgänger zwangsweise auf die Fahrbahn ausweichen. Der Schutz durch parkende Fahrzeuge würde bei dem Vorschlag des Antragstellers entfallen. Gleichfalls hätten größere Fahrzeuge bei einer Beparkung der Fahrbahnseite an der Kirche Schwierigkeiten aus dem Schulgrundstück und von der Fuhrmannsgasse in die Lamertusstraße einzubiegen. Wegen der o.g. Gründe kann ich den Antrag zur Einrichtung einer Parkverbotzone auf der Lambertustraße nicht befürworten. (Bösche)