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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
60 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur V 659/2007 Haushaltsplanberatungen 2008 - Produkte der Wirtschaftsförderung 1. Im Rahmen des Budgets 791 wurden bislang in den Haushaltssatzungen die Personalkosten für den Betriebsleiter des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft,die im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung im Bereich Wirtschafts- und Verkehrsförderung stehen, anteilig berücksichtigt und als Personalkostenerstattung dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft zugeführt. Mit der Umstellung auf das NKF wurde im Teilplan 150 (Produktgruppe 571 Wirtschaftsförderung) dieser Ansatz versehentlich nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Produkt 150 571 010 wäre daher noch für das Jahr 2008 ein anteiliger Personalkostenansatz in Höhe von 16.894,00 € auf dem Sachkonto 100005235200 einzustellen. 11. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft vom 04.09.2007 wurde die Vorlage V 188/2007, mit der die finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Touristischen Handlungskonzeptes für die Stadt Erftstadt geschaffen werden sollen, in die Haushaltsplanberatungen 2008 verwiesen. Im Sinne der genannten Vorlage wurde von der Fachabteilung für das Jahr 2008 ein Haushaltsansatz von 10.000,- € angemeldet, der jedoch nicht im Teilergebnisplan 150 Berücksichtigung gefunden hat. Mit diesen Finanzmitteln sollen erste Maßnahmenvorschläge des Beratungsunternehmens Compass aus Köln, als Verfasser des Tourismuskonzeptes, eingeleitet und so weit wie möglich auch umgesetzt werden. Zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Tourismuskonzeptes wurde in der Vorlage V 188/2007 von mir auch die Einrichtung einer Stelle für den Bereich Tourismusförderung im Umfange von 25 - 30 Wochenstunden für erforderlich erachtet. Diese Stelle könnte meiner Auffassung nach hausintern besetzt werden, die dafür erforderlichen Personalaufwendungen in Höhe von rd. 48.000,- € (bei 30 WSt.) wären ebenfalls noch in den Teilergebnisplan 150 einzustellen. 111. Im Teilplan 150 ist ebenso der von der Fachabteilung angemeldete Haushaltsansatz für Projektaufwendungen im Bereich Stadtmarketing bzw. Standortmarketing in Höhe von 62.000,- € nicht veranschlagt worden. Der Ansatz ist als Anschubfinanzierung vorgesehen, unter anderem für die externe Beratung und Begleitung zur Schaffung von Prozessstrukturen im Stadtmarketing und Durchführung erster Projekte in diesem Bereich.