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Beschlussvorlage (Bestellung der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
22.03.10, 22:47
Aktualisiert
22.03.10, 22:47
Beschlussvorlage (Bestellung der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (Bestellung der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Kerpen) Beschlussvorlage (Bestellung der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Kerpen)

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Inhalt der Datei

STADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN TOP Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz / Rettungswesen Drs.-Nr.: 18.10 Sachbearbeiter/in: Margit Schmitz Datum : Beratungsfolge Bau- und Feuerschutzausschuss Stadtrat X Termin 04.02.2010 15.01.2010 Bemerkungen Einstimmig nach Vorlage 23.03.2010 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bestellung der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses beschließt der Rat der Stadt Kerpen: 1. Branddirektor Wolfgang Graß wird mit Wirkung zum 01.04.2010 für die Dauer von sechs Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen bestellt. 2. Stadtbrandinspektor Hans Burtscheid wird mit Wirkung zum 01.04.2010 für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten ernannt. Gleichzeitig wird Herr Burtscheid mit Wirkung zum 01.04.2010 zum stv. Leiter der Feuerwehr bestellt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Ritter Schmitz i.A. Weiler Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Amt Kämmerer Erster Bürgermeisterin Büro des Beigeordneter Rates Knopp Sieburg Seidenpfennig 3. Stadtbrandinspektor Manfred Liebler wird mit Wirkung zum 01.04.2010 für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten ernannt. Gleichzeitig wird Herr Liebler mit Wirkung zum 01.04.2010 zum stv. Leiter der Feuerwehr bestellt. Beschlussvorlage 18.10 Seite 2 Begründung: Gemäß § 11 FSHG sind der Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren zu bestellen und zwar, soweit sie nicht hauptamtlich angestellt sind, durch Ernennung zum Ehrenbeamten. Die Ernennung zum Ehrenbeamten für Branddirektor Graß ist nicht erforderlich, da er sich bereits im Beamtenverhältnis (Amt 13) befindet. Die Ernennung zum Wehrführer/stellvertretenden Wehrführer erfolgt auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters. Dieses Vorschlagsrecht soll sicherstellen, dass aus der Sicht der gesamten Feuerwehr die persönlich und fachlich beste Führungskraft zum Wehrführer ernannt wird. Es soll durch dieses Vorschlagsrecht auch erreicht werden, dass die Feuerwehr nicht gezwungen werden soll, eine nicht von ihr akzeptierte Führungskraft als Wehrführer zu erhalten. Aufgrund der am 13.01.2010 gem. § 11 FSHG durchgeführten Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen und dem einstimmigen Votum der Feuerwehr hat Kreisbrandmeister Bodden dem Rat der Stadt Kerpen folgende Personen vorgeschlagen: 1. Herrn Branddirektor Wolfgang Graß zum Leiter der Feuerwehr, 2. Herrn Stadtbrandinspektor Hans Burtscheid zum stv. Leiter der Feuerwehr und 3. Herrn Stadtbrandinspektor Manfrerd Liebler ebenfalls zum stv. Leiter der Feuerwehr Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters an und empfiehlt dem Rat der Stadt Kerpen, wie im Beschlussentwurf ausgeführt, zu beschließen. Beschlussvorlage 18.10 Seite 3