Daten
Kommune
Kerpen
Größe
13 kB
Datum
23.03.2010
Erstellt
22.03.10, 22:47
Aktualisiert
22.03.10, 22:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
TOP
Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz /
Rettungswesen
Drs.-Nr.: 18.10
Sachbearbeiter/in: Margit Schmitz
Datum :
Beratungsfolge
Bau- und Feuerschutzausschuss
Stadtrat
X
Termin
04.02.2010
15.01.2010
Bemerkungen
Einstimmig nach Vorlage
23.03.2010
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bestellung der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutzausschusses beschließt der Rat der Stadt Kerpen:
1. Branddirektor Wolfgang Graß wird mit Wirkung zum 01.04.2010 für die Dauer von sechs
Jahren zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kerpen bestellt.
2. Stadtbrandinspektor Hans Burtscheid wird mit Wirkung zum 01.04.2010 für die Dauer von
sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten ernannt.
Gleichzeitig wird Herr Burtscheid mit Wirkung zum 01.04.2010 zum stv. Leiter der
Feuerwehr bestellt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Ritter
Schmitz
i.A. Weiler
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung Amt 20
Amt
Kämmerer
Erster
Bürgermeisterin Büro des
Beigeordneter
Rates
Knopp
Sieburg
Seidenpfennig
3. Stadtbrandinspektor Manfred Liebler wird mit Wirkung zum 01.04.2010 für die Dauer von
sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ehrenbeamten ernannt.
Gleichzeitig wird Herr Liebler mit Wirkung zum 01.04.2010 zum stv. Leiter der Feuerwehr
bestellt.
Beschlussvorlage 18.10
Seite 2
Begründung:
Gemäß § 11 FSHG sind der Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter für die Dauer von sechs
Jahren zu bestellen und zwar, soweit sie nicht hauptamtlich angestellt sind, durch Ernennung zum
Ehrenbeamten.
Die Ernennung zum Ehrenbeamten für Branddirektor Graß ist nicht erforderlich, da er sich bereits
im Beamtenverhältnis (Amt 13) befindet.
Die Ernennung zum Wehrführer/stellvertretenden Wehrführer erfolgt auf Vorschlag des
Kreisbrandmeisters. Dieses Vorschlagsrecht soll sicherstellen, dass aus der Sicht der gesamten
Feuerwehr die persönlich und fachlich beste Führungskraft zum Wehrführer ernannt wird. Es soll
durch dieses Vorschlagsrecht auch erreicht werden, dass die Feuerwehr nicht gezwungen werden
soll, eine nicht von ihr akzeptierte Führungskraft als Wehrführer zu erhalten.
Aufgrund der am 13.01.2010 gem. § 11 FSHG durchgeführten Anhörung der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Kerpen und dem einstimmigen Votum der Feuerwehr hat Kreisbrandmeister
Bodden dem Rat der Stadt Kerpen folgende Personen vorgeschlagen:
1. Herrn Branddirektor Wolfgang Graß zum Leiter der Feuerwehr,
2. Herrn Stadtbrandinspektor Hans Burtscheid zum stv. Leiter der Feuerwehr und
3. Herrn Stadtbrandinspektor Manfrerd Liebler ebenfalls zum stv. Leiter der Feuerwehr
Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters an und empfiehlt dem Rat der
Stadt Kerpen, wie im Beschlussentwurf ausgeführt, zu beschließen.
Beschlussvorlage 18.10
Seite 3