Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
24.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 10/2008
Az.: -51-Bt
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 07.01.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
24.01.2008
Bericht aus dem Produktbereich Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.01.2008
Beschlussentwurf:
Der unten stehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Verwaltung nimmt die Zusammenlegung des Jugend- und des Sozialamtes, die Auflösung der
Patria zum 31.12.2007 und die Auflösung des Elderbachweges zum 31.03.2008 zum Anlass, über
den Produktbereich Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler den Sozialausschuss zu
informieren.
Organisatorisch erfolgten seit dem 01.04.2006 folgende Maßnahmen:
•
•
•
•
•
•
Verlagerung der Zuständigkeit für die Hausmeister vom Sozialamt in den Bereich
Gebäudemanagement,
Reduzierung der Sozialarbeiterstellen von vier auf zwei, dadurch kostenneutrale Schaffung
einer ganzen Stelle im Bereich „Seniorenberatung“ und Schaffung einer weiteren Stelle im
Bereich Obdachlosenbetreuung,
Abschaffung der Stelle einer Gruppenleitung,
Zuordnung der Sozialarbeiterstellen in die sozialen Dienste (vorerst noch unmittelbar zur
Amtsleitung),
Auflösung der Patria,
Vorbereitung Auflösung Elderbachweg.
Für die sozialarbeiterische Betreuung stehen weiterhin eine Frau und ein Mann zur Verfügung. Die
Zusammenarbeit mit den anderen sozialen Diensten des Amtes ist intensiver geworden.
Große Hilfestellung und Unterstützung leisten weiterhin die ehrenamtlichen Betreuerkreise, ohne
die eine gelingende soziale Arbeit gar nicht denkbar ist. Die Verwaltung ist den Bertreuerkreisen
zu großem Dank verpflichtet.
Zu den Asylbewerbern und Flüchtlingen:
Die Erftstadt zugewiesene Flüchtlinge werden nach folgenden aufenthaltsrelevanten Kriterien
unterschieden:
Bezeichnung
Aufenthaltsstatus
1. Asylbewerber
Aufenthaltsgestattung
AsylbLG
2. Geduldete
(Verm. von Kettenduldungen)
(Bleiberechtsregelung)
(Bleiberechtsregelung)
Duldung,
AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG
AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG
AE § 104 a AufenthG
AsylbLG
3. Ehemalige oder anerkannte
Flüchtlinge mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Aufenthalt aus völkerrechtlichen,
humanitären, politischen
und familiären Gründen
4. Ehemalige oder anerkannte
Flüchtlinge mit Niederlassungserlaubnis bzw. Eingebürgerte
§ 9 AufenthG
Sozialleistungen
SGB II
AsylbLG = Asylbewerberleistungsgesetz regelt die finanziellen Zuwendungen
AE = Aufenthaltserlaubnis
AufenthG = Aufenthaltsgesetz
Unter die Ziffern 3 und 4 fallen insgesamt 249 Personen. Dies sind ehem. bosnische Flüchtlinge
(24 Personen), anerkannte Flüchtlinge (14 Personen) und Eingebürgerte (211 Personen). Sie
sind weitestgehend integriert und gehören zu dem erweiterten Kreis der Bürger mit
Migrationhintergrund in Erftstadt, die mehrheitlich keinen intensiven Betreuungs- und
Beratungsbedarf haben.
396 Personen sind Asylbewerber, Geduldete oder Personen mit einem unsicheren
Aufenthaltsstatus bzw. mit einem befristeten Aufenthalt aufgrund von völkerrechtlichen,
humanitären, politischen oder familiären Gründen.
Sie bedürfen einer intensiveren Beratung und Betreuung und verteilen sich wohnraummäßig wie
folgt:
Privatwohnungen
Städt. Ü-Heim
-2-
Gesamt
Radmacher Str. 50
im Stadtgebiet
Erwachsene
31
253
284
Kinder und
Jugendliche
17
95
112
48
348
396
Gesamt
davon 4 bereits in der
konkreten
Wohnungsvermittlung
Die meisten Flüchtlinge sind aus folgenden Gründen in Privatwohnungen im Stadtgebiet
untergebracht:
1. Anspruch aufgrund ihres befristeten Aufenthaltstatus (SGB II –Leistungen)
2. Selbstzahler
3. aus sozialen Gründen: Aufgrund der langjährigen Verweildauer (über 8 Jahre) in den
städtischen Übergangheimen sowie Aufgabe des Ü-Heimes Patria in Lechenich
4. aus gesundheitlichen Gründen.
Die Aufteilung und Belegungssituation der Häuser im städtischen Übergangsheim für
Asylbewerber Radmacher Str. 50 in Erftstadt – Blessem stellt sich wie folgt dar:
Insgesamt stehen 24 Häuser zur Verfügung. Davon können 5 Häuser nicht belegt werden. Sie
dienen als Funktionshäuser wie
1.
2.
3.
4.
ein Hausmeisterhaus mit Elektroraum
ein Sozialarbeiterhaus
ein Betreuungshaus für die ehrenamtliche Arbeit (mit Magazinraum)
zwei Lagerhäuser.
Demnach stehen z.Z. 19 Häuser mit einer Gesamtkapazität von 114 Plätzen für die Unterbringung
von Flüchtlingen zur Verfügung
Von dieser Höchstbelegungskapazität müssen ca. 25 % = 28 Plätze in Abzug gebracht werden, da
aufgrund von Familienkonstellationen, gesundheitlichen Problemen, geschlechtspezifischen wie
auch ethnischen Gründen die volle Kapazität nicht ausgeschöpft werden kann.
Die durchschnittliche Belegungskapazität reduziert sich demnach auf 86 Personen.
Im Januar 08 sind 44 Flüchtlinge dem Ü-Heim zugewiesen (51,16 % der Kapazität). Die freie
Belegungskapazität beträgt demnach 42 Plätze (4 freie Häuser und 15 freie Zimmer ).
Es ist vorgesehen, eine Reserve von bis zu 30 Plätzen (35 %) freizuhalten, um in Krisenzeiten
(aktuell Kosovokonflikt) reaktionsfähig zu bleiben.
Die Unterkünfte an der Radmacher Straße sind inzwischen 15 Jahre alt. Dementsprechend steigt
der Aufwand für die Bauunterhaltung. Insbesondere im Bereich der Fußböden und der Bäder
waren Sanierungen erforderlich. Diese Maßnahmen müssen weiter fortgesetzt werden.
Mit Ausnahme des Hausmeister- und des Sozialarbeiterhauses sind alle anderen 17 Häuser mit
Elektro-Deckenheizungen ausgestattet. Eine solche Anlage ist weder energetisch effektiv noch
führt sie zu einem angenehmen Raumklima. Das Übergangsheim wird voraussichtlich noch lange
Jahre genutzt werden können. Durch den Abbau der Anlage „An der Patria“ können nunmehr die
Mittel für die Bauunterhaltung auf ein Objekt konzentriert werden. Derzeit wird untersucht, wie die
-3-
bestehende Heizungsanlage erneuert werden könnte. Voraussichtlich ab dem Jahr 2009 kann
schrittweise mit der Umrüstung der Heizung begonnen werden. Die erforderlichen Mittel werden im
Wirtschaftsplan 2009 zur Disposition gestellt.
Auswirkungen der Bleiberechtsregelung der IMK vom 17.11.06 und der gesetzlichen
Bleiberechtsregelung der Bundesregierung vom Juli 2007 auf die Geduldeten in Erftstadt
Im November vergangenen Jahres beschlossen die Innenminister der Länder eine
Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende geduldete Flüchtlinge.
Diese sah vor, dass Familien, die sich seit 6 Jahren und Alleinstehende, die sich seit 8 Jahren
geduldet im Bundesgebiet aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen und keine Ausschlussgründe entgegenstehen.
Zu den Voraussetzungen gehörte u. a. dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten
wird, die Kinder regelmäßig Kindergärten und Schulen besuchen, ausreichender Wohnraum und
Deutschkenntnisse vorhanden und die Personen straffrei sind.
Diejenigen, die keine Arbeitsstelle vorweisen konnten, haben bis zum 30.09.07 eine Duldung und
eine Arbeitserlaubnis erhalten. Sie sollten innerhalb dieses Zeitraums ein Arbeitsplatzangebot
nachweisen, das ihren Lebensunterhalt dauerhaft sichert, um dann auch eine Aufenthaltserlaubnis
zu bekommen.
Im damaligen IMK Beschluss wurde auch auf die zu erarbeitende bundesgesetzliche Regelung
verwiesen. Diese trat am 28.08.2007 in Kraft.
Sie sieht als Stichtag für die Berechnung des Aufenthalts den 01.07.2007 vor. Die übrigen
Voraussetzungen decken sich im Wesentlichen mit denen der IMK-Bleiberechtsregelung.
Die Flüchtlinge bekommen bei Erfüllen dieser Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis bis zum
31.12.2009. Sollten sie bis dahin ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig durch
Erwerbstätigkeit gesichert haben, kann die Aufenthaltserlaubnis um weitere zwei Jahre verlängert
werden.
In Erftstadt wurden nach Kenntnis der hiesigen Sozialarbeiter 16 Anträge für 51 Personen
(Familienanträge werden als ein Antrag zusammengefasst) gestellt.
Bisher wurden 8 Anträge für 23 Personen genehmigt. Dies entspricht einer Quote von 50 %. Die
restlichen Anträge wurden abgelehnt.
Positive Aspekte bei der Arbeit mit den Klienten
Die Sozialarbeiter agieren in ihrer Arbeit als Mittler zwischen den Klienten und der
Aufnahmegesellschaft. Sie vertreten die Interessen der Klienten und begleiten sie in ihrem
individuellen Integrationsprozess. Sie genießen bei ihren Klienten eine hohe Vertrauensstellung.
Hierbei erweist sich im Falle des männlichen Sozialarbeiters sein eigener Migrationhintergrund als
hilfreich. Für traumatisierte weibliche Flüchtlinge ist eine Sozialarbeiterin als Ansprechpartnerin
unabdingbar.
Hauptschwierigkeiten in der Arbeit mit den Klienten
Jeder Flüchtling ist durch seiner Fluchterfahrung und den unfreiwilligen, abrupten Verlust seiner
Heimat und des ihm vertrauten soziales Gefüges mehr oder weniger traumatisiert. Jeder versucht
auf seine Art und Weise, das Erlebte zu verarbeiten. Psychische und psychosomatische
Erkrankungen kommen häufig vor. Die eigenen Fluchterfahrungen machen viele Klienten
misstrauisch, ängstlich und unzugänglich. Nicht zuletzt auch wegen der vorhandenen
Verständigungs- bzw. Sprachschwierigkeiten ist es oft sehr schwierig, Vertrauen zu den Klienten
aufzubauen, sie zu erreichen und ihnen die geeignete Hilfe zu vermitteln.
Dabei verstärken folgende integrationshemmende Faktoren die Schwierigkeit in der Arbeit:
-4-
Die oft langwierige Durchführung der Asylverfahren, der ungewisse Ausgang des Verfahrens und
die daraus resultierenden Zukunftsängste für sich und vor allem für die Familienangehörigen, der
unsichere Aufenthaltsstatus und die ständige Angst, jederzeit abgeschoben zu werden, die
Residenzpflicht, der ständige Gang zur Ausländerbehörde und zum Sozialamt, das Arbeitsverbot
aufgrund des Aufenthaltsstatus, die Arbeitslosigkeit, die Armut, der unerfüllte Wunsch auf ein
normales Leben für sich und seine Kinder, die Wohnsituation, die vergeblichen
Integrationsbemühungen, die Stigmatisierung, der Kampf gegen die Vorurteile und oft auch das
fehlende Gefühl, von der Aufnahmegesellschaft gebraucht zu werden und willkommen zu sein.
Apathie, niedrige Frustrationstoleranz, Gewalt, Drogen- und Alkoholmissbrauch sowie Kriminalität
sind die aus den o. g. Schwierigkeiten resultierenden Begleiterscheinungen, denen es zu
begegnen gilt.
Zu den Aussiedlern:
Gesamtzahl der in Erftstadt lebenden Spätaussiedler:
davon Kinder bis einschließlich 13 Jahre:
und Jugendliche & Heranwachsende von 14 bis einschließlich 25 Jahre: 367
998
90
Kapazität & Zahlen Übergangsheime
(Stichtag 20.12.2007)
Unterkunft
Kapazität
1. Klosterstr. 30b
30
2. Kiesstr. 33-35
52
3. Elderbachweg 12
122
4. Flußstr. 3
20
Belegung
10
6
7
3
freie Plätze
20
46
115
17
freie Räume
2
5
23
4
Statistische Angaben zu den in Übergangsheimen lebenden Personen
Gesamtzahl
davon Kinder bis einschließlich 13 Jahre:
und Jugendliche & Heranwachsende von 14 bis einschließlich 25 Jahre: 9
26
2
Im März ist die Auflösung des Elderbachweges 12 in Erftstadt-Liblar als Übergangsheim für
Spätaussiedler abgeschlossen.
Derzeit sind noch 7 Einzelpersonen im Elderbachweg untergebracht. Die duchschnittliche
Verweildauer dieser Personen beträgt: 6 Jahre.
Bei den Einzelpersonen handelt es sich um 5 Männer, davon ein Heranwachsender und 2 Frauen,
davon eine Heranwachsende.
4 Männer werden aufgrund ihrer Bindungen zu Liblar in der Radmacherstraße untergebracht.
Eine Frau wird in der Klosterstraße untergebracht. Für die beiden Heranwachsenden werden noch
Möglichkeiten gesucht. Hier werden sich noch akzeptable Lösungen finden.
Die Heime für Aussiedler werden zur Zeit mit relativ geringen Mitteln renoviert. Es ist Ziel, die
dortigen Bewohner in die Renovierungsarbeit mit einzubeziehen. Freie Wohnungen sollen in einen
sofort zu beziehenden Zustand versetzt werden, um im Bedarfsfall auf die freien Kapazitäten
zugreifen zu können.
Als Höchtgesamtkapazität stehen ab März 2008 zur Verfügung
Die Gesamtzahl der untergebrachten Personen beträgt
102 Plätze.
26.
Von der Höchstbelegungskapazität müssen wie im Asylbereich 25 % = 26 Plätze in Abzug
gebracht werden, da aufgrund von Familienkonstellationen, gesundheitlichen Problemen und
geschlechtspezifischen Gründen die volle Kapazität nicht ausgeschöpft werden kann.
Die durchschnittliche Belegungskapazität reduziert sich demnach auf 76 Personen.
-5-
Auch nach Auflösung des Elderbachwegs können demnach noch 50 Personen in den anderen
Häusern untergebracht werden.
Positive Aspekte bei der Arbeit mit den Klienten
Mit der Einreise und der Zuweisung nach Erftstadt wird die Integration von Spätaussiedlern durch
die städtische Sozialarbeiterin begleitet. Dies beinhaltet am Anfang begleitende Maßnahmen: (AA;
Sprachkurse, Schul- & Kindergartenanmeldung; Heimunterbringung; Führerscheinanerkennung,
Anerkennung der beruflichen Entwicklung; Versicherungen; Rente etc.) Sind diese Dinge nach
etwa einem halben Jahr abgeschlossen, erreichen die Beratungen einen intensiveren Grad. Die
Menschen stellen sich die Frage: „Wo will ich wirklich hin? Was will ich hier machen?“ und vor
allem „Was kann ich hier machen? Wie sehen meine persönlichen Möglichkeiten aus?“
Die Spätaussiedler nutzen das Angebot der speziellen Betreuung und lassen sich im Regelfall in
allen Lebenslagen beraten. Über die Jahre ist so ein großes Vertrauenspotenzial entstanden.
Dieses dient sowohl der Arbeit mit den Spätaussiedlern aber auch der Zusammenarbeit mit
anderen Behörden oder Institutionen.
Besonders positiv ist die Arbeitsvermittlung. Oftmals gelingt es eben aufgrund des vorgenannten
Aspektes, Spätaussiedler in Arbeit zu vermitteln. Und selbstständige Arbeit, eigenständiger
Lebensunterhalt ist im Sinne der Integration wie des Selbstwertgefühls der entscheidende Faktor.
In der Regel brauchen die Klienten dann kaum noch Unterstützung.
Aber auch nach Jahren der Integration bleibt die Sozialarbeiterin für verschiedene Klienten erste
Ansprechpartnerin bei Problemen wie Scheidung; Depressionen und andere Krankheiten. Hier
kann sie, sofern ihr Zutun nicht ausreichend ist, an die geeigneten Stellen vermitteln und überträgt
nicht selten notwendiges Vertrauen.
Hauptschwierigkeiten in der Arbeit mit den Klienten
Je nachdem, wie die sprachliche Integration verläuft, werden die Weichen für die weitere
Entwicklung gestellt. Leider hat sich in den letzten 8 Jahren eine wenig erfreuliche Tendenz
gezeigt. Die sprachliche Integration erfolgt nur noch sehr schwer. Die meisten Spätaussiedler, die
noch vor 2 Jahren eingereist sind, verfügten in der Regel über fast keine Deutschkenntnisse. Das
war in den ersten Jahren völlig anders. Dies ist auch ein (gewollter) Grund für den
Einreiserückgang. Seit Inkrafttreten der Regelung über ausreichende Deutschkenntnisse, schaffen
viele Ausreisewillige diese Hürde nicht mehr.
Die Probleme, die sich durch die Nichtintegration ergeben, sind vielfältig:
•
Hoher Alkoholkonsum und Alkoholismus (allerdings ist das Konsumverhalten von
Spätaussiedlern ohnehin großzügiger, was die Gefahr einer Abhängigkeit erhöht
und Alkohol zum Problemverdränger werden lässt) sowohl bei Frauen und
Männern, besonders problematisch aber bei den Heranwachsenden,
•
Rassismus – erfahrene Ablehnung wird durch vermeindliche Stärke gegenüber
Sündenböcken kompensiert
•
fehlender Integrationswille – einhergehend mit Wut auf Inländer
•
weitere Folgen: keine Arbeit, lange Verweildauer im Ü-Heim etc.
•
Perspektivlosigkeit, Depression und Kriminalität.
Die Folgen misslungener oder misslingender Integration werden nunmehr gesellschaftlich immer
deutlicher.
-6-
Für 2008 werden in beiden Arbeitsbereichen folgende Ziele verfolgt:
Wohnungssuche und -vermittlung für Bewohner der Ü-Heime, die die Kriterien erfüllen,
-
Schließung des Übergangsheimes Elderbachweg bis März 2008,
Vermittlung in Arbeit und Wohnung, insbesondere bei den Personen, die derzeit noch im
Elderbachweg untergebracht sind,
Aufbau eines Integrationskonzeptes zur besseren Integration von Erftstädter Bürgern mit
Migrationshintergrund,
Organisation einer Ausstellung zum Thema „Fluchten“ im Rathaus,
kulturelle Aktion für Spätaussiedler: Zechenbsichtigung im Ruhrpott,
-
Unterstützung von Flüchtlingen bei der Erfüllung der restlichen Kriterien zur
Bleiberechtsregelung.
I.V.
(Erner)
-7-