Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 13/2008
Az.: -51-Bt
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 29.01.2008
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
20.02.2008
Schulausschuss
26.02.2008
Finanz- und Personalausschuss
12.03.2008
Rat
01.04.2008
Betrifft:
Bemerkungen
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Begründung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.01.2008
Beschlussentwurf:
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt wird
beschlossen.
Begründung:
Die ersten Richtlinien des nordrhein-westfälischen Schulministeriums begrenzten den höchsten
Elternbeitrag auf 100 €. Seit zwei Jahren ist diese Grenze auf 150 € angehoben worden. In den
meisten Städten wird davon Gebrauch gemacht.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit den Schulen vor, die Beitragshöchstgrenze ab dem
01.08.2008 ebenfalls anzuheben. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen, sollten aber den
Schulen für eine weitere Qualitätssteigerung der OGS zugute kommen.
Welche Mehreinnahmen zu erwarten sind, kann definitiv erst nach Vorlage der Anmeldungen für
das neue Schuljahr 2008/2009 errechnet werden. Eine dementsprechende Erhöhung der
Kindpauschalen für die Schulen sollte insofern mit dem HP 2009 umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird darüber eine gesonderte Vorlage zur Entscheidung vorlegen.
Der Erhöhung der Beiträge in den beiden höchsten Stufen steht eine Ermäßigung durch die neue
Geschwisterregelung gegenüber. Die Verwaltung schlägt vor, die Beitragsbefreiung, die im
Kindergartenbereich und in der Tagespflege gilt, auf die OGS-Kinder auszuweiten. Die dadurch
entstehende Einnahmeverluste im Schulbereich sollten aber nicht zu Lasten der Schulen und
damit auf Kosten der Qualität der OGS gehen.
Eine Beitragsanalyse der derzeitigen Fälle ergibt folgendes Bild:
Auswertung aktueller Stand – keine Geschwisterkindregelung
Einkommensgruppe
bis 12.271,00 €
bis 12.271,00 € mit ECard
12.271,01 € bis 24.542,00
€
bis 24.542,00 € mit ECard
24.542,01 € bis 36.813,00
€
36.813,01 € bis 49.084,00
€
über 49.084,01 €
Beitrag in Zahlkinder Prozent
€
Geschwisterkinder
in OGS
- beitragspflichtig-
10,00
54
14,67
9
5,00
50
13,59
10
30,00
63
17,12
6
15,00
8
2,17
0
60,00
60
16,31
5
80,00
30
8,15
3
100,00
103
27,99
16
368
100,00
49
103 Fälle der höchsten Stufe wären von der Anhebung der Beiträge betroffen.
Auswertung unter Einbezug der Geschwisterkindregelung:
Einkommensgruppe
bis 12.271,00 €
bis 12.271,00 € mit ECard
12.271,01 € bis 24.542,00
€
bis 24.542,00 € mit ECard
24.542,01 € bis 36.813,00
€
36.813,01 € bis 49.084,00
€
über 49.084,01 €
Beitrag in Zahlkinder Prozent Geschwisterkinder
€
in OGS, Kita, Pflege
-beitragsfrei-
10,00
30
10,24
33
5,00
50
17,06
10
30,00
50
17,07
19
15,00
8
2,73
0
60,00
51
17,41
14
80,00
25
8,53
9
100,00
79
26,96
40
293
100,00
125
Mit der Geschwisterkindregelung sind in der höchsten Stufe nur noch 79 Fälle betroffen. Alle
anderen Stufen werden entlastet.
Zur besseren Übersicht ist als Anlage 2 eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Satzung
beigefügt.
I. V.
-2-
(Erner)
-3-