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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 13/2008 Az.: -51-Bt Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 29.01.2008 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 20.02.2008 Schulausschuss 26.02.2008 Finanz- und Personalausschuss 12.03.2008 Rat 01.04.2008 Betrifft: Bemerkungen Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Siehe Begründung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.01.2008 Beschlussentwurf: Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Die ersten Richtlinien des nordrhein-westfälischen Schulministeriums begrenzten den höchsten Elternbeitrag auf 100 €. Seit zwei Jahren ist diese Grenze auf 150 € angehoben worden. In den meisten Städten wird davon Gebrauch gemacht. Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit den Schulen vor, die Beitragshöchstgrenze ab dem 01.08.2008 ebenfalls anzuheben. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen, sollten aber den Schulen für eine weitere Qualitätssteigerung der OGS zugute kommen. Welche Mehreinnahmen zu erwarten sind, kann definitiv erst nach Vorlage der Anmeldungen für das neue Schuljahr 2008/2009 errechnet werden. Eine dementsprechende Erhöhung der Kindpauschalen für die Schulen sollte insofern mit dem HP 2009 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird darüber eine gesonderte Vorlage zur Entscheidung vorlegen. Der Erhöhung der Beiträge in den beiden höchsten Stufen steht eine Ermäßigung durch die neue Geschwisterregelung gegenüber. Die Verwaltung schlägt vor, die Beitragsbefreiung, die im Kindergartenbereich und in der Tagespflege gilt, auf die OGS-Kinder auszuweiten. Die dadurch entstehende Einnahmeverluste im Schulbereich sollten aber nicht zu Lasten der Schulen und damit auf Kosten der Qualität der OGS gehen. Eine Beitragsanalyse der derzeitigen Fälle ergibt folgendes Bild: Auswertung aktueller Stand – keine Geschwisterkindregelung Einkommensgruppe bis 12.271,00 € bis 12.271,00 € mit ECard 12.271,01 € bis 24.542,00 € bis 24.542,00 € mit ECard 24.542,01 € bis 36.813,00 € 36.813,01 € bis 49.084,00 € über 49.084,01 € Beitrag in Zahlkinder Prozent € Geschwisterkinder in OGS - beitragspflichtig- 10,00 54 14,67 9 5,00 50 13,59 10 30,00 63 17,12 6 15,00 8 2,17 0 60,00 60 16,31 5 80,00 30 8,15 3 100,00 103 27,99 16 368 100,00 49 103 Fälle der höchsten Stufe wären von der Anhebung der Beiträge betroffen. Auswertung unter Einbezug der Geschwisterkindregelung: Einkommensgruppe bis 12.271,00 € bis 12.271,00 € mit ECard 12.271,01 € bis 24.542,00 € bis 24.542,00 € mit ECard 24.542,01 € bis 36.813,00 € 36.813,01 € bis 49.084,00 € über 49.084,01 € Beitrag in Zahlkinder Prozent Geschwisterkinder € in OGS, Kita, Pflege -beitragsfrei- 10,00 30 10,24 33 5,00 50 17,06 10 30,00 50 17,07 19 15,00 8 2,73 0 60,00 51 17,41 14 80,00 25 8,53 9 100,00 79 26,96 40 293 100,00 125 Mit der Geschwisterkindregelung sind in der höchsten Stufe nur noch 79 Fälle betroffen. Alle anderen Stufen werden entlastet. Zur besseren Übersicht ist als Anlage 2 eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Satzung beigefügt. I. V. -2- (Erner) -3-