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Beschlussvorlage (Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ für das Wirtschaftsjahr 2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ für das Wirtschaftsjahr 2008)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 8/2008 Az.: 82.4 - 2007 H&G Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82. Datum: 04.01.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 04.03.2008 Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ für das Wirtschaftsjahr 2008 Finanzielle Auswirkungen: Die Kreditaufnahme ist im Wirtschaftsplan des Jahres 2007 in Höhe von TEUR 2.770 eingestellt. Der Wirtschaftsplan des Jahres 2008 ist in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft am 28.11.2007 beraten sowie in der Sitzung des Rates der Stadt Erftstadt am 18.12.2007 beschlossen worden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 04.01.2008 Beschlussentwurf: Folgender Darlehensaufnahme durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft , Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ wird zugestimmt: Darlehen: Laufzeit: Darlehensgeber: Auszahlungskurs: Zinssatz: Tilgung: Zinsfestschreibung: TEUR 2.770 in 2 Tranchen à TEUR 1.385, davon TEUR 1.385 über NRW-Bank/KfW, davon TEUR 1.385 über eine andere Bank, möglichst langfristig NRW-Bank/KfW sowie ein inländisches Kreditinstitut 100 % bis zu 6,0 % (Höchstzinssatz) 1% (Minimaltilgung, ggf. höher) möglichst langfristig, je nach Kapitalmarktsituatiion Begründung: Die Kreditaunahme ist kurzfristig notwendig zur Sicherung der Liquidität sowie unterjährig zur Durchführung der vorgesehenen umfangreichen substanzschaffenden und –verbessernden Maßnahmen, insbesondere auch für Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen an Schulen, Kindergärten und Sportanlagen. (Bösche)