Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 640/2007
Az.: 66 19-3455
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.11.2007
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
17.01.2008
Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in E.-Ahrem
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.11.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
zu Pkt.1)
Für den Rückbau der „offenen Gosse“ in der Gierlingsgasse und die Herstellung eines Gehweges
(mit oder ohne Bordsteinanlage) müssen die Anlieger nach dem kommunalen Abgabegesetz
(KAG) Straßenbaubeiträge entrichten. Bei einer entsprechenden Befragung der Anlieger vor ca.
2 Jahren haben diese ihre Bereitschaft hierzu verweigert. Zur opischen Warnung vor der
Vertiefung am Straßenrand habe ich bisher entlang der „offenen Gosse“ eine Markierung
aufbringen lassen.
zu Pkt.2)
Aufgrund der geringen Breite der Gierlingsgasse und der fehlenden Aufweitung im
Einmündungsbereich zur Gennerstraße (L 162) halte ich die Einzeichnung eines Parkverbotes für
angebracht. Um einen reibungslosen Verkehrsablauf im Kreuzungsbereich zu gewährleisten, sollte
das Parkverbot um ca. 3 Fahrzeuglängen in die Gierlingsgasse hineingezogen werden. Das
Parkverbot werde ich in Form einer Zick-Zack-Linie (VZ Nr. 299 StVO) anordnen.
Zu Pkt.3)
Die beidseitigen Gehwege entlang der Gennerstraße im Abschnitt zwischen den
Straßeneinmündungen „Am Hermeshof“ und „Am Maximinenkreuz“ sind durch breite
Pflasterrinnen von der Fahrbahn abgetrennt. Bordsteinanlagen fehlen in diesem Bereich. Leider
werden die Pflasterrinnen von den Autofahrern nicht beachtet und überfahren. Es wird unmittelbar
an den Hauswänden auf den Gehweganlagen (halb oder auch ganz) geparkt. Hierdurch müssen
die Fußgänger dann zwangsweise auf die Fahrbahn ausweichen. Durch die breiten Pflasterrinnen
sind die Nebenanlagen optisch von der Fahrbahn getrennt. Die Nebenanlagen auf der
Gennerstraße sind wie Gehwege zu behandeln; somit gilt hier ein Parkverbot (analog normaler
Gehweganlagen). Von Verwarnungen mit Bußgeldbescheiden habe ich bisher abgesehen.
Zu Pkt.4)
Von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung möchte ich auf der Gennerstraße im
Abschnitt zwischen Am Hermeshof und Am Maximinenenkreuz zunächst absehen, da diese zur
Zeit zusätzlich zum ruhenden Verkehr den Verkehrsfluss noch mehr behindern würden.
Geeigneter halte ich die Anordnung von versetzten Parkplatzmarkierungen, ähnlich wie in
Köttingen auf der Peter-May-Straße. Eine entsprechende Planung müsste allerdings zunächst mit
dem Landesbetrieb Straßenbau abgestimmt werden. Hiernach beabsichtige ich zu einer
Anwohnerversammlung einzuladen.
Die Kreispolizeibehörde werde ich bitten, die Gennerstraße mit in die Liste für die regelmäßigen
Geschwindigkeitsmessungen aufzunehmen.
Im Bereich der Gennerstraße ist der mittllere Abschnitt der Ortsdurchfahrt Ahrem spärlich
beleuchtet. Die Straßenleuchten sind auf den Dächern bzw. Giebeln der Häuser montiert und
werden über eine Freileitung mit Strom versorgt. Im Straßenkörper ist kein
Straßenbeleuchtungskabel vorhanden. Sollte sich das RWE zu einem Ortsnetzumbau
entschließen, werde ich selbstverständlich ein SB-Kabel mitverlegen und die Beleuchtung
erweitern. Zur Zeit sehe ich keine Möglichkeit beleuchtungstechnisch hier Abhilfe zu schaffen.
Zu Pkt.5)
Eine Verlängerung der 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gennerstraße ab Ortseingang
Ahrem aus Richtung Lechenich ist nicht möglich. Nach den Vorschriften dürfen
Tempo 30-Srecken entlang von Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen nur im Bereich der
Zugänge von „schutzwürdigen Einrichtungen“ (z.B. Schulen, Krankenhäuser etc.) eingerichtet
werden. Diese Einrichtungen sind am Ortseingang von Ahrem aus Richtung Lechenich nicht
vorhanden.
Im Jahr 2004 ist diesbezüglich bereits ein Versuch zur Einführung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung am Widerstand der Bezirksregierung gescheitert (siehe Anlage 2
zum B7/3375).
(Bösche)
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