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Antrag (Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in E.-Ahrem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 640/2007 Az.: 66 19-3455 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.11.2007 Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 17.01.2008 Antrag bzgl. Verbesserung der Verkehrssituation in E.-Ahrem Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.11.2007 Stellungnahme der Verwaltung: zu Pkt.1) Für den Rückbau der „offenen Gosse“ in der Gierlingsgasse und die Herstellung eines Gehweges (mit oder ohne Bordsteinanlage) müssen die Anlieger nach dem kommunalen Abgabegesetz (KAG) Straßenbaubeiträge entrichten. Bei einer entsprechenden Befragung der Anlieger vor ca. 2 Jahren haben diese ihre Bereitschaft hierzu verweigert. Zur opischen Warnung vor der Vertiefung am Straßenrand habe ich bisher entlang der „offenen Gosse“ eine Markierung aufbringen lassen. zu Pkt.2) Aufgrund der geringen Breite der Gierlingsgasse und der fehlenden Aufweitung im Einmündungsbereich zur Gennerstraße (L 162) halte ich die Einzeichnung eines Parkverbotes für angebracht. Um einen reibungslosen Verkehrsablauf im Kreuzungsbereich zu gewährleisten, sollte das Parkverbot um ca. 3 Fahrzeuglängen in die Gierlingsgasse hineingezogen werden. Das Parkverbot werde ich in Form einer Zick-Zack-Linie (VZ Nr. 299 StVO) anordnen. Zu Pkt.3) Die beidseitigen Gehwege entlang der Gennerstraße im Abschnitt zwischen den Straßeneinmündungen „Am Hermeshof“ und „Am Maximinenkreuz“ sind durch breite Pflasterrinnen von der Fahrbahn abgetrennt. Bordsteinanlagen fehlen in diesem Bereich. Leider werden die Pflasterrinnen von den Autofahrern nicht beachtet und überfahren. Es wird unmittelbar an den Hauswänden auf den Gehweganlagen (halb oder auch ganz) geparkt. Hierdurch müssen die Fußgänger dann zwangsweise auf die Fahrbahn ausweichen. Durch die breiten Pflasterrinnen sind die Nebenanlagen optisch von der Fahrbahn getrennt. Die Nebenanlagen auf der Gennerstraße sind wie Gehwege zu behandeln; somit gilt hier ein Parkverbot (analog normaler Gehweganlagen). Von Verwarnungen mit Bußgeldbescheiden habe ich bisher abgesehen. Zu Pkt.4) Von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung möchte ich auf der Gennerstraße im Abschnitt zwischen Am Hermeshof und Am Maximinenenkreuz zunächst absehen, da diese zur Zeit zusätzlich zum ruhenden Verkehr den Verkehrsfluss noch mehr behindern würden. Geeigneter halte ich die Anordnung von versetzten Parkplatzmarkierungen, ähnlich wie in Köttingen auf der Peter-May-Straße. Eine entsprechende Planung müsste allerdings zunächst mit dem Landesbetrieb Straßenbau abgestimmt werden. Hiernach beabsichtige ich zu einer Anwohnerversammlung einzuladen. Die Kreispolizeibehörde werde ich bitten, die Gennerstraße mit in die Liste für die regelmäßigen Geschwindigkeitsmessungen aufzunehmen. Im Bereich der Gennerstraße ist der mittllere Abschnitt der Ortsdurchfahrt Ahrem spärlich beleuchtet. Die Straßenleuchten sind auf den Dächern bzw. Giebeln der Häuser montiert und werden über eine Freileitung mit Strom versorgt. Im Straßenkörper ist kein Straßenbeleuchtungskabel vorhanden. Sollte sich das RWE zu einem Ortsnetzumbau entschließen, werde ich selbstverständlich ein SB-Kabel mitverlegen und die Beleuchtung erweitern. Zur Zeit sehe ich keine Möglichkeit beleuchtungstechnisch hier Abhilfe zu schaffen. Zu Pkt.5) Eine Verlängerung der 30 km-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gennerstraße ab Ortseingang Ahrem aus Richtung Lechenich ist nicht möglich. Nach den Vorschriften dürfen Tempo 30-Srecken entlang von Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen nur im Bereich der Zugänge von „schutzwürdigen Einrichtungen“ (z.B. Schulen, Krankenhäuser etc.) eingerichtet werden. Diese Einrichtungen sind am Ortseingang von Ahrem aus Richtung Lechenich nicht vorhanden. Im Jahr 2004 ist diesbezüglich bereits ein Versuch zur Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung am Widerstand der Bezirksregierung gescheitert (siehe Anlage 2 zum B7/3375). (Bösche) -2-