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Antrag (Antrag 640/2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
383 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00

Inhalt der Datei

Bündnis 90/Die Grünen Judenstr. 12, 50374 Erftstadt Bürgermeister der Stadt Erftstadt Ernst Dieter Bösche Holzdamm 10 50374 Erftstadt per Fax: 409 300 Haus: Post: Tel: Fax: E-Mail: homepage: Judenstr. 12, 50374 Erftstadt Postfach 11 52, 50362 Erftstadt 0 22 35 / 69 01 08 0 22 35 / 69 79 80 Fraktion@Erftstadt-Gruene.de www.Gruene-Erftstadt.de verantwortlich für dieses Schreiben: Fraktionsvorsitzender Adi Bitten Tel.: Tel.: dienstl. Fax: diesntl. Mobil: Web-Site E-Mail: Datum: Siemensstr. 31c 0 22 35 – 69 02 76 0 22 35 – 95 31 67 0 22 35 – 95 31 68 01 72 – 6 51 54 39 www.adibitten.de adi.bitten@t-online.de 10. Oktober 2008 640/2007 ANTRAG Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte ich Sie, die folgenden Anträge den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten: Betreffend den Ortsteil Erftstadt-Ahrem in Erftstadt 1. Offene „Gosse“ in der Gierlingsgasse In der Gierlingsgasse, am rechten Straßenrand gelegene (West-OstRichtung) offene "Gosse" zu schließen mit entsprechenden technischen Maßnahmen (Kanalrohr, flache Pflasteroberfläche mit Hervorhebung einer Art "Bürgersteig") wie gegenüberliegende Seite. 2. Sperrfläche an der Ecke Hauptstrasse/Gierlingsgasse Markierung einer Sperrfläche auf der Fahrbahn im Bereich der Ecke Gierlingsgasse/Gennerstraße (Ecke in Richtung Lechenich), etwa durch Farbmarkierungen, zur Hervorhebung des gesetzlichen Parkverbotes bis fünf Meter von der Straßenecke. Begründung: Die offene Gosse stellt eine Gefahrenquelle für Fußgänger, insbesondere Kinder, Radfahrer und Autofahrer dar, besonders für in die Gierlingsgasse einbiegende Fahrzeuge, da die Gierlingsgasse ständig durch auf der gegenüberliegenden Seite parkende Fahrzeuge eingeengt wird. Optische Gründe und Hygiene kommen hinzu! An der bezeichneten Einmündung besteht eine besondere Gefahrenquelle, weil dort regelmäßig Autos bis dicht an die Ecke abgestellt werden, und zwar weit in den verbotenen Fünfmeterbereich herein. Von der Gierlingsgasse kommende Fahrzeuge, auch Radfahrer und Reiter müssen bis dicht an die Hauptstraße heran, weil wegen der dichten Bebauung der Hauptstraße die Sichtverhältnisse sehr schlecht sind. Einbiegende Fahrzeuge nehmen diese Situation häufig zu spät wahr, so dass es zu gefährlichen Situationen kommt. Auf diese Weise sind schon mehrere Unfälle bzw. Beinahe-Kollisionen geschehen. Die Verwaltung wird angeregt, schon während der Durchführung der beantragten Maßnahmen die Einhaltung des Parkverbotes zu kontrollieren. 3. Streifen für Fußgänger in der Hauptstrasse Im gesamten Bereich der Hauptstraße in Erftstadt-Ahrem sind an beiden Fahrbahnseiten durch geeignete Maßnahmen Streifen für Fußgänger herzustellen, etwa durch Fahrbahnmarkierungen, so dass ein gesetzliches Halte- und Parkverbot für Fahrzeuge entsteht. Die Maßnahme sollte mit einer Änderung der Straßenführung verbunden werden (Verschwenkungen, wie bereits in anderen Ortsteilen geschehen). 4. Herstellung einer ausreichenden Straßenbeleuchtung auf der Hauptstraße im Bereich der Bushaltestelle. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge so dicht an den Häusern geparkt, dass Fußgänger, insbesondere Schulkinder, auf die Straße ausweichen müssen. Dass dies eine starke Gefährdung darstellt, braucht nicht näher ausgeführt zu werden. Leider trägt die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 km/h nicht dazu bei, dass diese Gefährdung vermindert wird, weil häufig zu beobachten ist, dass sich Fahrzeuge an die Begrenzung nicht halten, sondern der Ortsbereich mit hoher Geschwindigkeit befahren wird. Daher ist es erforderlich, durch entsprechende bauliche Maßnahmen zu erreichen, dass niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden. In diesem Zusammenhang wird angeregt, die Kreispolizeibehörde zu bitten, in diesem Bereich häufige Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen. Durchgeführte Kontrollen haben gezeigt, dass hier mit einer sehr großen Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen ist. Die Beleuchtung ist dringend erforderlich, um insbesondere die Schulkinder zu schützen. Trotz mehrfacher Anregungen durch Bürgerinnen und Bürger von Ahrem ist hier nichts geschehen. 5. Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h an den Ortseingang vorverlegen Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsbereich von Ahrem auf 30 km/h sollte durch ein entsprechende Beschilderung an den Ortseingang vorgezogen werden. Die vorhandene Einengung der Fahrbahn durch eine Verkehrsinsel reicht offensichtlich nicht aus, um die Verkehrsteilnehmer anzuhalten, rechtzeitig vor dem inzwischen angebrachten Fußgängerüberweg die Geschwindigkeit herabzusetzen. Sofern Zuständigkeiten anderer insbesondere des Kreises, wird entsprechend einzubinden. Mit freundlichen Grüßen Träger gegeben sind, angeregt, diese Träger