Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
383 kB
Datum
17.01.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Bündnis 90/Die Grünen Judenstr. 12, 50374 Erftstadt
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Ernst Dieter Bösche
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
per Fax: 409 300
Haus:
Post:
Tel:
Fax:
E-Mail:
homepage:
Judenstr. 12, 50374 Erftstadt
Postfach 11 52, 50362 Erftstadt
0 22 35 / 69 01 08
0 22 35 / 69 79 80
Fraktion@Erftstadt-Gruene.de
www.Gruene-Erftstadt.de
verantwortlich für dieses Schreiben:
Fraktionsvorsitzender
Adi Bitten
Tel.:
Tel.: dienstl.
Fax: diesntl.
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E-Mail:
Datum:
Siemensstr. 31c
0 22 35 – 69 02 76
0 22 35 – 95 31 67
0 22 35 – 95 31 68
01 72 – 6 51 54 39
www.adibitten.de
adi.bitten@t-online.de
10. Oktober 2008
640/2007
ANTRAG
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte ich Sie, die folgenden
Anträge den zuständigen Gremien des Rates zuzuleiten:
Betreffend den Ortsteil Erftstadt-Ahrem in Erftstadt
1. Offene „Gosse“ in der Gierlingsgasse
In der Gierlingsgasse, am rechten Straßenrand gelegene (West-OstRichtung) offene "Gosse" zu schließen mit entsprechenden technischen
Maßnahmen (Kanalrohr, flache Pflasteroberfläche mit Hervorhebung einer
Art "Bürgersteig") wie gegenüberliegende Seite.
2. Sperrfläche an der Ecke Hauptstrasse/Gierlingsgasse
Markierung einer Sperrfläche auf der Fahrbahn im Bereich der Ecke
Gierlingsgasse/Gennerstraße (Ecke in Richtung Lechenich), etwa durch
Farbmarkierungen, zur Hervorhebung des gesetzlichen Parkverbotes bis
fünf Meter von der Straßenecke.
Begründung:
Die offene Gosse stellt eine Gefahrenquelle für Fußgänger, insbesondere
Kinder, Radfahrer und Autofahrer dar, besonders für in die Gierlingsgasse
einbiegende Fahrzeuge, da die Gierlingsgasse ständig durch auf der
gegenüberliegenden Seite parkende Fahrzeuge eingeengt wird. Optische
Gründe und Hygiene kommen hinzu!
An der bezeichneten Einmündung besteht eine besondere Gefahrenquelle,
weil dort regelmäßig Autos bis dicht an die Ecke abgestellt werden, und
zwar weit in den verbotenen Fünfmeterbereich herein. Von der
Gierlingsgasse kommende Fahrzeuge, auch Radfahrer und Reiter müssen
bis dicht an die Hauptstraße heran, weil wegen der dichten Bebauung der
Hauptstraße die Sichtverhältnisse sehr schlecht sind. Einbiegende
Fahrzeuge nehmen diese Situation häufig zu spät wahr, so dass es zu
gefährlichen Situationen kommt. Auf diese Weise sind schon mehrere
Unfälle bzw. Beinahe-Kollisionen geschehen. Die Verwaltung wird
angeregt, schon während der Durchführung der beantragten Maßnahmen
die Einhaltung des Parkverbotes zu kontrollieren.
3. Streifen für Fußgänger in der Hauptstrasse
Im gesamten Bereich der Hauptstraße in Erftstadt-Ahrem sind an beiden
Fahrbahnseiten durch geeignete Maßnahmen Streifen für Fußgänger
herzustellen, etwa durch Fahrbahnmarkierungen, so dass ein gesetzliches
Halte- und Parkverbot für Fahrzeuge entsteht.
Die Maßnahme sollte mit einer Änderung der Straßenführung verbunden
werden (Verschwenkungen, wie bereits in anderen Ortsteilen geschehen).
4. Herstellung einer ausreichenden Straßenbeleuchtung auf der
Hauptstraße im Bereich der Bushaltestelle.
Begründung:
Ständig werden Fahrzeuge so dicht an den Häusern geparkt, dass
Fußgänger, insbesondere Schulkinder, auf die Straße ausweichen müssen.
Dass dies eine starke Gefährdung darstellt, braucht nicht näher ausgeführt
zu werden. Leider trägt die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in
diesem Bereich auf 30 km/h nicht dazu bei, dass diese Gefährdung
vermindert wird, weil häufig zu beobachten ist, dass sich Fahrzeuge an die
Begrenzung nicht halten, sondern der Ortsbereich mit hoher
Geschwindigkeit befahren wird. Daher ist es erforderlich, durch
entsprechende bauliche Maßnahmen zu erreichen, dass niedrige
Geschwindigkeiten gefahren werden.
In diesem Zusammenhang wird angeregt, die Kreispolizeibehörde zu
bitten,
in
diesem
Bereich
häufige
Geschwindigkeitskontrollen
vorzunehmen. Durchgeführte Kontrollen haben gezeigt, dass hier mit
einer sehr großen Zahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu rechnen
ist.
Die Beleuchtung ist dringend erforderlich, um insbesondere die
Schulkinder zu schützen. Trotz mehrfacher Anregungen durch Bürgerinnen
und Bürger von Ahrem ist hier nichts geschehen.
5. Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h an den
Ortseingang vorverlegen
Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsbereich von Ahrem auf
30 km/h sollte durch ein entsprechende Beschilderung an den Ortseingang
vorgezogen werden. Die vorhandene Einengung der Fahrbahn durch eine
Verkehrsinsel reicht offensichtlich nicht aus, um die Verkehrsteilnehmer
anzuhalten,
rechtzeitig
vor
dem
inzwischen
angebrachten
Fußgängerüberweg die Geschwindigkeit herabzusetzen.
Sofern
Zuständigkeiten
anderer
insbesondere
des
Kreises,
wird
entsprechend einzubinden.
Mit freundlichen Grüßen
Träger
gegeben
sind,
angeregt,
diese
Träger