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Beschlussvorlage (Ausbau der Stichstraße Grachtstraße )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
13.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Ausbau der Stichstraße Grachtstraße ) Beschlussvorlage (Ausbau der Stichstraße Grachtstraße )

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 353/2006 Az.: 6619-3032/07 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.04.2006 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 24.05.2006 Betriebsausschuss Straßen 13.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Ausbau der Stichstraße Grachtstraße Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel sind im Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.04.2006 Beschlussentwurf: Der Eigenbetrieb Straßen baut die Stichstraße Grachtstraße in Erftstadt Liblar 2006 aus. Es handelt sich hierbei um den Stichweg, der die rückwärtige Erschließung der Grundstücke Carl-Schurz-Straße 105 bis 119 sowie der Grundstücke Grachtstraße 24 u.25 sicherstellt. Die Straße bietet u.a. eine rückwärtige Zufahrt- u. Zugangsmöglichkeit zum katholischen Kindergarten St.Alban. Begründung: Die Stichstraße Grachtstraße befindet sich derzeit in einem sehr desolaten Zustand. Sie wurde bislang nie nach ortsüblichen Herstellungsmerkmalen ausgebaut, ein Erschließungsbeitrag für die Anwohner ist bislang nicht erhoben worden.. Der vorhandene Schwarzdeckenbelag weist eine Vielzahl von Schlaglöchern, Rissen und stark porösen Teilflächen auf. Eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straße ist aufgrund der mangelnden Gefälleverhältnisse und verschiedener Absackungen des Straßenbelages nicht gewährleistet. Bedingt durch diese Verhältnisse ist die Verkehrssicherheit der Straße kurzfristig gefährdet bzw. kann kaum noch gewährleistet werden.. Der Schwarzdeckenbelag wurde bereits mehrfach provisorisch seitens der Stadt ausgebessert. Eine weitere Ausbesserung der Mängel ist aufgrund des Gesamtzustandes des Straßenbelages von Seiten der Verwaltung aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zu vertreten. Empfohlen wird ein Ausbau der Stichstraße als Verkehrsmischfläche, ein Gehweg ist nicht vorgesehen. Die Fahrbahn könnte hierbei in Schwarzdecke ausgeführt werden, da in absehbarer Zeit kein Versorgungsträger den Weg aufgraben muss. Aufgrund einer Vorplanung habe ich die Baukosten in Höhe von ca. 42.500,00 € (inklusive Beleuchtung) grob geschätzt. Hieraus ergibt sich ein erster Richtwert für die Anlieger-Erschließungskosten i.H.v. ca.5,50 € bei zweigeschossiger Wohnbebauung , i.H.v. ca. 7,70 € bei zweigeschossiger Bebauung mit gewerblicher Nutzung, sowie i.H.v. ca. 8,50 Euro bei dreigeschossiger Bebauung mit gewerblicher Nutzung je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche. Andere Konstellationen in bezug auf Geschossigkeit und erschließungsbeitragspflichtigen Abrechnungsgebiet nicht vorhanden. Art der Nutzung sind im Nach o.g. Ausbaubeschluss sollen die Anlieger durch den Eigenbetrieb Straßen über die Absicht des Straßenausbaus und die sich hieraus ergebende Erschließungsbeitragspflicht umfassend informiert werden. (Bösche) -2-