Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
13.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 353/2006
Az.: 6619-3032/07
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.04.2006
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
24.05.2006
Betriebsausschuss Straßen
13.09.2006
Betrifft:
Bemerkungen
Ausbau der Stichstraße Grachtstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel sind im Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes Straßen eingestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.04.2006
Beschlussentwurf:
Der Eigenbetrieb Straßen baut die Stichstraße Grachtstraße in Erftstadt Liblar 2006 aus. Es handelt sich
hierbei um den Stichweg, der die rückwärtige Erschließung der Grundstücke Carl-Schurz-Straße 105 bis
119 sowie der Grundstücke Grachtstraße 24 u.25 sicherstellt. Die Straße bietet u.a. eine rückwärtige
Zufahrt- u. Zugangsmöglichkeit zum katholischen Kindergarten St.Alban.
Begründung:
Die Stichstraße Grachtstraße befindet sich derzeit in einem sehr desolaten Zustand. Sie wurde bislang nie
nach ortsüblichen Herstellungsmerkmalen ausgebaut, ein Erschließungsbeitrag für die Anwohner ist bislang
nicht erhoben worden..
Der vorhandene Schwarzdeckenbelag weist eine Vielzahl von Schlaglöchern, Rissen und stark porösen
Teilflächen auf. Eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straße ist aufgrund der mangelnden
Gefälleverhältnisse und verschiedener Absackungen des Straßenbelages nicht gewährleistet. Bedingt durch
diese Verhältnisse ist die Verkehrssicherheit der Straße kurzfristig gefährdet bzw. kann kaum noch
gewährleistet werden..
Der Schwarzdeckenbelag wurde bereits mehrfach provisorisch seitens der Stadt ausgebessert. Eine weitere
Ausbesserung der Mängel ist aufgrund des Gesamtzustandes des Straßenbelages von Seiten der
Verwaltung aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zu vertreten.
Empfohlen wird ein Ausbau der Stichstraße als Verkehrsmischfläche, ein Gehweg ist nicht vorgesehen.
Die Fahrbahn könnte hierbei in Schwarzdecke ausgeführt werden, da in absehbarer Zeit kein
Versorgungsträger den Weg aufgraben muss. Aufgrund einer Vorplanung habe ich die Baukosten in Höhe
von ca. 42.500,00 € (inklusive Beleuchtung) grob geschätzt.
Hieraus ergibt sich ein erster Richtwert für die Anlieger-Erschließungskosten i.H.v. ca.5,50 € bei
zweigeschossiger Wohnbebauung , i.H.v. ca. 7,70 € bei zweigeschossiger Bebauung mit gewerblicher
Nutzung, sowie i.H.v. ca. 8,50 Euro bei dreigeschossiger Bebauung mit gewerblicher Nutzung je
Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
Andere Konstellationen in bezug auf Geschossigkeit und
erschließungsbeitragspflichtigen Abrechnungsgebiet nicht vorhanden.
Art
der
Nutzung
sind
im
Nach o.g. Ausbaubeschluss sollen die Anlieger durch den Eigenbetrieb Straßen über die Absicht des
Straßenausbaus und die sich hieraus ergebende Erschließungsbeitragspflicht umfassend informiert werden.
(Bösche)
-2-